§ 11 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:


              b)                          Auf Anordnung des Vorsitzenden können Beschlüsse auch schriftlich, 
                            '2.           fernmündlich, telekopiemäßig oder per E-Mail gefasst werden, wenn kein 
                                          Mitglied widerspricht.' 
II.           BESCHREIBUNG DES VERGÜTUNGSSYSTEMS FÜR DIE VORSTANDSMITGLIEDER 

Die Festlegung der Vergütung der Vorstandsmitglieder der First Sensor AG unterliegt der Zuständigkeit des Aufsichtsratsplenums und wird regelmäßig unter Berücksichtigung der Vorgaben für den Aufsichtsrat gemäß §§ 87 Abs. 1 und 2, 87a AktG sowie der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex überprüft.

Auf der ordentlichen Hauptversammlung am 23. Mai 2018 unter Tagesordnungspunkt 7 haben Vorstand und Aufsichtsrat das geltende System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands vorgestellt. Dieses wurde entsprechend gebilligt.

Im Hinblick auf das am 1. Januar 2020 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) und der am 16. Dezember 2019 beschlossenen und durch Veröffentlichung am 20. März 2020 in Kraft getretenen Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) wurde das Vergütungssystem des Vorstands geändert. Das geänderte Vergütungssystem für den Vorstand wird der Hauptversammlung 2021 zur Billigung vorgelegt.

Das aktuelle Vergütungssystem für den Vorstand stellt sich daher wie folgt dar und wird von der Gesellschaft beim Neuabschluss und Verlängerungen von Vorstandsdienstverträgen, welche mit der Gesellschaft abgeschlossen werden, berücksichtigt. Derzeit werden die Vorstandsmitglieder durch Verträge mit Konzerngesellschaften vergütet. Im Rahmen des Vergütungssystems ist auch eine Drittvergütung möglich.

Bei der Ausgestaltung des Vergütungssystems und der Höhe und Struktur der Vergütung des Vorstands berücksichtigt der Aufsichtsrat folgende Grundsätze:


              Die Vergütung der Vorstandsmitglieder leistet in ihrer Gesamtheit einen wesentlichen Anteil zur 
-             nachhaltigen Unternehmensentwicklung sowie zur Förderung der Geschäftsstrategie. 
              Die Vergütung der Vorstandsmitglieder stellt sicher, dass besondere Leistungen angemessen honoriert 
-             werden und Zielverfehlungen zu einer spürbaren Verringerung der Vergütung führen. 
              Die Vergütung der Vorstandsmitglieder ist sowohl in ihrer Höhe als auch in ihrer Struktur marktüblich und 
-             trägt der Größe, der Komplexität sowie der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens Rechnung. 
-             Die Vergütung berücksichtigt den jeweiligen Verantwortungsbereich jedes Vorstandsmitglieds, die 
              persönlichen Leistungen der einzelnen Vorstandsmitglieder sowie die Leistungen des Gesamtvorstands. 
              Zusammensetzung der Vergütung 
              Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen 
              Komponenten zusammen. 
              Erfolgsunabhängige Komponenten sind 
              a)            Jahresfixgehalt (Festgehalt); 
              b)            Nebenleistungen (wie z.B. Dienstwagen, Reisekostenerstattung, Unfallversicherung, D& 
                            O-Versicherung; Altersversorgung). 

Erfolgsabhängige Komponenten sind A.


              a)            Kurzfristige variable Vergütung (Annual Incentive Plan); 
              b)            Langfristige variable Vergütung (Long Term Incentive). 

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder erfolgt durch die First Sensor AG mit Ausnahme der langfristigen

variablen Vergütung (Long Term Incentive), welche durch die TE Connectivity Ltd. erfolgt.

Durch die Kombination von erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Vergütungskomponenten schafft die

Gesellschaft einen attraktiven Anreiz für Vorstandsmitglieder, zu einer nachhaltigen und langfristigen

Unternehmensentwicklung beizutragen. Variable Vergütungen sind der wesentliche materielle Anreiz, um die

Ziele der Geschäftspolitik zu verfolgen. Sie sind Motivation und Belohnung für konkretes Handeln, für

operative Leistungen, für eine strategische Ausrichtung, die die langfristige Entwicklung der

Gesellschaft fördert, und für verantwortungsbewusstes Verhalten.


              Fixvergütung 
                            Festgehalt 
              a.            Jedes Vorstandsmitglied erhält eine erfolgsunabhängige feste (fixe) Vergütung, die in 
                            monatlichen Raten ausbezahlt wird. Die Höhe der festen Vergütung wird auf der Grundlage der 
                            vorstehend dargestellten Grundsätze festgelegt. 
                            Sonstige Bezüge 
                            Neben dem Festgehalt können den Mitgliedern des Vorstands Nebenleistungen (sonstige Bezüge) 
                            wie folgt gewährt werden: 
                            i.            Bereitstellung eines Dienstwagens oder BahnCard 100 1. Klasse; 
                                          Abschluss einer Unfallversicherung und diesbezügliche Zahlung der 
                            ii.           Versicherungsbeiträge; 
1. 
                                          Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung: Die einzelnen Zuschüsse 
                                          entsprechen in ihrer Höhe der Hälfte der von dem Vorstandsmitglied gezahlten 
                            iii.          Beiträge, höchstens jedoch den jeweils unter Berücksichtigung der jeweils 
              b.                          geltenden Beitragsbemessungsgrenzen gesetzlich geschuldeten Höchstbetrag des 
                                          Arbeitgeberanteils der Kranken- und Pflegeversicherung; 
                                          Abschluss einer D&O-Versicherung mit Selbstbehalt entsprechend der gesetzlich 
                            iv.           vorgeschriebenen Mindesthöhe; 
                            v.            Zahlung eines Betrags zur Verwendung für die Altersversorgung; 
                            vi.           Mietkostenzuschuss (Warmmiete); 
                            vii.          Einmaliger Zuschuss für Umzugs- und Maklerkosten; und/oder 
                            viii.         Erstattung der Kosten von Dienstreisen. 

Variable leistungsabhängige Vergütung

Neben der festen Vergütung haben die Vorstandsmitglieder Anspruch auf eine variable Vergütung in

Abhängigkeit von der Erreichung mehrerer durch den Aufsichtsrat vorab festgelegter Erfolgsziele.

Variable Vergütungen sind der wesentliche materielle Anreiz, um die Ziele der Geschäftspolitik zu

verfolgen. Sie sind Motivation und Belohnung für konkretes Handeln, für operative Leistungen, für eine

strategische Ausrichtung, die die langfristige Entwicklung der Gesellschaft fördert, und für

verantwortungsbewusstes Verhalten. Die Erreichung der Ziele muss dabei nicht unbedingt exakt messbar,

aber auf jeden Fall verifizierbar sein. Der Zusammenhang zwischen der Erreichung der Ziele und der

variablen Vergütung muss vorher festgelegt und darf nicht nachträglich verändert werden.


                            Kurzfristige variable Vergütung (kurzfristiger Bonus) 
                            Der kurzfristige variable Bonus berechnet sich nach dem Annual Incentive Plan ('AIP') des 
                            TE Connectivity Konzerns. Das AIP-Programm dient dazu, Führungskräfte für das Erreichen 
                            finanzieller oder strategischer Leistungsziele zu belohnen. 
                            aa) Bestimmung des Jahres-Incentive-Zielbetrags 
                            Im Rahmen des AIP wird zunächst für jedes Vorstandsmitglied ein Jahres-Incentive-Zielbetrag 
                            festgelegt. Der Jahres-Incentive-Zielbetrag ergibt sich aus der Multiplikation des 
                            Festgehalts der Vorstandsmitglieder mit dem individuell durch den Aufsichtsrat festgelegten 
                            Incentive Ziel in Prozent. 
                            Beispiel:     Bei einem Festgehalt von EUR 200.000,00 und einem Incentive Ziel von 35% 
                                          ergäbe sich ein Jahres-Incentive-Zielbetrags von EUR 70.000,00. 

bb) Festlegung der Performance Levels/Gewichtete Zielerreichung:

Der Performance Level wird dann auf Basis verschiedener Leistungskennzahlen ermittelt.

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 12, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)