durch einen Bevollmächtigten, z. B. eine Aktionärsvereinigung oder eine Person ihrer Wahl
sowie durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben lassen. Auch in
diesen Fällen sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des
Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigte können die
Stimmen durch Briefwahl (dazu unter a.) abgeben. Fernerhin kann der Bevollmächtigte auch
den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft (dazu unter e.) bevollmächtigen.
Die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, es sei denn, der Bevollmächtigte ist ein
Intermediär (also z.B. ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der
gemäß § 135 AktG diesen gleichgestellten Personen oder Institutionen.
Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und die Übermittlung des
Nachweises einer gegenüber dem Vertreter erklärten Bevollmächtigung stehen bis spätestens
Mittwoch, den 7. Juli 2021, 18:00 Uhr (MESZ), die folgende Postanschrift und Faxnummer zur
Verfügung:
HORNBACH Holding AG & Co. KGaA
c/o HV-Management GmbH
b. Pirnaer Straße 8
68309 Mannheim
Telefax: + 49 (0) 621 718592-40
Außerdem steht dafür bis zur Schließung der Abstimmungen in der virtuellen
Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter das passwortgeschützte Online-Portal auf der
Website der HORNBACH-Gruppe im Bereich Investor Relations > Hauptversammlungen unter
www.hornbach-gruppe.com/Hauptversammlung/Holding
zur Verfügung.
Intermediäre (also z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen und die anderen gemäß §
135 AktG diesen gleichgestellten Personen und Institutionen können für ihre eigene
Bevollmächtigung abweichende Regelungen für die Form der Vollmacht vorgeben; die Aktionäre
werden gebeten, sich in einem solchen Fall rechtzeitig mit der zu bevollmächtigenden Person
oder Institution über Form und Verfahren der Vollmachtserteilung abzustimmen. 4.
Für den Widerruf oder die Änderung einer Vollmacht gelten die unter b. zu deren
c. Erteilung gemachten Ausführungen entsprechend.
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht, ihren Widerruf und den Nachweis der
Bevollmächtigung verwendet werden kann, steht auf der Website der HORNBACH-Gruppe im
Bereich Investor Relations > Hauptversammlungen unter der Internetadresse
www.hornbach-gruppe.com/Hauptversammlung/Holding d.
zum Download zur Verfügung. Auf Verlangen wird dieses in Textform übermittelt. Die
Aktionäre werden gebeten, Vollmacht vorzugsweise mittels des von der Gesellschaft zur
Verfügung gestellten Vollmachtsformulars zu erteilen.
Als Service bieten wir unseren Aktionären und deren Bevollmächtigten an, dass sie sich
entsprechend ihren Weisungen auch durch den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Dieser übt das
Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär bzw. dem Bevollmächtigten
erteilten Weisungen aus.
Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zum Stellen von Fragen
oder von Anträgen oder zur Einlegung von Widersprüchen entgegennimmt.
Diejenigen, die dem Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Vollmacht und Weisungen
erteilen wollen, werden gebeten, hierzu das passwortgeschützte Online-Portal unter
www.hornbach-gruppe.com/Hauptversammlung/Holding
oder das Vollmachts- und Weisungsformular zu verwenden, das auf der Website der
HORNBACH-Gruppe im Bereich Investor Relations > Hauptversammlungen unter der
Internetadresse
www.hornbach-gruppe.com/Hauptversammlung/Holding
zum Download zur Verfügung steht. Auf Verlangen wird dieses Vollmachts- und
Weisungsformular auch in Textform übermittelt. Das Vollmachts- und Weisungsformular ist
auch auf der Rückseite des HV-Tickets abgedruckt.
Vollmacht und Weisungen von ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären bzw. deren
Bevollmächtigten an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen der Gesellschaft unter
der oben b. angegebenen Postanschrift oder Faxnummer oder über das passwortgeschützte
Online-Portal unter
www.hornbach-gruppe.com/Hauptversammlung/Holding
jeweils bis zu den dort genannten Zeitpunkten, zugehen; entsprechendes gilt für die
Änderung oder den Widerruf von Vollmacht und Weisungen. Entscheidend ist jeweils der
Eingang bei der Gesellschaft.
Rechte der Aktionäre
Minderheitenverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteil am Grundkapital zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden, wenn das Verlangen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (hierbei sind der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen), und damit spätestens bis Montag, den 7. Juni 2021, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen ist. Das Verlangen ist schriftlich an die persönlich haftende Gesellschafterin der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA zu richten. Bitte verwenden Sie folgende Adresse: a. HORNBACH Holding AG & Co. KGaA Die persönlich haftende Gesellschafterin HORNBACH Management AG Vorstand Hornbachstraße 11 76879 Bornheim bei Landau/Pfalz Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2, Abs. 1 Satz 3 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind (wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist) und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung der persönlich haftenden Gesellschafterin über den Antrag halten. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen. Sie können auch Vorschläge für die Wahl von Abschlussprüfern und/oder Aufsichtsratsmitgliedern machen. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären bitten wir ausschließlich an die nachfolgende Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu übermitteln: HORNBACH Holding AG & Co. KGaA Investor Relations/Hauptversammlung Hornbachstraße 11 76879 Bornheim bei Landau/Pfalz Telefax: +49 (0) 6348 60-4299 E-Mail: gegenantraege.holding@hornbach.com Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge, die spätestens am Mittwoch, den 23. Juni 2021, 24:00 Uhr (MESZ), unter der zuvor in diesem Abschnitt genannten Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingehen, einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung
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May 27, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)