Euroclear Finland Oy geführte Aktionärsregister eingetragen werden. Diese Eintragung stellt eine
ordnungsgemäße Registrierung für Inhaber treuhänderisch registrierter Aktien dar, die an der ordentlichen
Hauptversammlung teilnehmen möchten. Änderungen des Aktienbesitzes nach dem Stichtag haben keine
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Anzahl der Stimmen.
Den Inhabern treuhänderisch registrierter Aktien wird empfohlen, bei ihrer Depotbank unverzüglich die 3.2 erforderlichen Anweisungen bezüglich der Eintragung in das vorübergehende Aktionärsregister der
Gesellschaft, der Ausstellung von Vollmachtsdokumenten und der Anmeldung zur Hauptversammlung der
Aktionäre einzuholen. Die Kontoverwaltung der Depotbank muss die Inhaber treuhänderisch registrierter
Aktien spätestens bis zum oben genannten Zeitpunkt in das vorübergehende Aktionärsregister der
Gesellschaft eintragen und die Vorababstimmung im Namen der Inhaber treuhänderisch registrierter Aktien
veranlassen.
Weitere Hinweise hierzu sind auf der Website der Gesellschaft unter
www.ferratumgroup.com/investors/annual-general-meeting/2021
bereitgestellt.
Stimmrechtsvertreter und Bevollmächtigung
Aktionäre können an der Hauptversammlung durch einen Stimmrechtsvertreter teilnehmen und ihre Rechte
auf der Versammlung durch einen Stimmrechtsvertreter ausüben. Stimmrechtsvertreter der Aktionäre müssen
ebenfalls im Voraus nach den Vorgaben dieser Mitteilung abstimmen.
Stimmrechtsvertreter müssen ein datiertes Vollmachtsdokument vorlegen oder ihr Recht zur Vertretung
des Aktionärs anderweitig in Textform nachweisen. Wenn ein Aktionär / eine Aktionärin an der
Hauptversammlung durch mehrere Stimmrechtsvertreter teilnimmt, die den / die Aktionär/in in Bezug auf
Aktien in verschiedenen Wertpapierdepots vertreten, müssen diejenigen Aktien, mit denen jeder
Stimmrechtsvertreter den Aktionär vertritt, im Zusammenhang mit der Anmeldung zur Hauptversammlung
hinreichend bestimmbar angegeben werden.
Ein Formular für die Stimmrechtsvertretung ist auf der Website von Ferratum Plc unter
3.3 www.ferratumgroup.com/investors/annual-general-meeting/2021
verfügbar. Das Vollmachtsformular wird allein aus Gründen der Erleichterung zur Verfügung gestellt,
ohne dass eine Pflicht zur Verwendung des auf der Website bereitgestellten Formulars besteht.
Etwaige Vollmachten müssen vor dem Ende der Registrierungsfrist am 15. April 2021, 15.00 Uhr (MESZ /
Frankfurter Zeit) per Post an Computershare AB, "Ferratum Plc AGM 2021", Aleksanterinkatu 15 B, 6th
floor, 00100 Helsinki, Finnland oder per E-Mail an
info@computershare.se
gesendet werden; maßgeblich für die Fristeinhaltung ist der Eingang des Vollmachtsdokuments.
Weitere Anweisungen und Informationen
Aktionäre, die mindestens ein Hundertstel aller Anteile an der Gesellschaft halten, haben das Recht,
einen Gegenantrag zu den Beschlussvorschlägen auf der Tagesordnung der Hauptversammlung zu stellen.
Gegenanträge müssen der Gesellschaft bis spätestens zum 29. März 2021, 15.00 Uhr (MESZ / Frankfurter
Zeit) per E-Mail an die Adresse ir@ferratum.com zugehen. Im Zusammenhang mit den Gegenanträgen müssen die
Aktionäre eine Erklärung über ihren Anteilsbesitz an der Gesellschaft abgeben. Der Gegenantrag ist zur
Beratung in der Hauptversammlung zuzulassen, wenn die Aktionäre, die den Gegenantrag gestellt haben,
berechtigt sind, an der Hauptversammlung teilzunehmen und am Nachweisstichtag der Hauptversammlung
mindestens ein Hundertstel aller Aktien der Gesellschaft vertreten. Wenn ein Gegenantrag unzulässig ist,
werden die für diesen Gegenantrag abgegebenen Stimmen in der Hauptversammlung nicht gewertet. Die
Gesellschaft wird die zur Abstimmung zuzulassenden Gegenanträge spätestens am 30. März 2021 auf der
Website der Gesellschaft unter
www.ferratumgroup.com/investors/annual-general-meeting/2021
veröffentlichen. 3.4
Die Aktionäre haben das Recht, bis spätestens zum 6 April 2021, 15.00 Uhr (MESZ / Frankfurter Zeit)
per E-Mail an die Adresse ir@ferratum.com Fragen zu stellen und Informationen zu den auf der
Hauptversammlung zu behandelnden Themen gemäß Kapitel 5, Ziffer 25 des finnischen Gesetzes für
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Limited Liability Companies Act) anzufordern. Die Gesellschaft
wird die Fragen der Aktionäre zusammen mit den Antworten des Board of Directors und der Geschäftsführung
sowie etwaige nicht zur Abstimmung zuzulassenden Gegenanträge spätestens am 9 April 2021 auf der Website
der Gesellschaft unter
www.ferratumgroup.com
veröffentlichen. Das Stellen von Fragen und Gegenanträgen setzt voraus, dass der Aktionär seine
Beteiligung an der Gesellschaft hinreichend darlegt.
Am Tag dieser Einladung zur Hauptversammlung, d.h. am 24. März 2021, beträgt die Gesamtzahl der Aktien
von Ferratum Plc 21.723.960 und auf jede dieser Aktien entfällt eine Stimme. Ferratum Plc hält 146.200
Aktien als eigene Aktien. Entsprechend liegt die Zahl der Stimmrechte für die im Umlauf befindlichen
Aktien bei 21.577.760.
Helsinki, den 24. März 2021
FERRATUM PLC
Board of Directors -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
2021-03-26 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Ferratum Plc
Ratamestarinkatu 11 A
00520 Helsinki
Finnland
E-Mail: IR@ferratum.com
Internet: https://www.ferratumgroup.com/
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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1179014 2021-03-26
(END) Dow Jones Newswires
March 26, 2021 10:06 ET (14:06 GMT)