Für die Briefwahl kann das auf der Anmeldebestätigung abgedruckte Formular verwendet werden. Das
Briefwahlformular erhalten die Aktionäre zusammen mit der Anmeldebestätigung, welche nach der oben
beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Ein Formular steht auch auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.grammer.com/investor-relations/hauptversammlung/2021.html
zum Download zur Verfügung.
Die mittels Briefwahl vorgenommenen Stimmabgaben können per Post, per Telefax oder per E-Mail bis zum
22. Juni 2021, 24.00 Uhr (MESZ), unter der vorgenannten, im Abschnitt "3 a) Verfahren für die Stimmabgabe
durch einen Bevollmächtigten" angegebenen Adresse erteilt, geändert oder widerrufen werden. 4.
Darüber hinaus kann die Briefwahl im Wege elektronischer Kommunikation über das GRAMMER
AktionärsPortal erreichbar über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.grammer.com/investor-relations/hauptversammlung/2021.html
erfolgen.
Die Abgabe, Änderung oder der Widerruf elektronischer Briefwahlstimmen über das GRAMMER
AktionärsPortal sind vor und während der virtuellen Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen
möglich.
Wir weisen darauf hin, dass auch zur Abgabe von Briefwahlstimmen eine ordnungsgemäße Anmeldung und der
Nachweis des Aktienbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich sind.
Weitere Einzelheiten können die Aktionäre den Hinweisen auf dem mit der Anmeldebestätigung übersandten
bzw. auf der Internetseite verfügbaren Formular entnehmen.
Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 AktG, § 1 Abs. 2 Satz 1
Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz
Ergänzung der Tagesordnung (§ 122 Abs. 2 AktG)
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals, das entspricht im
Zeitpunkt der Einberufung 761.897 Aktien, oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00
erreichen (dies entspricht im Zeitpunkt der Einberufung 195.313 Aktien), können verlangen,
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung
oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu
richten. Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor
der Versammlung, also bis zum 23. Mai 2021, 24.00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse
zugehen:
An den Vorstand der GRAMMER AG
- Hauptversammlung -
Grammer-Allee 2
92289 Ursensollen
(a)
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des
Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung
des Vorstands über den Antrag halten.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des
Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der
gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
https://www.grammer.com/investor-relations/hauptversammlung/2021.html
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge (§ 126 Abs. 1, § 127 AktG)
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge und Wahlvorschläge vor der Hauptversammlung
gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG an die Gesellschaft zu übermitteln. Die Gesellschaft wird
Gegenanträge und Wahlvorschläge auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichen,
sofern die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.
Sollen Gegenanträge oder Wahlvorschläge von der Gesellschaft gemäß §§ 126, 127 AktG
vorab zugänglich gemacht werden, sind sie spätestens 14 Tage vor der Versammlung, d. h.
spätestens bis zum 8. Juni 2021, 24.00 Uhr (MESZ), an folgende Adresse zu übermitteln:
GRAMMER AG
- Hauptversammlung -
Grammer-Allee 2
92289 Ursensollen
Telefax: +49 9621 66-32000
E-Mail: hv@grammer.com
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. 5. (b) Ferner kann die Gesellschaft auch noch unter bestimmten weiteren, in den §§ 126 bzw. 127
AktG näher geregelten Voraussetzungen von einer Zugänglichmachung ganz oder teilweise
absehen oder Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge und deren Begründungen zusammenfassen. Einer
Begründung bedarf es jedenfalls im Fall eines Wahlvorschlags nicht. Ein Wahlvorschlag zum
Aufsichtsrat muss den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen
Person sowie deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
enthalten. Die Zugänglichmachung erfolgt einschließlich des Namens des Aktionärs, einer
zugänglich zu machenden Begründung, Pflichtangaben nach § 127 Satz 4 AktG und einer
etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.grammer.com/investor-relations/hauptversammlung/2021.html
Während der virtuellen Hauptversammlung können Aktionäre nach der Konzeption des
COVID-19-Gesetzes keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge stellen. Ein nach den §§ 126, 127
AktG zugänglich zu machender Gegenantrag oder Wahlvorschlag gelten als in der virtuellen
Hauptversammlung gestellt, wenn der antragstellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende
Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.
Fragerecht im Wege elektronischer Kommunikation (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2
COVID-19-Gesetz)
Jedem Aktionär, der sich zur virtuellen Hauptversammlung angemeldet hat, wird gemäß § 1
Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 COVID-19-Gesetz ein Recht, Fragen im Wege der elektronischen
Kommunikation zu stellen, eingeräumt. Der Vorstand hat vorgegeben, dass Fragen bis
spätestens einen Tag vor der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen
sind.
Fragen sind bis zum 21. Juni 2021, 24.00 Uhr (MESZ), über das GRAMMER AktionärsPortal
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.grammer.com/investor-relations/hauptversammlung/2021.html
(c) einzureichen.
Der Vorstand wird nach pflichtgemäßem, freien Ermessen entscheiden, wie er Fragen
beantwortet, § 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19-Gesetz.
Bitte beachten Sie, dass Ihnen in diesem Jahr gemäß § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz zwar die
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung über elektronische Zuschaltung ermöglicht
wird, dass Ihnen über das beschriebene Fragerecht hinaus aber kein umfassendes Auskunfts-
und Rederecht per Bild- und Tonübertragung eingeräumt wird.
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre können auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
https://www.grammer.com/investor-relations/hauptversammlung/2021.html
eingesehen werden
Einlegung von Widerspruch gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung
Unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung wird Aktionären bzw. deren
Bevollmächtigten, die ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Kommunikation oder über
Vollmachtserteilung ausgeübt haben, die Möglichkeit eingeräumt, Widerspruch gegen Beschlüsse der
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May 17, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)