Euroclear Finland Oy geführte Aktionärsregister eingetragen werden. Diese Eintragung stellt eine

ordnungsgemäße Registrierung für Inhaber treuhänderisch registrierter Aktien dar, die an der ordentlichen

Hauptversammlung teilnehmen möchten. Änderungen des Aktienbesitzes nach dem Stichtag haben keine

Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Anzahl der Stimmen.

Den Inhabern treuhänderisch registrierter Aktien wird empfohlen, bei ihrer Depotbank unverzüglich die 3.2 erforderlichen Anweisungen bezüglich der Eintragung in das vorübergehende Aktionärsregister der

Gesellschaft, der Ausstellung von Vollmachtsdokumenten und der Anmeldung zur Hauptversammlung der

Aktionäre einzuholen. Die Kontoverwaltung der Depotbank muss die Inhaber treuhänderisch registrierter

Aktien spätestens bis zum oben genannten Zeitpunkt in das vorübergehende Aktionärsregister der

Gesellschaft eintragen und die Vorababstimmung im Namen der Inhaber treuhänderisch registrierter Aktien

veranlassen.

Weitere Hinweise hierzu sind auf der Website der Gesellschaft unter


              www.ferratumgroup.com/investors/annual-general-meeting/2021 

bereitgestellt.

Stimmrechtsvertreter und Bevollmächtigung

Aktionäre können an der Hauptversammlung durch einen Stimmrechtsvertreter teilnehmen und ihre Rechte

auf der Versammlung durch einen Stimmrechtsvertreter ausüben. Stimmrechtsvertreter der Aktionäre müssen

ebenfalls im Voraus nach den Vorgaben dieser Mitteilung abstimmen.

Stimmrechtsvertreter müssen ein datiertes Vollmachtsdokument vorlegen oder ihr Recht zur Vertretung

des Aktionärs anderweitig in Textform nachweisen. Wenn ein Aktionär / eine Aktionärin an der

Hauptversammlung durch mehrere Stimmrechtsvertreter teilnimmt, die den / die Aktionär/in in Bezug auf

Aktien in verschiedenen Wertpapierdepots vertreten, müssen diejenigen Aktien, mit denen jeder

Stimmrechtsvertreter den Aktionär vertritt, im Zusammenhang mit der Anmeldung zur Hauptversammlung

hinreichend bestimmbar angegeben werden.

Ein Formular für die Stimmrechtsvertretung ist auf der Website von Ferratum Plc unter


3.3           www.ferratumgroup.com/investors/annual-general-meeting/2021 

verfügbar. Das Vollmachtsformular wird allein aus Gründen der Erleichterung zur Verfügung gestellt,

ohne dass eine Pflicht zur Verwendung des auf der Website bereitgestellten Formulars besteht.

Etwaige Vollmachten müssen vor dem Ende der Registrierungsfrist am 15. April 2021, 15.00 Uhr (MESZ /

Frankfurter Zeit) per Post an Computershare AB, "Ferratum Plc AGM 2021", Aleksanterinkatu 15 B, 6th

floor, 00100 Helsinki, Finnland oder per E-Mail an


              info@computershare.se 

gesendet werden; maßgeblich für die Fristeinhaltung ist der Eingang des Vollmachtsdokuments.

Weitere Anweisungen und Informationen

Aktionäre, die mindestens ein Hundertstel aller Anteile an der Gesellschaft halten, haben das Recht,

einen Gegenantrag zu den Beschlussvorschlägen auf der Tagesordnung der Hauptversammlung zu stellen.

Gegenanträge müssen der Gesellschaft bis spätestens zum 29. März 2021, 15.00 Uhr (MESZ / Frankfurter

Zeit) per E-Mail an die Adresse ir@ferratum.com zugehen. Im Zusammenhang mit den Gegenanträgen müssen die

Aktionäre eine Erklärung über ihren Anteilsbesitz an der Gesellschaft abgeben. Der Gegenantrag ist zur

Beratung in der Hauptversammlung zuzulassen, wenn die Aktionäre, die den Gegenantrag gestellt haben,

berechtigt sind, an der Hauptversammlung teilzunehmen und am Nachweisstichtag der Hauptversammlung

mindestens ein Hundertstel aller Aktien der Gesellschaft vertreten. Wenn ein Gegenantrag unzulässig ist,

werden die für diesen Gegenantrag abgegebenen Stimmen in der Hauptversammlung nicht gewertet. Die

Gesellschaft wird die zur Abstimmung zuzulassenden Gegenanträge spätestens am 30. März 2021 auf der

Website der Gesellschaft unter


              www.ferratumgroup.com/investors/annual-general-meeting/2021 

veröffentlichen. 3.4

Die Aktionäre haben das Recht, bis spätestens zum 6 April 2021, 15.00 Uhr (MESZ / Frankfurter Zeit)

per E-Mail an die Adresse ir@ferratum.com Fragen zu stellen und Informationen zu den auf der

Hauptversammlung zu behandelnden Themen gemäß Kapitel 5, Ziffer 25 des finnischen Gesetzes für

Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Limited Liability Companies Act) anzufordern. Die Gesellschaft

wird die Fragen der Aktionäre zusammen mit den Antworten des Board of Directors und der Geschäftsführung

sowie etwaige nicht zur Abstimmung zuzulassenden Gegenanträge spätestens am 9 April 2021 auf der Website

der Gesellschaft unter


              www.ferratumgroup.com 

veröffentlichen. Das Stellen von Fragen und Gegenanträgen setzt voraus, dass der Aktionär seine

Beteiligung an der Gesellschaft hinreichend darlegt.

Am Tag dieser Einladung zur Hauptversammlung, d.h. am 24. März 2021, beträgt die Gesamtzahl der Aktien

von Ferratum Plc 21.723.960 und auf jede dieser Aktien entfällt eine Stimme. Ferratum Plc hält 146.200

Aktien als eigene Aktien. Entsprechend liegt die Zahl der Stimmrechte für die im Umlauf befindlichen

Aktien bei 21.577.760.

Helsinki, den 24. März 2021

FERRATUM PLC

Board of Directors -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

2021-03-26 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Ferratum Plc 
              Ratamestarinkatu 11 A 
              00520 Helsinki 
              Finnland 
E-Mail:       IR@ferratum.com 
Internet:     https://www.ferratumgroup.com/ 
 
Ende der Mitteilung  DGAP News-Service 
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1179014 2021-03-26

(END) Dow Jones Newswires

March 26, 2021 10:06 ET (14:06 GMT)