3.            Bevollmächtigten über die Bild- und Tonübertragung im Internet über das Aktionärsportal der Gesellschaft 
              im Wege der elektronischen Zuschaltung verfolgt werden. Diese Übertragung im Internet stellt jedoch keine 
              Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG und keine elektronische Teilnahme 
              an der Versammlung im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 2. Alt. des COVID-19-Gesetzes dar. 
              Internetgestütztes Online-Portal (Aktionärsportal) 
              Unter der Internetadresse 
              https://www.intica-systems.com/pr/hauptversammlung.html

steht den Aktionären der Gesellschaft ab dem 25. Juni 2021, 0:00 Uhr - entsprechend dem

Nachweisstichtag gemäß nachfolgender Ziffer IV.5. -, ein internetgestütztes Online-Portal

(Aktionärsportal) zur Verfügung. Über das Aktionärsportal können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre

(und gegebenenfalls deren Bevollmächtigte) unter anderem ihr Stimmrecht ausüben und Vollmachten erteilen. 4.

Die Ausübung des Fragerechts und die Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

zu Protokoll des Notars ist nur im Wege der elektronischen Kommunikation über die von der Gesellschaft

hierfür bereitgestellten E-Mail-Adressen möglich (hierzu im Einzelnen nachfolgend unter Ziffern IV.9. und

IV.10.).

Um das Aktionärsportal nutzen zu können, müssen sich die Aktionäre oder deren Bevollmächtigte dort mit

Zugangscode und Passwort, die sie mit ihrer Onlinezugangskarte erhalten, einloggen. Die verschiedenen

Möglichkeiten zur Ausübung ihrer Rechte erscheinen dann in Form von Schaltflächen und Menüs auf der

Benutzeroberfläche des Aktionärsportals.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die technischen Hinweise am Ende dieser Einladung zur

Hauptversammlung.

Voraussetzungen für die Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung im Wege der

elektronischen Zuschaltung und die Ausübung der Aktionärsrechte sowie Nachweisstichtag

Zur Verfolgung der Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung im Internet über das

Aktionärsportal, mithin zur Teilnahme an der Hauptversammlung im Wege elektronischer Zuschaltung, und zur

Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sind gemäß § 13 Abs. 5 Satz 1 der Satzung nur

diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung

nachweisen (stimmberechtigte Aktionäre).

Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) in

deutscher oder englischer Sprache zugehen. Zum Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform

erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus, der sich

auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf


              Freitag, 25. Juni 2021, 00:00 Uhr, 
              (Nachweisstichtag, Record Date) 

beziehen muss.

Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des


              Freitag, 9. Juli 2021 
              (24:00 Uhr), 

ausschließlich unter folgender Postanschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse in Textform zugehen:


              InTiCa Systems AG 
              c/o GFEI Aktiengesellschaft 
              Ostergrube 11 
              D-30559 Hannover 
              Telefax: +49 511 47402319 
5.            E-Mail: InTiCa-HV@gfei.de 

Die GFEI Aktiengesellschaft ist für die Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes die

Empfangsbevollmächtigte der Gesellschaft.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten

Hauptversammlung über das Aktionärsportal, also für die Teilnahme an der Hauptversammlung im Wege

elektronischer Zuschaltung, und die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, als

Aktionär nur, wer sich fristgerecht angemeldet und die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung

nachgewiesen hat. Die Berechtigung zur Teilnahme im Wege elektronischer Zuschaltung, zur Ausübung von

Aktionärsrechten und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem in dem

genannten Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag

geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit der Aktien einher. Auch im Fall der vollständigen oder

teilweisen Veräußerung von Aktien der Gesellschaft nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme im

Wege elektronischer Zuschaltung, die Ausübung von Aktionärsrechten und den Umfang des Stimmrechts

ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen von

Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der

Hauptversammlung im Wege elektronischer Zuschaltung, die Ausübung von Aktionärsrechten und den Umfang des

Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag.

Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht

berechtigt (insbesondere nicht stimmberechtigt). Der Nachweisstichtag ist kein relevantes Datum für eine

Dividendenberechtigung.

Den Aktionären, die ihre Anmeldung und den Nachweis ihres Anteilsbesitzes form- und fristgerecht

übermittelt haben, werden von der Gesellschaft Onlinezugangskarten für die Ausübung ihrer Rechte in Bezug

auf die Hauptversammlung übersandt. Die Aktionäre werden darum gebeten, möglichst frühzeitig für die

Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes zu sorgen, damit der rechtzeitige

Zugang der Onlinezugangskarten sichergestellt ist. Die Onlinezugangskarte enthält unter anderem einen

Zugangscode und ein Passwort, mit denen die Aktionäre und gegebenenfalls deren Bevollmächtigte das unter

der Internetadresse

https://www.intica-systems.com/pr/hauptversammlung.html

zugängliche internetgestützte Online-Portal (Aktionärsportal) der Gesellschaft nutzen können.

Ausübung des Stimmrechts und Vollmachtserteilung

Stimmberechtigte Aktionäre können ihr Stimmrecht durch Briefwahl (schriftlich oder im Wege 6. elektronischer Kommunikation) oder über Vollmachtserteilung (an Dritte oder an den Stimmrechtsvertreter

der Gesellschaft) ausüben (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des COVID-19-Gesetzes). Für beide Arten der

Stimmrechtsausübung ist die ordnungsgemäße Anmeldung nebst ordnungsgemäßem Nachweis des Anteilsbesitzes

zur Hauptversammlung erforderlich (vgl. vorstehende Ziffer IV.5.).


              Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl 
              Stimmberechtigte Aktionäre können ihre Stimmen schriftlich oder im Wege der elektronischen Kommunikation 
              abgeben (Briefwahl). 
              Dafür steht den stimmberechtigten Aktionären vor und während der Hauptversammlung für die Ausübung des 
              Stimmrechts im Wege der elektronischen Kommunikation (elektronische Briefwahl) das unter der 
              Internetadresse 
              https://www.intica-systems.com/pr/hauptversammlung.html

erreichbare Aktionärsportal der Gesellschaft zur Verfügung. Die elektronische Briefwahl über das

Aktionärsportal ist ab dem 25. Juni 2021, 0:00 Uhr - entsprechend dem Nachweisstichtag gemäß vorstehender

Ziffer IV.5. -, also bereits vor dem Beginn der Hauptversammlung am 16. Juli 2021, bis zum Beginn der

Abstimmung während der Hauptversammlung nach entsprechender Ankündigung durch den Versammlungsleiter

möglich. Über das Aktionärsportal können die stimmberechtigten Aktionäre auch während der

Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung nach entsprechender Ankündigung durch den

Versammlungsleiter etwaige zuvor im Wege der Briefwahl oder über das Aktionärsportal vorgenommene

Stimmabgaben ändern oder widerrufen.

Vor der Hauptversammlung am 16. Juli 2021 steht den Aktionären zur Stimmrechtsausübung darüber hinaus 6.1 das mit der Onlinezugangskarte übermittelte Briefwahlformular zur Verfügung. Soweit ein Aktionär das

Briefwahlformular verwendet, ist dieses ausschließlich an die nachfolgende Postanschrift, Telefaxnummer

oder E-Mail-Adresse zu übermitteln und muss dort aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum Ablauf

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June 07, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)