cc)           einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen, aufgrund von 
                                          Zusagen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis übertragen werden. Das 
                                          Bezugsrecht der Aktionäre wird insoweit ausgeschlossen. 
                                          Sie können mit Zustimmung des Aufsichtsrates Dritten gegen Sachleistungen, 
                                          insbesondere im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum (auch 
              d)                          mittelbaren) Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Unternehmensteilen oder 
                                          Beteiligungen, als Gegenleistung für von mit der Gesellschaft nicht 
                                          verbundenen Dritten (insbesondere Dienstleistern) erbrachte Leistungen sowie 
                            dd)           zum (auch mittelbaren) Erwerb von Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf 
                                          den Erwerb von Vermögensgegenständen, einschließlich Forderungen gegen die 
                                          Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften, angeboten und auf diese 
                                          übertragen werden. Die vorbezeichneten Aktien können darüber hinaus auch zur 
                                          Beendigung bzw. vergleichsweisen Erledigung von gesellschaftsrechtlichen 
                                          Spruchverfahren bei verbundenen Unternehmen der Gesellschaft verwendet 
                                          werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird insoweit jeweils ausgeschlossen. 
                                          Sie können mit Zustimmung des Aufsichtsrates gegen Barzahlung an Dritte 
                                          veräußert werden, wenn der Preis, zu dem die Aktien der Gesellschaft 
                            ee)           veräußert werden, den Börsenpreis einer Aktie der Gesellschaft zum 
                                          Veräußerungszeitpunkt nicht wesentlich unterschreitet (Artikel 5 SE-VO in 
                                          Verbindung mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). Das Bezugsrecht der Aktionäre wird 
                                          insoweit ausgeschlossen. 
                                          Sie können zur Bedienung von Erwerbspflichten oder Erwerbsrechten auf Aktien 
                                          der Gesellschaft aus und im Zusammenhang mit von der Gesellschaft oder einer 
                            ff)           ihrer Konzerngesellschaften ausgegebenen Wandel- oder 
                                          Optionsschuldverschreibungen oder Genussrechten mit Wandlungs- oder 
                                          Optionsrechten bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten verwendet werden. Das 
                                          Bezugsrecht der Aktionäre wird insoweit ausgeschlossen. 

Insgesamt dürfen die aufgrund der Ermächtigungen unter vorstehenden lit. d) ee) und ff)

verwendeten Aktien, soweit sie in entsprechender Anwendung des Artikel 5 SE-VO in

Verbindung mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG (unter Bezugsrechtsausschluss gegen Bareinlagen

nicht wesentlich unter dem Börsenpreis) verwendet werden, 10 % des Grundkapitals nicht

übersteigen, und zwar weder zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch - falls dieser Betrag

geringer ist - zum Zeitpunkt der Ausübung der vorstehenden Ermächtigungen. Auf diese

Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die in direkter oder entsprechender Anwendung von

Artikel 5 SE-VO in Verbindung mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser

Ermächtigung bis zu diesem Zeitpunkt ausgegeben oder veräußert wurden. Ebenfalls

anzurechnen sind Aktien, die zur Bedienung von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen

oder Genussrechten mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten

ausgegeben wurden oder unter Zugrundelegung des zum Zeitpunkt des Beschlusses des

Vorstandes über die Ausnutzung der Ermächtigung gültigen Wandlungspreises auszugeben sind,

soweit diese Schuldverschreibungen oder Genussrechte während der Laufzeit dieser

Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss entsprechend Artikel 5 SE-VO in Verbindung mit §

186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden.

Ermächtigung des Aufsichtsrates zur Verwendung der erworbenen eigenen Aktien

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die von der Gesellschaft bereits gehaltenen sowie die

e) aufgrund der Ermächtigung unter vorstehenden lit. b) und c) erworbenen eigenen Aktien zur

Ausgabe an den Vorstand der Gesellschaft nach Maßgabe der unter lit. d) bb) enthaltenen

Bestimmungen zu verwenden.

Sonstige Regelungen

Die vorstehend unter lit. d) und lit. e) aufgeführten Ermächtigungen zur Verwendung

eigener Aktien können ganz oder bezogen auf Teilvolumina der erworbenen eigenen Aktien

einmal oder mehrmals, einzeln oder zusammen, ausgenutzt werden. Die Ermächtigungen unter

vorstehendem lit. d) können auch durch nachgeordnete Konzernunternehmen der Gesellschaft

oder von Dritten für Rechnung der Gesellschaft oder ihr nachgeordneter Konzernunternehmen

ausgeübt werden.

Durch die Ausnutzung der vorstehend unter lit. d) bb) bis lit. ff und lit. e)

enthaltenen Ermächtigungen darf insgesamt ein anteiliger Betrag in Höhe von 10 % des

f) Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschritten werden, und zwar weder im Zeitpunkt der

Beschlussfassung der Hauptversammlung über die vorstehenden Ermächtigungen noch - wenn

dieser Betrag geringer ist - im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigungen. Auf diese

10 %-Grenze sind diejenigen Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit der unter lit. d)

bb) bis ff) und lit. e) enthaltenen Ermächtigungen aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss

des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben wurden. Ebenfalls anzurechnen sind Aktien, die

zur Bedienung von Schuldverschreibungen (einschließlich Genussrechten) mit Wandlungs- oder

Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht (bzw. einer Kombination dieser Instrumente)

ausgegeben wurden bzw. unter Zugrundelegung des zum Zeitpunkt des Beschlusses des

Vorstandes über die Ausnutzung der Ermächtigung gültigen Wandlungspreises auszugeben sind,

sofern die Schuldverschreibungen bzw. Genussrechte während der Laufzeit der vorstehend

unter lit. d) bb) bis lit. ff) und lit. e) enthaltenen Ermächtigungen unter Ausschluss des

Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben wurden.


II.           Berichte, weitere Angaben zu den zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten und Anlage zu 
              Tagesordnungspunkt 9 
              Weitere Angaben zu den unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten 
                            Herr John H. Rittenhouse, wohnhaft in Tiburon, Vereinigte Staaten von Amerika, Chairman und 
                            Chief Executive Officer (Vorsitzender des Verwaltungsrats und Vorstandsvorsitzender) der 
                            Cavallino Capital, LLC, Tiburon, Vereinigte Staaten von Amerika 
                            John H. Rittenhouse wurde 1956 in Queens, New York, geboren. Herr Rittenhouse studierte am 
                            Rollins College (Betriebswirtschaftslehre und Unternehmensführung), am Haslam College of 
                            Business an der University of Tennessee (Executive Masters of Business Administration 
                            (Masterabschluss in Betriebswirtschaft für Führungskräfte) und an der St. Patrick's 
                            Seminary & University (Theologie). Herr Rittenhouse hatte Führungspositionen bei Wal-Mart 
                            Stores, Inc., LVMH Moët Hennessy - Louis Vuitton, Michaels Stores, Inc. und Target 
                            Corporation inne und arbeitete als nationaler Partner bei KPMG. Bei Wal-Mart war er Chief 
                            Operating Officer mit Verantwortung für die Bereiche Technologie, Supply Chain, Logistik, 
                            Kundenbetreuung und operativer Betrieb. Für LVMH Moët Hennessy arbeitete er als Senior Vice 
                            President Supply Chain and Finance und war dabei auch für Steuern und Transfer Pricing 
                            zuständig. Bei Target Corporation hatte er die Position des Vice President Supply Chain and 
                            Inventory Management inne, in der er den Betrieb der Distributionszentren organisierte und 

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April 19, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)