Bestandteilen des Vergütungssystems möglich: Struktur der Zielvergütung, Erfolgsziele und Methoden für

ihre Messung sowie Performance-Zeiträume und Zahlungstermine der leistungsbasierten Vergütung. Außerdem

kann der Aufsichtsrat vorübergehend andere Vergütungsbestandteile oder Ersatzvergütungsbestandteile

gewähren, soweit dies zur Wiederherstellung eines angemessenen Anreizniveaus notwendig ist.

Abweichungen vom Vergütungssystem unter außergewöhnlichen Umständen sind nur nach einer sorgfältigen

Analyse der außergewöhnlichen Entwicklungen und mit einem entsprechenden Beschluss des Aufsichtsrats, in

dem die außergewöhnlichen Umstände und die Notwendigkeit der Abweichung dargelegt werden, zulässig.

Im Falle einer vorübergehenden Abweichung vom Vergütungssystem sind im Vergütungsbericht für das

folgende Jahr Angaben zu den Abweichungen zu machen, einschließlich Erläuterung der Notwendigkeit der

Abweichungen und Beschreibung der einzelnen Bestandteile des Vergütungssystems, von denen abgewichen

wurde.

Weitere Angaben zu der unter Tagesordnungspunkt 7 zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidatin

Frau Anne Eriksson, Mitglied in mehreren Verwaltungsräten sowie Regional Senior Partner und CEO für

Ostafrika bei PricewaterhouseCoopers im Ruhestand, wohnhaft in Nairobi, Kenia

Anne Eriksson ist in zahlreichen Verwaltungsräten als nicht geschäftsführendes Mitglied tätig, ist

Vorsitzende zahlreicher Prüfungsausschüsse, bietet auf strategischer Ebene finanzielle Beratung und

engagiert sich als Mentorin von Gründern. Vor einigen Jahren ging sie bei PricewaterhouseCoopers (PwC) in

den Ruhestand, wo sie Regional Senior Partner und CEO für Ostafrika sowie Senior Country Partner Kenia

mit einer Verantwortung für 1.500 Mitarbeiter in sechs afrikanischen Ländern. Zuvor leitete sie unter

anderem die Praxisgruppe Assurance und war dabei für West- und Ostafrika zuständig.

Frau Eriksson arbeitete 40 Jahre lang für PwC, davon 31 Jahre als Partner, und ist weithin anerkannt

als eine von Afrikas führenden Praktikern in der Branche. Sie hat die Durchführung von Prüfungs- und

damit im Zusammenhang stehenden Beratungsleistungen bei einer großen Bandbreite von regionalen und

lokalen Organisationen in unterschiedlichen Branchen geleitet. Sie hat Prüfungsausschüsse und

Verwaltungsräte im Hinblick auf finanzielle Berichterstattung und interne Kontrollangelegenheiten,

einschließlich Risk Readiness Assessment vor der Einführung wesentlicher Finanzsysteme und -prozesse.

Frau Eriksson hat einen MBA mit Auszeichnung der Universität Warwick und ist Fellow der Association of

Certified and Chartered Accountants (FCCA) sowie des Institute of Certified Accountants of Kenya (FCPA).

Frau Eriksson ist derzeit Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien

von Wirtschaftsunternehmen i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 2 Aktiengesetz:


                                          African Asset Finance Company Inc. (unabhängiges nicht-geschäftsführendes 
                            *             Verwaltungsratsmitglied und Vorsitzende des Prüfungsausschusses); 
2. 
                                          Ethio Lease (unabhängiges nicht-geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied 
                            *             und Vorsitzende des Prüfungsausschusses); 
                                          KCB Group Plc (unabhängiges nicht-geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied 
                            *             und Vorsitzende des Gruppen-Prüfungs- und Risikoausschusses); 
                                          KCB Bank Kenya Limited (unabhängiges nicht-geschäftsführendes 
                            *             Verwaltungsratsmitglied und Mitglied verschiedener Ausschüsse); 
                                          KCB Bank South Sudan Limited (unabhängiges nicht-geschäftsführendes 
                            *             Verwaltungsratsmitglied und Mitglied verschiedener Ausschüsse); 
                                          Africa Local Currency Bond Fund (ALBD Fund) (unabhängiges Mitglied und 
                            *             Vorsitzende des Finanz- und Prüfungsausschusses); 
                            *             Catalyst Capital (CC) (unabhängiges Mitglied und Vorsitzende des 
                                          Investitionsausschusses eines Fonds). 

Derzeit bestehen keine weiteren wesentlichen Tätigkeiten von Frau Eriksson im Sinne von Abschnitt

C.14, Absatz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex.

Nach Ansicht des Aufsichtsrats bestehen keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen

Frau Eriksson und dem Jumia-Konzern, seinen Organen oder einem Aktionär, der direkt oder indirekt mehr

als 10 % der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft hält, die für die Wahlentscheidung der Aktionäre

auf der Hauptversammlung relevant wären.

Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 8 (Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden

Genehmigten Kapitals 2021/I und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2021/II mit Ermächtigung

zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die entsprechende Änderung der Satzung)

Unter Tagesordnungspunkt 8 der virtuellen Hauptversammlung am 9. Juni 2021 schlagen der Vorstand und

der Aufsichtsrat vor, das bestehende Genehmigte Kapital 2021/I aufzuheben und ein neues genehmigtes

Kapital 2021/II (Genehmigtes Kapital 2021/II) zu schaffen. Gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 186 Abs. 4

Satz 2 Aktiengesetz erstattet der Vorstand zu Tagesordnungspunkt 8 der Hauptversammlung über die Gründe

für die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre bei Ausgabe neuer Aktien unter dem

Genehmigten Kapital 2021/II diesen Bericht:

Die außerordentliche Hauptversammlung der Aktionäre der Jumia Technologies AG (die 'Gesellschaft') vom

11. März 2021 hat den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das

Grundkapital der Gesellschaft um einen Gesamtbetrag von bis zu EUR 88.231.617,00 gegen Bar- und/oder

Sacheinlagen zu erhöhen (das 'Genehmigte Kapital 2021/I'). Im Rahmen dieser Ermächtigung gab die

Gesellschaft 17.925.922 neue Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2021/I im Zusammenhang mit einer

Plazierung zum oder nahe am Börsenkurs (at-the-market offering, 'ATM') von 8.962.961 American Depositary

Shares ('ADS') unter Anwendung des vereinfachten Bezugsrechtsausschlusses nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG

für Angebote, die nicht wesentlich unter dem Börsenkurs erfolgen, aus. Durch dieses ATM erzielte die

Gesellschaft Nettoerlöse in Höhe von USD 348.6 Mio.

Damit die Gesellschaft weiterhin flexibel auf ein günstiges Marktumfeld oder

Finanzierungserfordernisse reagieren und ihre Barmittelposition kurzfristig stärken, schnell und

erfolgreich auf vorteilhafte Angebote oder sonstige Chancen reagieren und Chancen zur Expansion des

Unternehmens nutzen kann sowie um weiterhin qualifiziertes Personal u.a. durch attraktive Vergütung

rekrutieren, an die Gesellschaft binden und in diesem Zusammenhang entstehende Zahlungsansprüche flexibel

bedienen zu können, soll das Genehmigte Kapital 2021/I aufgehoben und ein neues Genehmigtes Kapital 2021/

II unter Berücksichtigung des höheren Grundkapitals in dem vom Aktiengesetz zugelassenen Umfang unter

Ausschluss bzw. mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre geschaffen werden.

Das unter Tagesordnungspunkt 8 der virtuellen Hauptversammlung am 9. Juni 2021 vorgeschlagene

Genehmigte Kapital 2021/II soll den Vorstand ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das

Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis einschließlich 8. Juni 2026 um bis zu EUR 97.194.578,00 (in

Worten: siebenundneunzig Millionen einhundertvierundneunzigtausend fünfhundertachtundsiebzig Euro)

einmalig oder mehrmals durch Ausgabe von bis zu 97.194.578 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien

gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Das vorgeschlagene neue Genehmigte Kapital 2021/II und das

verbliebene Genehmigte Kapital 2018/I würden zusammen 50 % des zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser

Einladung im Bundesanzeiger im Handelsregister eingetragenen Grundkapitals der Gesellschaft betragen.

Das neue Genehmigte Kapital 2021/II soll es der Gesellschaft ermöglichen, kurzfristig und umfassend

das für die Fortentwicklung des Unternehmens erforderliche Kapital an den Kapitalmärkten durch die

Ausgabe neuer Aktien aufzunehmen und flexibel und zeitnah ein günstiges Marktumfeld zur Deckung ihres

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 18, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)