entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz unter Ausschluss des 
                            Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben wurden; (iii) die während der Laufzeit des 
                            Genehmigten Kapitals 2021/II auf der Grundlage eines anderen genehmigten Kapitals mit der 
                            Maßgabe ausgegeben werden, dass diese Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der 
                            Aktionäre gemäß § 203 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 186 Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz oder auf der 
                            Grundlage anderer Kapitalmaßnahmen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in 
                            entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz ausgegeben werden. 
                            Der erleichterte Bezugsrechtsausschluss setzt zwingend voraus, dass der Ausgabepreis der 
                            neuen Aktien den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet. Ein etwaiger Abschlag vom 
                            aktuellen Börsenkurs oder einem volumengewichteten Börsenkurs während einer angemessenen 
                            Anzahl von Börsentagen vor der endgültigen Festsetzung des Ausgabebetrags wird, 
                            vorbehaltlich besonderer Umstände des Einzelfalls, voraussichtlich nicht über ca. 5 % des 
                            entsprechenden, durch ADS repräsentierten, Börsenkurses liegen. Damit wird auch dem 
                            Schutzbedürfnis der Aktionäre hinsichtlich einer wertmäßigen Verwässerung ihrer Beteiligung 
                            Rechnung getragen. Durch diese Festlegung des Ausgabepreises nahe am Börsenkurs wird 
                            sichergestellt, dass der Wert, den ein Bezugsrecht für die neuen Aktien hätte, praktisch 
                            sehr gering ist. Die Aktionäre können ihre entsprechende Beteiligung durch einen 
                            zusätzlichen Kauf von ADS an der Börse aufrechterhalten, die vorbehaltlich der Einzelheiten 
                            der Verwahrungsvereinbarung über die ADS zu jedem beliebigen Zeitpunkt in Aktien 
                            umgetauscht werden können. 
                            Das Bezugsrecht kann auch bei der Ausgabe von Aktien gegen Sacheinlagen ausgeschlossen 
                            werden. Insbesondere soll die Gesellschaft weiterhin in der Lage sein, zur Stärkung ihrer 
                            Wettbewerbsfähigkeit und zur Maximierung ihrer Ertragskraft und ihres Unternehmenswertes 
                            Unternehmen, Betriebe, Unternehmensteile, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstige 
                            Vermögensgegenstände, einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder eine ihrer 
                            Konzerngesellschaften, zu erwerben oder gegen Sacheinlagen ausgegebene 
                            Schuldverschreibungen zu befriedigen. 
                            Die Praxis zeigt, dass die Gesellschafter attraktiver Unternehmen zum Teil ein starkes 
                            Interesse haben, Stückaktien der Gesellschaft als Gegenleistung zu erwerben (zum Beispiel 
                            zur Wahrung eines gewissen Einflusses auf das erworbene Unternehmen bzw. den Gegenstand der 
                            Sacheinlage). Für die Möglichkeit, die Gegenleistung nicht nur in Geld, sondern auch oder 
                            allein in Aktien zu erbringen, spricht unter dem Gesichtspunkt einer optimalen 
                            Finanzierungsstruktur zudem, dass in dem Umfang, in dem neue Aktien als Gegenleistung bei 
                            Akquisitionen verwendet werden können, die Liquidität der Gesellschaft geschont und eine 
                            Fremdkapitalaufnahme vermieden wird, während die Verkäufer an zukünftigen Kurschancen 
                            beteiligt werden. Das führt zu einer Verbesserung der Wettbewerbsposition der Gesellschaft 
                            bei Akquisitionen. 
                            Die Möglichkeit, Aktien der Gesellschaft als Gegenleistung bei Akquisitionen einzusetzen, 
                            eröffnet der Gesellschaft den notwendigen Handlungsspielraum, solche Opportunitäten schnell 
                            und flexibel zu ergreifen, und versetzt sie in die Lage, selbst größere Unternehmen gegen 
                            Überlassung von Aktien zu erwerben. Für beides muss das Bezugsrecht der Aktionäre 
                            ausgeschlossen werden können. Da solche Akquisitionen häufig kurzfristig erfolgen müssen, 
                            ist es wichtig, dass sie nicht von der nur einmal jährlich stattfindenden Hauptversammlung 
                            oder einer außerordentlichen Hauptversammlung beschlossen werden, die beide nur unter 
                            Einhaltung signifikanter Fristen einberufen werden können. Es bedarf eines genehmigten 
                            Kapitals, auf das der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats schnell zugreifen kann. 
                            Entsprechendes gilt für die Bedienung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungs- 
              *             oder Optionspflichten aus Schuldverschreibungen, die ebenfalls zum Zweck des Erwerbs von 
                            Unternehmen, Betrieben, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen, sonstigen 
                            Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen 
                            einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften unter 
                            Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien 
                            erfolgt dabei gegen Sacheinlagen, entweder in Form der einzubringenden Schuldverschreibung 
                            oder in Form der auf die Schuldverschreibung geleisteten Sacheinlage. Dies führt zu einer 
                            Erhöhung der Flexibilität der Gesellschaft bei der Bedienung der Wandlungs- oder 
                            Optionsrechte bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten. Das Angebot von Schuldverschreibungen 
                            anstelle oder neben der Gewährung von Aktien oder von Barleistungen kann eine attraktive 
                            Alternative darstellen, die aufgrund ihrer zusätzlichen Flexibilität die Wettbewerbschancen 
                            der Gesellschaft bei Akquisitionen erhöht. 
                            Wenn sich Möglichkeiten zum Zusammenschluss mit anderen Unternehmen oder zum Erwerb von 
                            Unternehmen, Betrieben, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, sonstigen 
                            Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen 
                            einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften zeigen, 
                            wird der Vorstand in jedem Fall sorgfältig prüfen, ob er von der Ermächtigung zur 
                            Kapitalerhöhung durch Gewährung neuer Aktien Gebrauch machen soll. Dies umfasst 
                            insbesondere auch die Prüfung der Bewertungsrelation zwischen der Gesellschaft und der 
                            erworbenen Unternehmensbeteiligung oder den sonstigen Vermögensgegenständen und die 
                            Festlegung des Ausgabepreises der neuen Aktien und der weiteren Bedingungen der 
                            Aktienausgabe. Der Vorstand wird das neue Genehmigte Kapital 2021/II nur dann nutzen, wenn 
                            er der Überzeugung ist, dass der jeweilige Zusammenschluss bzw. Erwerb des Unternehmens, 
                            des Betriebs, des Unternehmensanteils oder der Beteiligungserwerb, der Erwerb von sonstigen 
                            Vermögensgegenständen oder der Erwerb von Ansprüchen auf den Erwerb von 
                            Vermögensgegenständen einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre 
                            Konzerngesellschaften gegen Gewährung von neuen Aktien im wohlverstandenen Interesse der 
                            Gesellschaft und ihrer Aktionäre liegt. Der Aufsichtsrat wird seine erforderliche 
                            Zustimmung nur erteilen, wenn er ebenfalls zu dieser Überzeugung gelangt. 
                            Das Bezugsrecht kann ferner bei der Durchführung von Aktiendividenden (auch als Scrip 
                            Dividend bekannt) ausgeschlossen werden, in deren Rahmen Aktien der Gesellschaft (auch 
                            teilweise- und/oder wahlweise) zur Erfüllung von Dividendenansprüchen der Aktionäre 
                            verwendet werden. Dadurch soll es der Gesellschaft ermöglicht werden, eine Aktiendividende 
                            zu optimalen Bedingungen auszuschütten. Bei einer Aktiendividende wird den Aktionären 
                            angeboten, ihren mit dem Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung entstandenen 
                            Anspruch auf Auszahlung der Dividende ganz oder teilweise als Sacheinlage in die 
                            Gesellschaft einzulegen, um im Gegenzug neue Aktien der Gesellschaft zu beziehen. Die 
                            Ausschüttung einer Aktiendividende kann als Bezugsrechtsemission insbesondere unter 

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May 18, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)