durchschnittlichen Preis von USD 30,51 je ADS verkauft, was insgesamt zu Bruttoerlösen für 
                            die Gesellschaft in Höhe von USD 243,2 Mio. (USD 232,7 nach Gebühren (ohne Kosten) führte 
                            (die 'ATM-Kapitalerhöhung 2020'). 

Diese Kapitalerhöhungen wurden im Einklang mit der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom

9. Juni 2020 und anderen rechtlichen und gesetzlichen Anforderungen durchgeführt:

Im Hinblick auf die September-2020-Kapitalerhöhung wurden die neuen Aktien ausgegeben, um Ansprüche

aus erdienten VRSUs, die im Rahmen des VRSUP 2019 gewährt worden waren, gegen Sacheinlage in Form der

Zahlungsansprüche aus den VRSUs zu bedienen. Zu diesem Zweck hatte die Hauptversammlung, die das

Genehmigte Kapital 2020/I beschlossen hatte, das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen.

Im Hinblick auf die ATM-Kapitalerhöhung 2020 bezog sich der Kapitalerhöhungsbeschluss (auch unter

Anrechnung der September-2020-Kapitalerhöhung) nicht auf mehr als 10 % des Grundkapitals. Die Aktien

wurden gegen Bareinlage ausgegeben und (in Form von ADS) über die Börse zum aktuellen Börsenkurs

verkauft.

Es war erforderlich, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, um das aus Sicht des Vorstands und

des Aufsichtsrats günstige Marktumfeld zur kurzfristigen Kapitalaufnahme unter optimalen Bedingungen in

Form eines Angebots zum Börsenkurs zu nutzen. Im Gegensatz dazu hätte ein Bezugsangebot an die Aktionäre

jedenfalls einer Mindestannahmefrist von zwei Wochen gemäß § 186 Abs. 1 Satz 2 AktG bedurft und dadurch

die Transaktionssicherheit verringert.

Aufgrund der vorstehenden Erwägungen stand der Bezugsrechtsausschluss im Zusammenhang mit der

September-2020-Kapitalerhöhung und der ATM-Kapitalerhöhung 2020 im Einklang mit der Ermächtigung unter

dem Genehmigten Kapital 2020/I und war insgesamt gerechtfertigt.

Bericht des Vorstands über die teilweise Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2021/I unter Ausschluss

des Bezugsrechts der Aktionäre im Zusammenhang mit einer Plazierung zum Börsenkurs ( at-the-market

offering )

Gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft in der von der außerordentlichen Hauptversammlung am 11.

März 2021 geänderten Fassung, war der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis

einschließlich 10. März 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu EUR 88.231.617,00 durch

Ausgabe von bis zu 88.231.617 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder

Sacheinlagen, einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft, einmalig oder mehrmals zu erhöhen ('

Genehmigtes Kapital 2021/I'). Als Teil dieser Ermächtigung unter dem Genehmigten Kapital 2021/I, war der

Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats für eine oder mehrere

Kapitalerhöhungen im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2021/I auszuschließen, u.a. zur Ausgabe von Aktien

gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten

Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und Abs. 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG

unterschritt und der auf die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG

ausgegebenen neuen Aktien entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals insgesamt 10 % des Grundkapitals

der Gesellschaft nicht überschritt, und zwar weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch - wenn dieser

Betrag geringer war - im Zeitpunkt der Ausübung des Genehmigten Kapitals 2021/I.

Auf diese Begrenzung von 10 % des Grundkapitals war der anteilige Betrag des Grundkapitals

anzurechnen, der auf Aktien entfiel, (i) die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2021/I

aufgrund einer Ermächtigung zur Veräußerung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 Halbsatz 2 AktG

in Verbindung mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre veräußert

wurden; (ii) die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw.

Wandlungs- oder Optionspflichten ausgegeben wurden, sofern diese Schuldverschreibungen in entsprechender

Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2021/I unter

Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben wurden; (iii) die während der Laufzeit des

Genehmigten Kapitals 2021/I aus anderem genehmigten Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts der

Aktionäre gemäß § 203 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG oder auf der Grundlage

sonstiger Kapitalmaßnahmen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in entsprechender Anwendung

von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden. 8.

Am 14. März 2021 beschloss der Vorstand, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 179.259.246,00 um

EUR 17.925.922,00 auf EUR 197.185.168,00 durch die Ausgabe von 17.925.922 neuen auf den Inhaber lautenden

Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 pro Aktie unter

teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2021/I gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung zu erhöhen. Das

Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen und die neuen Aktien an Citigroup Global Markets Europe

AG, Frankfurt, Deutschland, zu einem Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie mit der Verpflichtung

ausgegeben, sie (in Form von American Depository Shares ('ADS')) an der New York Stock Exchange, in

außerbörslichen (over-the-counter) Transaktionen oder in privat verhandelten Geschäften (einschließlich

Blockverkäufen) über einen Zeitraum von 30 Kalendertagen ab dem Tag der Eintragung der Kapitalerhöhung im

Handelsregister zu einem Platzierungspreis nicht wesentlich unter dem relevanten Börsenkurs zu verkaufen.

Der Kapitalerhöhungsausschuss 2021 des Aufsichtsrats, auf den der Aufsichtsrat die entsprechende

Zuständigkeit übertragen hatte, stimmte dem Beschluss am selben Tag zu. Die Kapitalerhöhung wurde am 18.

März 2021 in das Handelsregister eingetragen. 8.962.961 ADS, die die 17.925.922 neuen Aktien vertreten,

wurden zu einem durchschnittlichen Preis von USD 38,90 je ADS verkauft, was insgesamt zu Bruttoerlösen

für die Gesellschaft in Höhe von USD 348,6 Mio. (USD 341,7 nach Gebühren (ohne Kosten) führte (die '

ATM-Kapitalerhöhung 2021').

Die Kapitalerhöhung wurde im Einklang mit der Ermächtigung der außerordentlichen Hauptversammlung vom

11. März 2021 und anderen rechtlichen und gesetzlichen Anforderungen durchgeführt. Der

Kapitalerhöhungsbeschluss bezog sich nicht auf mehr als 10 % des Grundkapitals. Die Aktien wurden gegen

Bareinlage ausgegeben und (in Form von ADS) über die Börse zum aktuellen Börsenkurs verkauft.

Es war erforderlich, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, um das aus Sicht des Vorstands und

des Aufsichtsrats günstige Marktumfeld zur kurzfristigen Kapitalaufnahme unter optimalen Bedingungen in

Form eines Angebots zum Börsenkurs zu nutzen. Im Gegensatz dazu hätte ein Bezugsangebot an die Aktionäre

jedenfalls einer Mindestannahmefrist von zwei Wochen gemäß § 186 Abs. 1 Satz 2 AktG bedurft und dadurch

die Transaktionssicherheit verringert.

Aufgrund der vorstehenden Erwägungen stand der Bezugsrechtsausschluss im Zusammenhang mit der

ATM-Kapitalerhöhung 2021 im Einklang mit der Ermächtigung unter dem Genehmigten Kapital 2021/I und war

insgesamt gerechtfertigt.


III.          Weitere Angaben zur Einberufung 
              Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Virtuellen Hauptversammlung 
              Zum Zeitpunkt der Einberufung der Virtuellen Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 
1.            EUR 197.185.168,00 und ist eingeteilt in 197.185.168 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der 
              Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien im Zeitpunkt der 
              Einberufung beträgt somit 197.185.168. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen 
              Aktien. 
              Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre 
              oder ihrer Bevollmächtigten 
              Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die ordentliche 
              Hauptversammlung der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 als virtuelle Hauptversammlung ohne 

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May 18, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)