25% bis 50% von der Erreichung operativer Jahresziele mit strategischer Bedeutung für die 
              Unternehmensentwicklung ab. Ferner kann der Aufsichtsrat über einen sogenannten Modifier (Faktor: 0,8 bis 
              1,2) den etwaigen Eintritt außergewöhnlicher Entwicklungen berücksichtigen (s.u. Ziff. 3.3). 
              Die finanziellen Leistungskriterien werden insgesamt mit mindestens 50% bis maximal 75% gewichtet 
              (Ertrags-KPI 10% bis 30%; Free Cashflow 10% bis 30%, Umsatz 10% bis 30%) die Jahresziele mit 
              strategischer Bedeutung werden mit mindestens 25% bis maximal 50% gewichtet. Die Gewichtung der 
              Leistungskriterien muss in Summe 100% ergeben. Die Gewichtung wird zu Beginn des Geschäftsjahres vom 
              Aufsichtsrat innerhalb dieser Spannbreiten festgelegt, um basierend auf der Unternehmensstrategie und der 
              geschäftlichen Entwicklung der Gigaset besonders relevante Schwerpunkte setzen zu können. 
              Die aus der Erfüllung der finanziellen Leistungskriterien sowie dem Erreichen vom Aufsichtsrat 
              festgelegter gemeinsamer oder individueller Jahresziele errechnete Gesamtzielerreichung wird mit dem 
              festgelegten STI-Zielbetrag (in Euro) und gegebenenfalls dem Modifier (0,8 bis 1,2) multipliziert und 
              ergibt den Auszahlungsbetrag. Der jährliche Auszahlungsbetrag des STI ist auf maximal 125% des 
              STI-Zielbetrags begrenzt. 
              Finanzielle Leistungskriterien: Ertrags-KPI, Free Cashflow und Umsatz 
              Als finanzielle Leistungskriterien sind ein Ertrags-KPI, der Free Cashflow und der Umsatz vorgesehen. Den 
              maßgeblichen Ertrags-KPI wählt der Aufsichtsrat aus den folgenden drei Finanzkennzahlen aus: 
              *             EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Ertragssteuer) 
              *             EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Ertragssteuer, Abschreibungen und Wertminderungen) 
              *             EBIT-Marge (Verhältnis von EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Ertragssteuer) und 
                            Netto-Umsatzerlösen). 

Die Auswahl einer Kennzahl für den Ertrags-KPI trifft der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen

insbesondere im Hinblick auf eine entsprechende Anreizeffizienz im Einklang mit der Unternehmensstrategie

spätestens zu Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres.

Das finanzielle Leistungskriterium Free Cashflow beschreibt den Mittelzufluss aus laufender

Geschäftstätigkeit abzüglich des Mittelabflusses aus Investitionstätigkeit. Für den Umsatz sind die Netto

Umsatzerlöse maßgeblich. Maßgeblich sind jeweils die Werte für den von der Gigaset AG geführten Konzern.

Mit den Leistungskriterien Ertrags-KPI (EBIT, EBITDA, oder EBIT-Marge) sowie Free Cashflow und Umsatz

knüpft dieser Teil des STI an wesentliche finanzielle Kennzahlen zur Messung der Profitabilität, operativ

generierter Liquidität und der Erlösentwicklung der Gigaset an, die auch zur Steuerung und Überwachung

des Unternehmens eingesetzt werden und Kerngrößen zur Messung des Unternehmenserfolgs darstellen. Die

Anbindung an diese finanziellen Leistungskriterien gewährleistet somit die strategische Ausrichtung des

STI.

Zu Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres legt der Aufsichtsrat einheitliche Zielvorgaben

(einschließlich Schwellen- und Maximalwerte) für die finanziellen Leistungskriterien fest, die aus der 3.1 Konzernplanung für das jeweilige Geschäftsjahr abgeleitet werden. Nach Ablauf des Geschäftsjahres wird

die Gesamtzielerreichung auf Grundlage der Zielerreichung in den einzelnen Leistungskriterien berechnet.

Die Zielerreichung wird vom Aufsichtsrat durch Vergleich der Ist-Werte mit den Zielvorgaben

(Budget-Werte) des jeweiligen Geschäftsjahres ermittelt.

Die Bandbreite der möglichen Zielerreichungen liegt hinsichtlich der finanziellen Leistungskriterien

Ertrags-KPI und Free Cashflow zwischen 0% und 150%; die Zielerreichung für das Umsatzkriterium ist auf

maximal 100% beschränkt. In Abhängigkeit von den Zielwerten (Budget-Werte entsprechen 100%

Zielerreichung) der finanziellen Leistungskriterien wird ein Schwellenwert und ein Maximalwert

(Ertrags-KPI und Free Cashflow) festgelegt. Liegt der tatsächlich erzielte Wert des jeweiligen

Geschäftsjahres auf oder unterhalb des Schwellenwerts, ist der Zielerreichungskorridor verfehlt und die

Zielerreichung beträgt 0%. Liegt der tatsächlich erreichte Wert auf oder oberhalb des Maximalwerts,

ergibt sich ein maximaler Zielerreichungsgrad von 150% (Ertrags-KPI und Free Cashflow). Zwischen dem

Schwellen- und dem Zielwert sowie zwischen dem Ziel- und dem Maximalwert entwickelt sich der

Zielerreichungsgrad jeweils linear.

Im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung des Vergütungssystems werden auch die finanziellen

Leistungskriterien dahingehend beurteilt, ob eine im Hinblick auf die Unternehmensziele angemessene

Anreizwirkung erzielt wird. Ist dies nach der Beurteilung des Aufsichtsrats nicht mehr der Fall, ist der

Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen berechtigt, finanzielle Leistungskriterien für zukünftige

Geschäftsjahre anzupassen. Dabei können insbesondere unter Berücksichtigung der strategisch relevanten

Steuerungsgrößen der Gigaset einzelne finanzielle Leistungskriterien durch andere finanzielle

Leistungskriterien ersetzt oder auch die Kriterienanzahl geändert werden.

Leistungskriterium: Gemeinsame oder individuelle Jahresziele

In die Gesamtzielerreichung des STI geht neben den finanziellen Leistungskriterien auch die Erreichung

operativer Jahresziele mit strategischer Bedeutung ein. Die Erreichung der Jahresziele wird neben der

Zielerreichung hinsichtlich der finanziellen Ziele mit 25% bis 50% gewichtet. Hierzu legt der

Aufsichtsrat zu Beginn des Geschäftsjahres ein oder mehrere individuelle oder kollektive Jahresziele für

den STI fest, die auf Jahressicht strategische Bedeutung für den Unternehmenserfolg der Gigaset haben.

Solche Zielvorgaben können insbesondere folgende Aspekte umfassen:


              *             Finanzierungssicherung 
              *             Umsetzung strategischer Produkt-Roadmap 

Die Aufnahme der Erreichung strategisch relevanter Jahresziele als bis zu 50% gewichtetes

Leistungskriterium neben finanziellen Zielen ermöglicht es dem Aufsichtsrat, individuelle oder kollektive

Anreize zur Erfüllung spezifischer Ziele mit wesentlicher Bedeutung für die strategische

Unternehmensentwicklung zu setzen.

Die Zielfestlegung nimmt der Aufsichtsrat zu Beginn jedes Geschäftsjahres unter Berücksichtigung der

am Kapitalmarkt kommunizierten Unternehmensstrategie nach pflichtgemäßem Ermessen vor und legt dabei auch

fest, ob und in welchem Umfang individuelle Ziele für einzelne Vorstandsmitglieder oder kollektive Ziele

für den Gesamtvorstand maßgeblich sind. Den Jahreszielen sind qualitativ oder quantitativ messbare

Kriterien zuzuordnen, die nach Abschluss des Geschäftsjahres eine nachvollziehbare Feststellung der

Zielerreichung ermöglichen. Mehrere festgelegte Jahresziele werden untereinander gleich gewichtet, soweit

der Aufsichtsrat zu Beginn des Geschäftsjahres keine abweichende Gewichtung bestimmt hat. Die

Zielerreichung wird durch den Aufsichtsrat auf Basis geeigneter quantitativer oder qualitativer

Erhebungen nach pflichtgemäßem Ermessen beurteilt. Die mögliche Zielerreichung liegt zwischen 0% und

100%.

Eine nachträgliche Änderung der Zielvorgaben für das Geschäftsjahr erfolgt nicht.

Long-Term Incentive (LTI)

Neben dem STI wird den Vorstandsmitgliedern eine variable Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung

(LTI) gewährt. Der Auszahlungsbetrag des LTI bei 100%iger Zielerreichung ('LTI-Zielbetrag') wird im

Vorstandsdienstvertrag festgelegt. Maßgeblich ist die Zielerreichung innerhalb einer vierjährigen

Performance-Periode, wobei jedes Geschäftsjahr eine dem LTI-Zielbetrag entsprechende Tranche ausgelobt

wird.

Zahlungen aus dem LTI hängen zu ca. 66% von der Erreichung strategischer Mehrjahresziele sowie zu ca.

33% von nichtfinanziellen ESG-Zielen ab. Ferner kann der Aufsichtsrat über einen sogenannten Modifier

(Faktor: 0,8 bis 1,2) den etwaigen Eintritt außergewöhnlicher Entwicklungen berücksichtigen (s.u. Ziff.

3.3).

Die aus dem Erreichen strategischer Mehrjahresziele errechnete Zielerreichung geht mit einer

Gewichtung von ca. 66% und diejenige aus dem Erreichen von nichtfinanziellen ESG-Zielen mit ca. 33% in

die Gesamtzielerreichung für den LTI ein und wird mit dem festgelegten LTI-Zielbetrag (in Euro) und

gegebenenfalls dem Modifier (0,8 bis 1,2) multipliziert und ergibt den Auszahlungsbetrag. Der jährliche

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April 29, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)