Bevollmächtigten nach der Anmeldung zur Hauptversammlung mit dem 'HV-Ticket' zugeschickt.

Voraussetzung für die Teilnahme an der virtuellen Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach § 17 Abs. 1 der

Satzung i.V.m. Art. 2 § 1 Abs. 2 Nr. 2-4 PandemieG sind diejenigen Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten

berechtigt, die sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Aktienbesitz

nachgewiesen haben. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes genügt eine von dem depotführenden Institut in

Textform erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung oder ein Nachweis

gemäß § 67c Abs. 3 AktG, die bzw. der sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also

auf Mittwoch, den 16. Juni 2021, 0:00 Uhr (MESZ), (sog. 'Nachweisstichtag') zu beziehen hat.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils mindestens sechs

Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht 2. mitzurechnen sind), also spätestens am Mittwoch, den 30. Juni 2021, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender

Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen:

HORNBACH Baumarkt AG

c/o HV-Management GmbH

Pirnaer Straße 8

68309 Mannheim

Telefax: +49 (0) 621 718592-40

E-Mail: anmeldestelle@hv-management.de

Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Ordnungsmäßigkeit oder Echtheit des Nachweises

einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form

erbracht, kann die Gesellschaft nach § 17 Abs. 3 der Satzung den Aktionär zurückweisen.

Bedeutung des Nachweisstichtags

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung oder die

Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die

Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen

sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag.

Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im

Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für

die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 3. Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. Veräußerungen oder sonstige

Übertragungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur

Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für

den Erwerb und Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag.

Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind

nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur

Rechtsausübung ermächtigen.

Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Verfahren für die Stimmabgabe, Stimmrechtsvertretung 4. Die Stimmrechtsausübung durch die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege

der elektronischen Kommunikation (Briefwahl) oder durch den hierzu bevollmächtigten, mit entsprechenden

Weisungen ausgestatteten Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft.


              Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Briefwahl ausüben. 
              Hierfür können sie ihre Stimme bis zur Schließung der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung 
              durch den Versammlungsleiter über das passwortgeschützte Online-Portal auf der Website der 
              HORNBACH-Gruppe im Bereich Investor Relations > Hauptversammlungen unter 
              www.hornbach-gruppe.com/Hauptversammlung/HBM 

abgeben, ändern oder widerrufen.

Aktionäre, die ihr Stimmrecht nicht selbst ausüben wollen, können ihr Stimmrecht auch durch einen

Bevollmächtigten, z. B. eine Aktionärsvereinigung oder eine Person ihrer Wahl sowie durch den von der

Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte

Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen

erforderlich. Bevollmächtigte können die Stimmen durch Briefwahl (dazu unter a.) abgeben. Fernerhin kann

der Bevollmächtigte auch den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft (dazu unter e.) bevollmächtigen.

Die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der

Gesellschaft bedürfen der Textform, es sei denn, der Bevollmächtigte ist ein Intermediär (also z.B. ein

Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der gemäß § 135 AktG diesen gleichgestellten

Personen oder Institutionen.

Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und die Übermittlung des Nachweises einer

gegenüber dem Vertreter erklärten Bevollmächtigung stehen bis spätestens Dienstag, den 6. Juli 2021,

18:00 Uhr (MESZ), die folgende Postanschrift und Faxnummer zur Verfügung:

HORNBACH Baumarkt AG

c/o HV-Management GmbH

Pirnaer Straße 8 b. 68309 Mannheim

Telefax: + 49 (0) 621 718592-40

Außerdem steht dafür bis zur Schließung der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung durch den

Versammlungsleiter das passwortgeschützte Online-Portal auf der Website der HORNBACH-Gruppe im Bereich

Investor Relations > Hauptversammlungen unter


              www.hornbach-gruppe.com/Hauptversammlung/HBM 

zur Verfügung.

Intermediäre (also z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen und die anderen gemäß § 135 AktG

diesen gleichgestellten Personen und Institutionen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende

Regelungen für die Form der Vollmacht vorgeben; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall

rechtzeitig mit der zu bevollmächtigenden Person oder Institution über Form und Verfahren der

Vollmachtserteilung abzustimmen.

Für den Widerruf oder die Änderung einer Vollmacht gelten die unter b. zu deren Erteilung gemachten c. Ausführungen entsprechend.

Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht, ihren Widerruf und den Nachweis der

Bevollmächtigung verwendet werden kann, steht auf der Website der HORNBACH-Gruppe im Bereich Investor

Relations > Hauptversammlungen unter der Internetadresse


              www.hornbach-gruppe.com/Hauptversammlung/HBM 
d. 

zum Download zur Verfügung. Auf Verlangen wird dieses in Textform übermittelt. Die Aktionäre werden

gebeten, Vollmacht vorzugsweise mittels des von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten

Vollmachtsformulars zu erteilen.

Als Service bieten wir unseren Aktionären und deren Bevollmächtigten an, dass sie sich entsprechend

ihren Weisungen auch durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der

Hauptversammlung vertreten lassen können. Dieser übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der

vom Aktionär bzw. dem Bevollmächtigten erteilten Weisungen aus.

Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zum Stellen von Fragen oder von

Anträgen oder zur Einlegung von Widersprüchen entgegennimmt.

Diejenigen, die dem Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Vollmacht und Weisungen erteilen wollen,

werden gebeten, hierzu das passwortgeschützte Online-Portal unter


              www.hornbach-gruppe.com/Hauptversammlung/HBM 

oder das Vollmachts- und Weisungsformular zu verwenden, das auf der Website der HORNBACH-Gruppe im

Bereich Investor Relations > Hauptversammlungen unter der Internetadresse


              www.hornbach-gruppe.com/Hauptversammlung/HBM 

zum Download zur Verfügung steht. Auf Verlangen wird dieses Vollmachts- und Weisungsformular auch in

Textform übermittelt. Das Vollmachts- und Weisungsformular ist auch auf der Rückseite des HV-Tickets

abgedruckt.

Vollmacht und Weisungen von ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären bzw. deren Bevollmächtigten an den

Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen der Gesellschaft unter der oben b. angegebenen Postanschrift

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May 27, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)