Für die Briefwahl kann das auf der Anmeldebestätigung abgedruckte Formular verwendet werden. Das

Briefwahlformular erhalten die Aktionäre zusammen mit der Anmeldebestätigung, welche nach der oben

beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Ein Formular steht auch auf der

Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.grammer.com/investor-relations/hauptversammlung/2021.html

zum Download zur Verfügung.

Die mittels Briefwahl vorgenommenen Stimmabgaben können per Post, per Telefax oder per E-Mail bis zum

22. Juni 2021, 24.00 Uhr (MESZ), unter der vorgenannten, im Abschnitt "3 a) Verfahren für die Stimmabgabe

durch einen Bevollmächtigten" angegebenen Adresse erteilt, geändert oder widerrufen werden. 4.

Darüber hinaus kann die Briefwahl im Wege elektronischer Kommunikation über das GRAMMER

AktionärsPortal erreichbar über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.grammer.com/investor-relations/hauptversammlung/2021.html

erfolgen.

Die Abgabe, Änderung oder der Widerruf elektronischer Briefwahlstimmen über das GRAMMER

AktionärsPortal sind vor und während der virtuellen Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen

möglich.

Wir weisen darauf hin, dass auch zur Abgabe von Briefwahlstimmen eine ordnungsgemäße Anmeldung und der

Nachweis des Aktienbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich sind.

Weitere Einzelheiten können die Aktionäre den Hinweisen auf dem mit der Anmeldebestätigung übersandten

bzw. auf der Internetseite verfügbaren Formular entnehmen.

Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 AktG, § 1 Abs. 2 Satz 1

Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz


                            Ergänzung der Tagesordnung (§ 122 Abs. 2 AktG) 
                            Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals, das entspricht im 
                            Zeitpunkt der Einberufung 761.897 Aktien, oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 
                            erreichen (dies entspricht im Zeitpunkt der Einberufung 195.313 Aktien), können verlangen, 
                            dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
                            Gegenstand muss eine Begründung 
                            oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu 
                            richten. Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor 
                            der Versammlung, also bis zum 23. Mai 2021, 24.00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse 
                            zugehen: 
                            An den Vorstand der GRAMMER AG 
                            - Hauptversammlung - 
                            Grammer-Allee 2 
                            92289 Ursensollen 
              (a) 
                            Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des 
                            Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung 
                            des Vorstands über den Antrag halten. 
                            Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des 
                            Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung 
                            zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der 
                            gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der Internetseite der 
                            Gesellschaft unter 
                            https://www.grammer.com/investor-relations/hauptversammlung/2021.html

bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.

Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge (§ 126 Abs. 1, § 127 AktG)

Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge und Wahlvorschläge vor der Hauptversammlung

gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG an die Gesellschaft zu übermitteln. Die Gesellschaft wird

Gegenanträge und Wahlvorschläge auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichen,

sofern die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

Sollen Gegenanträge oder Wahlvorschläge von der Gesellschaft gemäß §§ 126, 127 AktG

vorab zugänglich gemacht werden, sind sie spätestens 14 Tage vor der Versammlung, d. h.

spätestens bis zum 8. Juni 2021, 24.00 Uhr (MESZ), an folgende Adresse zu übermitteln:

GRAMMER AG

- Hauptversammlung -

Grammer-Allee 2

92289 Ursensollen

Telefax: +49 9621 66-32000

E-Mail: hv@grammer.com

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. 5. (b) Ferner kann die Gesellschaft auch noch unter bestimmten weiteren, in den §§ 126 bzw. 127

AktG näher geregelten Voraussetzungen von einer Zugänglichmachung ganz oder teilweise

absehen oder Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge und deren Begründungen zusammenfassen. Einer

Begründung bedarf es jedenfalls im Fall eines Wahlvorschlags nicht. Ein Wahlvorschlag zum

Aufsichtsrat muss den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen

Person sowie deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten

enthalten. Die Zugänglichmachung erfolgt einschließlich des Namens des Aktionärs, einer

zugänglich zu machenden Begründung, Pflichtangaben nach § 127 Satz 4 AktG und einer

etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.grammer.com/investor-relations/hauptversammlung/2021.html

Während der virtuellen Hauptversammlung können Aktionäre nach der Konzeption des

COVID-19-Gesetzes keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge stellen. Ein nach den §§ 126, 127

AktG zugänglich zu machender Gegenantrag oder Wahlvorschlag gelten als in der virtuellen

Hauptversammlung gestellt, wenn der antragstellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende

Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.

Fragerecht im Wege elektronischer Kommunikation (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2

COVID-19-Gesetz)

Jedem Aktionär, der sich zur virtuellen Hauptversammlung angemeldet hat, wird gemäß § 1

Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 COVID-19-Gesetz ein Recht, Fragen im Wege der elektronischen

Kommunikation zu stellen, eingeräumt. Der Vorstand hat vorgegeben, dass Fragen bis

spätestens einen Tag vor der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen

sind.

Fragen sind bis zum 21. Juni 2021, 24.00 Uhr (MESZ), über das GRAMMER AktionärsPortal

auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.grammer.com/investor-relations/hauptversammlung/2021.html

(c) einzureichen.

Der Vorstand wird nach pflichtgemäßem, freien Ermessen entscheiden, wie er Fragen

beantwortet, § 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19-Gesetz.

Bitte beachten Sie, dass Ihnen in diesem Jahr gemäß § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz zwar die

Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung über elektronische Zuschaltung ermöglicht

wird, dass Ihnen über das beschriebene Fragerecht hinaus aber kein umfassendes Auskunfts-

und Rederecht per Bild- und Tonübertragung eingeräumt wird.

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre können auf der Internetseite

der Gesellschaft unter

https://www.grammer.com/investor-relations/hauptversammlung/2021.html

eingesehen werden

Einlegung von Widerspruch gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung

Unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung wird Aktionären bzw. deren

Bevollmächtigten, die ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Kommunikation oder über

Vollmachtserteilung ausgeübt haben, die Möglichkeit eingeräumt, Widerspruch gegen Beschlüsse der

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May 17, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)