Die Satzung sieht derzeit in § 7.2 vor, dass die Aufsichtsratsmitglieder von der Hauptversammlung für

eine Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt werden, die über die Entlastung für das 1.

Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit

beginnt, nicht mitgerechnet wird. Diese sehr kurz bemessene Amtsdauer soll um ein Jahr verlängert werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

§ 7.2 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:


                            Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung 
                            der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das 2. Geschäftsjahr nach dem 
              '7.2          Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht 
                            mitgerechnet. Die Amtsdauer der Aufsichtsratsmitglieder, die während einer Wahlperiode 
                            bestellt werden, endet mit der Amtsdauer des gesamten Aufsichtsrates.' 

Im Übrigen bleibt § 7 der Satzung unverändert.

8.2 Änderung der Satzung in § 9.6 (Aufsichtsratsbeschlüsse)

§ 9.6 der Satzung regelt ein Anwesenheitsrecht der Vorstandsmitglieder bei Aufsichtsratssitzungen.

Diese Festlegung soll - auch mit Blick auf die Empfehlung D.7 des Deutschen Corporate Governance Kodex

(DCGK), wonach der Aufsichtsrat regelmäßig auch ohne den Vorstand tagen soll - gestrichen werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: TOP 8 § 9.6 der Satzung wird aufgehoben und entfällt ersatzlos. Der nachfolgende § 9.7 wird neu nummeriert

und wird zu § 9.6.

Im Übrigen bleibt § 9 der Satzung unverändert.

8.3 Änderung der Satzung in § 14 (Teilnahme an der Hauptversammlung, Stimmrecht)

In der Satzung sollen in § 14 Ermächtigungen zur Nutzung elektronischer Medien bei der Durchführung

der Hauptversammlung ergänzt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

§ 14 der Satzung wird um die folgenden neuen Absätze 14.3 bis 14.5 wie folgt ergänzt:


                            Der Vorstand ist ermächtigt, vorzusehen, dass die Aktionäre an der Hauptversammlung auch 
                            ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder 
              '14.3         einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben 
                            können. Der Vorstand ist auch ermächtigt, Bestimmungen zum Umfang und zum Verfahren der 
                            Teilnahme und Rechtsausübung nach Satz 1 zu treffen. Diese werden mit der Einberufung der 
                            Hauptversammlung bekannt gemacht. 
                            Der Vorstand ist ermächtigt, vorzusehen, dass Aktionäre ihre Stimmen ohne an der 
              14.4          Hauptversammlung teilzunehmen schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben 
                            dürfen (Briefwahl). Der Vorstand wird auch ermächtigt, Bestimmungen zum Verfahren zu 
                            treffen. Diese werden mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht. 
                            Die Teilnahme von Mitgliedern des Aufsichtsrats darf im Wege der Bild- und Tonübertragung 
              14.5          erfolgen, wenn ein dienstlich, rechtlich, privat oder gesundheitlich bedingter 
                            Verhinderungsgrund vorliegt oder die An- und Rückreise zum bzw. vom Ort der 
                            Hauptversammlung nicht am selben Tag möglich ist.' 

Im Übrigen bleibt § 14 der Satzung unverändert.

II. Ergänzende Angaben zur Tagesordnung

1. Ergänzende Angaben zu den Wahlen zum Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 5)

Lebensläufe und Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sowie Empfehlung C.13 DCGK

1.1. Hau Yan Helvin Wong

Aufsichtsratsvorsitzender der Gigaset AG

Geschäftsführer (Director) der LFH Consultancy Company Limited, Hongkong, Volksrepublik China

Geburtsjahr: 1973

Staatsangehörigkeit: Hongkong Chinesisch

Herr Wong ist seit Dezember 2013 Mitglied und stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Gigaset AG und wurde anschließend im Februar 2019 zum Aufsichtsratsvorsitzenden der Gigaset AG gewählt. Seine reguläre Amtszeit endet mit der ordentlichen Hauptversammlung 2021. Er ist Mitglied des Prüfungsausschusses und des Personalausschusses sowie des Finanzausschusses.

Herr Wong ist als Rechtsanwalt in Hongkong sowie in England und Wales zugelassen. Er hatte für verschiedene lokale und internationale Anwaltskanzleien gearbeitet und war viele Jahre im Management eines großen börsennotierten Konglomerats tätig. Er verfügt über mehr als 20 Jahre praktische Erfahrung in den Bereichen Rechtsangelegenheiten, Geschäfts- und Risikomanagement, Unternehmensführung, Finanzen, Fusionen und Übernahmen sowie Unternehmensrestrukturierungen.

Bevor er im März 2016 sein eigenes Beratungsunternehmen gründete, war Herr Wong Executive Director und Chefsyndikus von Goldin Properties Holdings Limited und Goldin Financial Holdings Limited, deren Aktien jeweils an der Hongkonger Börse im Hauptsegment notiert waren. Danach war er für die Beaufsichtigung aller rechtlichen, gesellschaftsrechtlichen, Fusions- und Übernahme- und Restrukturierungsangelegenheiten der Goldin-Gruppe verantwortlich. Bevor er für die Goldin-Gruppe arbeitete, war er als Special Counsel bei Baker & McKenzie tätig, wo er sich auf Immobilienfusionen und -übernahmen, Unternehmens-Joint-Ventures und Compliance-Fragen für öffentliche Unternehmen spezialisierte.

Herr Wong erwarb einen Bachelor-Abschluss in Rechtswissenschaften an der Manchester Metropolitan University im Vereinigten Königreich und das Postgraduierten-Zertifikat in Rechtswissenschaften an der Universität von Hongkong. Er ist auch Absolvent des Programms für leitende Führungskräfte der Universität Stanford.

Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: Keine

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: Keine

Weitere wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat: Keine

Der Aufsichtsrat sieht Herrn Wong als unabhängig im Sinne der Empfehlung C.6 DCGK an. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen Herrn Wong und dem Unternehmen, den Organen der Gigaset AG und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, deren Offenlegung C.13 DCGK empfiehlt.

1.2. Dr. Paolo Vittorio Di Fraia

Mitglied des Aufsichtsrats der Gigaset AG

Präsident, Senior Partner bei PDF Partners SAS, Paris, Frankreich

Geburtsjahr: 1960

Staatsangehörigkeit: Italienisch

Dr. Paolo Vittorio Di Fraia ist seit August 2013 Mitglied des Aufsichtsrats der Gigaset AG. Im Laufe des Jahres 2019 war er kurzzeitig stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender. Seine reguläre Amtszeit endet mit der ordentlichen Hauptversammlung 2021. Er ist Vorsitzender des Finanzausschusses und Mitglied des Prüfungsausschusses und des Personalausschusses.

Dr. Paolo Vittorio Di Fraia bekleidete mehr als 30 Jahre lang mehrere leitende Positionen in verschiedenen Unternehmen, hauptsächlich im Telekommunikationssektor.

Er ist derzeit Präsident, Senior Partner bei PDF Partners SAS mit Sitz in Paris, Frankreich, einer Unternehmensberatungsgesellschaft im Bereich privater Investitionen. Zuvor hatte Dr. Paolo Vittorio Di Fraia mehrere Positionen bei Alcatel-Lucent inne, zuletzt als Vizepräsident der Service Business Group IIM Region mit Sitz in Mailand.

Davor war Dr. Paolo Vittorio Di Fraia Chief Financial Officer bei Cybernet International Services Inc., einem börsennotierten Unternehmen am NASDAQ-Markt in den USA, Managing Director Europe bei Destia Communication Inc. und Finance Director Europe bei Viatel Inc.

Dr. Paolo Vittorio Di Fraia hat einen Bachelor-Abschluss in Finanzverwaltung und erwarb 1995 einen Doktortitel in Wirtschaft und Handel an der Universität Salerno, Italien.

Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: Keine

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: Keine

Weitere wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat: Keine

Der Aufsichtsrat sieht Herrn Dr. Di Fraia als unabhängig im Sinne der Empfehlung C.6 DCGK an. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen Herrn Dr. Di Fraia und dem Unternehmen, den Organen der Gigaset AG und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, deren Offenlegung C.13 DCGK empfiehlt.

1.3. Ulrich Burkhardt

Mitglied des Aufsichtsrats der Gigaset AG

Selbständiger Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Geburtsjahr: 1956

Staatsangehörigkeit: Deutsch

Herr Burkhardt ist seit Dezember 2014 Mitglied des Aufsichtsrats der Gigaset AG. Seine reguläre Amtszeit endet mit der ordentlichen Hauptversammlung 2021. Er ist Vorsitzender des Prüfungsausschusses.

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April 29, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)