bestimmt. Als ESG-Ziele sind zum Beispiel denkbar im Bereich Environment der konzernweite Abbau der

CO²-Emissionen, im Bereich Social die Verbesserung des Employee Net Promoter Score, mit dem die

Zufriedenheit, Loyalität und das Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gerresheimer-Gruppe

erfasst wird, sowie im Bereich Governance die Verbesserung des EcoVadis Rating oder eine verbesserte

Arbeitssicherheit oder Produktqualität. Die drei ESG-Ziele sind gleichgewichtet. Entsprechend der

Zielerreichung der drei ESG-Ziele wird ein jährlicher ESG-Faktor ermittelt, der zwischen 0,8 und 1,2

liegen kann.

Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds während eines Geschäftsjahrs als sogenannter "Good Leaver"

wird der STI, wenn nach Ablauf des Geschäftsjahres die entsprechenden Ziele erreicht sind, zeitanteilig (

pro rata temporis) zum im Dienstvertrag festgelegten Fälligkeitszeitpunkt gewährt. Als "Good Leaver" gilt

ein Vorstandsmitglied, wenn es das Unternehmen im gemeinsamen Einvernehmen, auf Wunsch oder Veranlassung

der Gerresheimer AG verlässt, ohne seinerseits hierfür einen Grund gegeben zu haben, oder wenn das

Vertragsverhältnis ordnungsgemäß ausläuft. Im Einzelfall bleibt der Aufsichtsrat indes befugt, die

bestehenden STI-Ansprüche eines während des Geschäftsjahres ausscheidenden Vorstandsmitglieds mit einer

Einmalzahlung abzufinden (in diesem Fall wird die Gerresheimer AG dann eine Abweichung von der Empfehlung

G.12 des DCGK erklären). Scheidet das Vorstandsmitglied als sogenannter "Bad Leaver" aus den Diensten der

Gerresheimer AG aus, entfallen sämtliche noch nicht ausgezahlten Ansprüche auf den STI. Als "Bad Leaver"

gilt ein Vorstandsmitglied, wenn es das Unternehmen von sich aus ohne Grund verlässt oder wenn die

Gerresheimer AG das Vertragsverhältnis aus einem vom Vorstandsmitglied verursachten wichtigen Grund

gekündigt hat.

Langfristige, mehrjährige variable Vergütung (LTI): Der Zielbetrag für den LTI, den das

Vorstandsmitglied erhält, wenn es die LTI-Ziele zu genau 100% erreicht ("LTI-Zielbetrag"), entspricht

105% der Grundvergütung. Der Auszahlungsbetrag für den LTI kann maximal 180% der Grundvergütung betragen

(Obergrenze). Bei einem unterjährigen Ein- oder Austritt des Vorstandsmitglieds wird der LTI anteilig (

pro rata temporis) gewährt.

Der LTI wird zunächst anhand von zwei strategischen Zielen ermittelt, nämlich der organischen

Umsatzwachstumsrate und der Adjusted Earnings per Share ("Adjusted EPS"), jeweils über einen Zeitraum von

vier Geschäftsjahren. Dabei hat die organische Umsatzwachstumsrate bei der Gesamtzielerreichung dieser

LTI-Komponente aufgrund der erreichbaren "vorläufigen Auszahlungsbeträge" ein Gewicht von 75% und die

Adjusted EPS ein Gewicht von 25%. Die organische Umsatzwachstumsrate ist das durchschnittliche Mittel der

jährlichen Umsatzwachstumsraten während der vierjährigen Laufzeit der jeweiligen LTI-Tranche. Adjusted

EPS ist die Summe der in den jeweils relevanten Konzernabschlüssen ausgewiesenen Adjusted Earnings per

Share (Bereinigtes Ergebnis je Aktie) während der vierjährigen Laufzeit der jeweiligen LTI-Tranche.

Der Aufsichtsrat legt zu Beginn der Laufzeit der jeweiligen vierjährigen LTI-Tranche den Mindestwert

("Threshold"), den Zielwert (100%) und den Maximalwert ("Cap") für die organische Umsatzwachstumsrate und

den Zielwert für die Adjusted EPS ("EPS-Zielwert") fest. Aus der Erreichung dieser beiden LTI-Ziele

ergibt sich ein Euro-Betrag, der nachfolgend als "vorläufiger LTI Auszahlungsbetrag" bezeichnet wird.

Im Einzelnen funktioniert die Ermittlung des vorläufigen LTI-Auszahlungsbetrags wie folgt:


                            Wenn das Threshold-Ziel für die organische Umsatzwachstumsrate nach vier Jahren erreicht 
                            wird, beträgt der vorläufige LTI-Auszahlungsbetrag für diese Zielkomponente 30% der 
                            Grundvergütung. Liegt die organische Umsatzwachstumsrate nach vier Jahren beim Zielwert, 
                            beträgt der vorläufige LTI-Auszahlungsbetrag 60% der Grundvergütung. Liegt die organische 
              -             Umsatzwachstumsrate nach vier Jahren beim Cap, beträgt der vorläufige LTI-Auszahlungsbetrag 
                            90% der Grundvergütung. Zwischen den Werten wird linear interpoliert. Falls ein Wert für 
                            die organische Umsatzwachstumsrate unterhalb des Threshold erreicht wird, liegt der 
                            vorläufige LTI-Auszahlungsbetrag für diese Zielkomponente bei Null. Wird ein Wert über dem 
                            Cap erreicht, gibt es keine weitere Steigerung des vorläufigen LTI-Auszahlungsbetrags. 
                            Wenn der EPS-Zielwert erreicht wird, beträgt der vorläufige LTI-Auszahlungsbetrag für diese 
                            Zielkomponente 20% der Grundvergütung. Erreicht das Vorstandsmitglied nur 90% des 
                            EPS-Zielwerts, beträgt der vorläufige LTI-Auszahlungsbetrag für diese Zielkomponente 10% 
                            der Grundvergütung. Erreicht das Vorstandsmitglied 110% des EPS-Zielwerts, beträgt der 
              -             vorläufige LTI-Auszahlungsbetrag für diese Zielkomponente 30% der Grundvergütung. Zwischen 
                            den Werten wird linear interpoliert. Falls ein Wert unterhalb von 90% des EPS-Zielwerts 
                            erreicht wird, liegt der vorläufige LTI-Auszahlungsbetrag für diese Zielkomponente bei 
                            Null. Wird ein Wert über 110% des EPS-Zielwerts erreicht, gibt es keine weitere Steigerung 
                            des vorläufigen LTI-Auszahlungsbetrags. 

Bei der Ermittlung der Zielkomponenten organische Umsatzwachstumsrate und kumulierte Adjusted EPS wird * sich die Gerresheimer AG an den Definitionen und Ergebnissen der Konzernrechnungslegung orientieren und

damit für ein hohes Maß an Transparenz und Verlässlichkeit sorgen. Der Aufsichtsrat ermittelt nach dem

Ende der vierjährigen Laufzeit der jeweiligen LTI-Tranche auf der Basis der Ist-Werte, die sich aus den

relevanten testierten Konzernabschlüssen ergeben, ob die LTI-Ziele erreicht, übertroffen oder verfehlt

wurden. Werden die LTI-Ziele nicht vollständig erreicht, kann der LTI auch unter dem LTI-Zielbetrag

liegen oder vollständig entfallen.

Der ermittelte vorläufige LTI-Auszahlungsbetrag wird dann um einen TSR-Multiplikator multipliziert,

der sich aus dem Total Shareholder Return nach folgender Formel berechnet:

Dabei bezeichnet der Anfangskurs den durchschnittlichen XETRA-Schlusskurs der Aktie der Gerresheimer AG

während der letzten 30 Handelstage vor dem Beginn der jeweiligen vierjährigen LTI-Periode.

Der Endkurs bezeichnet den durchschnittlichen XETRA-Schlusskurs der Aktie der Gerresheimer AG während

der letzten 30 Handelstage vor dem Ende der jeweiligen vierjährigen LTI-Periode.

Die Dividenden bezeichnen die Summe der Dividenden, die die Gerresheimer AG während der jeweiligen

vierjährigen LTI-Periode pro Aktie gezahlt hat.

Zur Erreichung des LTI-Zielbetrags muss der Total Shareholder Return eine jährliche Wachstumsrate über

die vierjährige Laufzeit von durchschnittlich etwa 7% (CAGR) aufweisen.

Die Funktionsweise des LTI stellt sich graphisch wie folgt dar:


                            Endkurs + Dividenden 
                            ^________________________ 
                            Anfangskurs 

Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds vor dem Ende der vierjährigen Laufzeit als sogenannter "Good

Leaver" wird der LTI, wenn nach Ablauf der Laufzeit die entsprechenden Ziele erreicht sind, für das

Ausscheidensjahr zeitanteilig (pro rata temporis) zum im Dienstvertrag festgelegten Fälligkeitszeitpunkt

gewährt. Im Einzelfall bleibt der Aufsichtsrat indes befugt, die bestehenden LTI-Ansprüche eines während

der vierjährigen Laufzeit ausscheidenden Vorstandsmitglieds mit einer Einmalzahlung abzufinden (in diesem

Fall wird die Gerresheimer AG dann eine Abweichung von der Empfehlung G.12 des DCGK erklären). Scheidet

das Vorstandsmitglied als sogenannter "Bad Leaver" aus den Diensten der Gerresheimer AG aus, entfallen

sämtliche Ansprüche für das Ausscheidensjahr auf den LTI.

Die Vorstandsverträge werden übliche Regelungen zum Schutz der Vorstandsmitglieder bei Verwässerung

durch Kapitalerhöhungen, Aktiensplits etc. enthalten. Angemessenheit der konkreten Gesamtvergütung

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April 27, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)