durch einen Bevollmächtigten, z. B. eine Aktionärsvereinigung oder eine Person ihrer Wahl

sowie durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben lassen. Auch in

diesen Fällen sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des

Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigte können die

Stimmen durch Briefwahl (dazu unter a.) abgeben. Fernerhin kann der Bevollmächtigte auch

den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft (dazu unter e.) bevollmächtigen.

Die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung

gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, es sei denn, der Bevollmächtigte ist ein

Intermediär (also z.B. ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der

gemäß § 135 AktG diesen gleichgestellten Personen oder Institutionen.

Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und die Übermittlung des

Nachweises einer gegenüber dem Vertreter erklärten Bevollmächtigung stehen bis spätestens

Mittwoch, den 7. Juli 2021, 18:00 Uhr (MESZ), die folgende Postanschrift und Faxnummer zur

Verfügung:

HORNBACH Holding AG & Co. KGaA

c/o HV-Management GmbH

b. Pirnaer Straße 8

68309 Mannheim

Telefax: + 49 (0) 621 718592-40

Außerdem steht dafür bis zur Schließung der Abstimmungen in der virtuellen

Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter das passwortgeschützte Online-Portal auf der

Website der HORNBACH-Gruppe im Bereich Investor Relations > Hauptversammlungen unter


                            www.hornbach-gruppe.com/Hauptversammlung/Holding 

zur Verfügung.

Intermediäre (also z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen und die anderen gemäß §

135 AktG diesen gleichgestellten Personen und Institutionen können für ihre eigene

Bevollmächtigung abweichende Regelungen für die Form der Vollmacht vorgeben; die Aktionäre

werden gebeten, sich in einem solchen Fall rechtzeitig mit der zu bevollmächtigenden Person

oder Institution über Form und Verfahren der Vollmachtserteilung abzustimmen. 4.

Für den Widerruf oder die Änderung einer Vollmacht gelten die unter b. zu deren

c. Erteilung gemachten Ausführungen entsprechend.

Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht, ihren Widerruf und den Nachweis der

Bevollmächtigung verwendet werden kann, steht auf der Website der HORNBACH-Gruppe im

Bereich Investor Relations > Hauptversammlungen unter der Internetadresse


                            www.hornbach-gruppe.com/Hauptversammlung/Holding 
              d. 

zum Download zur Verfügung. Auf Verlangen wird dieses in Textform übermittelt. Die

Aktionäre werden gebeten, Vollmacht vorzugsweise mittels des von der Gesellschaft zur

Verfügung gestellten Vollmachtsformulars zu erteilen.

Als Service bieten wir unseren Aktionären und deren Bevollmächtigten an, dass sie sich

entsprechend ihren Weisungen auch durch den von der Gesellschaft benannten

Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Dieser übt das

Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär bzw. dem Bevollmächtigten

erteilten Weisungen aus.

Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zum Stellen von Fragen

oder von Anträgen oder zur Einlegung von Widersprüchen entgegennimmt.

Diejenigen, die dem Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Vollmacht und Weisungen

erteilen wollen, werden gebeten, hierzu das passwortgeschützte Online-Portal unter


                            www.hornbach-gruppe.com/Hauptversammlung/Holding 

oder das Vollmachts- und Weisungsformular zu verwenden, das auf der Website der

HORNBACH-Gruppe im Bereich Investor Relations > Hauptversammlungen unter der

Internetadresse


                            www.hornbach-gruppe.com/Hauptversammlung/Holding 

zum Download zur Verfügung steht. Auf Verlangen wird dieses Vollmachts- und

Weisungsformular auch in Textform übermittelt. Das Vollmachts- und Weisungsformular ist

auch auf der Rückseite des HV-Tickets abgedruckt.

Vollmacht und Weisungen von ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären bzw. deren

Bevollmächtigten an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen der Gesellschaft unter

der oben b. angegebenen Postanschrift oder Faxnummer oder über das passwortgeschützte

Online-Portal unter


                            www.hornbach-gruppe.com/Hauptversammlung/Holding 

jeweils bis zu den dort genannten Zeitpunkten, zugehen; entsprechendes gilt für die

Änderung oder den Widerruf von Vollmacht und Weisungen. Entscheidend ist jeweils der

Eingang bei der Gesellschaft.

Rechte der Aktionäre


                            Minderheitenverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
                            Aktionäre, deren Anteil am Grundkapital zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals 
                            oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
                            verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden, wenn 
                            das Verlangen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (hierbei sind 
                            der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen), und damit 
                            spätestens bis Montag, den 7. Juni 2021, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen ist. Das Verlangen 
                            ist schriftlich an die persönlich haftende Gesellschafterin der HORNBACH Holding AG & Co. 
                            KGaA zu richten. Bitte verwenden Sie folgende Adresse: 
              a.            HORNBACH Holding AG & Co. KGaA 
                            Die persönlich haftende Gesellschafterin 
                            HORNBACH Management AG 
                            Vorstand 
                            Hornbachstraße 11 
                            76879 Bornheim bei Landau/Pfalz 
                            Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die 
                            betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2, Abs. 1 Satz 3 AktG nachzuweisen, dass sie 
                            seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind 
                            (wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist) und dass sie die Aktien bis zur 
                            Entscheidung der persönlich haftenden Gesellschafterin über den Antrag halten. 
                            Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG 
                            Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten 
                            Punkt der Tagesordnung stellen. Sie können auch Vorschläge für die Wahl von 
                            Abschlussprüfern und/oder Aufsichtsratsmitgliedern machen. Gegenanträge und Wahlvorschläge 
                            von Aktionären bitten wir ausschließlich an die nachfolgende Anschrift, Telefax-Nummer oder 
                            E-Mail-Adresse zu übermitteln: 
                            HORNBACH Holding AG & Co. KGaA 
                            Investor Relations/Hauptversammlung 
                            Hornbachstraße 11 
                            76879 Bornheim bei Landau/Pfalz 
                            Telefax: +49 (0) 6348 60-4299 
                            E-Mail: gegenantraege.holding@hornbach.com 
                            Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge, die 
                            spätestens am Mittwoch, den 23. Juni 2021, 24:00 Uhr (MESZ), unter der zuvor in diesem 
                            Abschnitt genannten Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingehen, einschließlich 
                            des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 27, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)