Bevollmächtigten nach der Anmeldung zur Hauptversammlung mit dem 'HV-Ticket' zugeschickt.
Voraussetzung für die Teilnahme an der virtuellen Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach § 17 Abs. 1 der
Satzung i.V.m. Art. 2 § 1 Abs. 2 Nr. 2-4 PandemieG sind diejenigen Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten
berechtigt, die sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Aktienbesitz
nachgewiesen haben. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes genügt eine von dem depotführenden Institut in
Textform erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung oder ein Nachweis
gemäß § 67c Abs. 3 AktG, die bzw. der sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also
auf Mittwoch, den 16. Juni 2021, 0:00 Uhr (MESZ), (sog. 'Nachweisstichtag') zu beziehen hat.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils mindestens sechs
Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht 2. mitzurechnen sind), also spätestens am Mittwoch, den 30. Juni 2021, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender
Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen:
HORNBACH Baumarkt AG
c/o HV-Management GmbH
Pirnaer Straße 8
68309 Mannheim
Telefax: +49 (0) 621 718592-40
E-Mail: anmeldestelle@hv-management.de
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Ordnungsmäßigkeit oder Echtheit des Nachweises
einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form
erbracht, kann die Gesellschaft nach § 17 Abs. 3 der Satzung den Aktionär zurückweisen.
Bedeutung des Nachweisstichtags
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung oder die
Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen
sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag.
Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im
Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für
die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 3. Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. Veräußerungen oder sonstige
Übertragungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für
den Erwerb und Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag.
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind
nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur
Rechtsausübung ermächtigen.
Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Verfahren für die Stimmabgabe, Stimmrechtsvertretung 4. Die Stimmrechtsausübung durch die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege
der elektronischen Kommunikation (Briefwahl) oder durch den hierzu bevollmächtigten, mit entsprechenden
Weisungen ausgestatteten Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft.
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Briefwahl ausüben. Hierfür können sie ihre Stimme bis zur Schließung der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter über das passwortgeschützte Online-Portal auf der Website der HORNBACH-Gruppe im Bereich Investor Relations > Hauptversammlungen unter www.hornbach-gruppe.com/Hauptversammlung/HBM
abgeben, ändern oder widerrufen.
Aktionäre, die ihr Stimmrecht nicht selbst ausüben wollen, können ihr Stimmrecht auch durch einen
Bevollmächtigten, z. B. eine Aktionärsvereinigung oder eine Person ihrer Wahl sowie durch den von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte
Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen
erforderlich. Bevollmächtigte können die Stimmen durch Briefwahl (dazu unter a.) abgeben. Fernerhin kann
der Bevollmächtigte auch den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft (dazu unter e.) bevollmächtigen.
Die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform, es sei denn, der Bevollmächtigte ist ein Intermediär (also z.B. ein
Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der gemäß § 135 AktG diesen gleichgestellten
Personen oder Institutionen.
Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und die Übermittlung des Nachweises einer
gegenüber dem Vertreter erklärten Bevollmächtigung stehen bis spätestens Dienstag, den 6. Juli 2021,
18:00 Uhr (MESZ), die folgende Postanschrift und Faxnummer zur Verfügung:
HORNBACH Baumarkt AG
c/o HV-Management GmbH
Pirnaer Straße 8 b. 68309 Mannheim
Telefax: + 49 (0) 621 718592-40
Außerdem steht dafür bis zur Schließung der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung durch den
Versammlungsleiter das passwortgeschützte Online-Portal auf der Website der HORNBACH-Gruppe im Bereich
Investor Relations > Hauptversammlungen unter
www.hornbach-gruppe.com/Hauptversammlung/HBM
zur Verfügung.
Intermediäre (also z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen und die anderen gemäß § 135 AktG
diesen gleichgestellten Personen und Institutionen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende
Regelungen für die Form der Vollmacht vorgeben; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall
rechtzeitig mit der zu bevollmächtigenden Person oder Institution über Form und Verfahren der
Vollmachtserteilung abzustimmen.
Für den Widerruf oder die Änderung einer Vollmacht gelten die unter b. zu deren Erteilung gemachten c. Ausführungen entsprechend.
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht, ihren Widerruf und den Nachweis der
Bevollmächtigung verwendet werden kann, steht auf der Website der HORNBACH-Gruppe im Bereich Investor
Relations > Hauptversammlungen unter der Internetadresse
www.hornbach-gruppe.com/Hauptversammlung/HBM d.
zum Download zur Verfügung. Auf Verlangen wird dieses in Textform übermittelt. Die Aktionäre werden
gebeten, Vollmacht vorzugsweise mittels des von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten
Vollmachtsformulars zu erteilen.
Als Service bieten wir unseren Aktionären und deren Bevollmächtigten an, dass sie sich entsprechend
ihren Weisungen auch durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der
Hauptversammlung vertreten lassen können. Dieser übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der
vom Aktionär bzw. dem Bevollmächtigten erteilten Weisungen aus.
Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zum Stellen von Fragen oder von
Anträgen oder zur Einlegung von Widersprüchen entgegennimmt.
Diejenigen, die dem Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Vollmacht und Weisungen erteilen wollen,
werden gebeten, hierzu das passwortgeschützte Online-Portal unter
www.hornbach-gruppe.com/Hauptversammlung/HBM
oder das Vollmachts- und Weisungsformular zu verwenden, das auf der Website der HORNBACH-Gruppe im
Bereich Investor Relations > Hauptversammlungen unter der Internetadresse
www.hornbach-gruppe.com/Hauptversammlung/HBM
zum Download zur Verfügung steht. Auf Verlangen wird dieses Vollmachts- und Weisungsformular auch in
Textform übermittelt. Das Vollmachts- und Weisungsformular ist auch auf der Rückseite des HV-Tickets
abgedruckt.
Vollmacht und Weisungen von ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären bzw. deren Bevollmächtigten an den
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen der Gesellschaft unter der oben b. angegebenen Postanschrift
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May 27, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)