die Parteien in Zukunft möglicherweise agreements that the Parties may conclude schließen werden, keine rechtliche in the future. Einheit (§ 139 BGB) bilden soll. 3. Ergänzungen und Änderungen dieses 3. Additions and amendments to this Agreement Vertrags bedürfen der Schriftform, soweit must be made in writing, unless another nicht gesetzlich eine andere Form form is required by law. This applies in vorgeschrieben ist. Dies gilt insbesondere particular to this clause. Otherwise sec. auch für diese Schriftformklausel. Im 295 AktG shall apply. Übrigen gilt § 295 AktG. 4. Auf die Regelungen dieses Vertrags findet 4. The provisions of this Agreement shall be ausschließlich das Recht der governed exclusively by the law of the Bundesrepublik Deutschland Anwendung, ohne Federal Republic of Germany, without Rückgriff auf die Verweisungsnormen des recourse to the rules of private internationalen Privatrechts. international law. 5. Erfüllungsort für die beiderseitigen 5. As far as legally permissible, the place Verpflichtungen aus diesem Vertrag und of performance (_Erfüllungsort_) for the ausschließlicher Gerichtsstand aus mutual obligations under this Agreement diesem Vertrag ist, soweit rechtlich and the exclusive place of jurisdiction zulässig, Mülheim an der Ruhr. (_ausschließlicher Gerichtsstand_) under this Agreement shall be Mülheim an der Ruhr. 6. Die englische Fassung dieses Vertrags 6. The English version is for information dient lediglich der Information. Sollte purposes only. If the English legal die englische Fassung in ihrer Bedeutung meaning differs from the German legal von der deutschen Fassung abweichen, ist meaning of this Agreement and its terms, allein die deutsche Fassung rechtlich the German meaning shall prevail. maßgebend. _[Unterschriftenseiten folgen]_ _[Signature pages follow]_ *UNTERSCHRIFTEN* *SIGNATURES * *deltus 36. AG * *EASY SOFTWARE AG* vertreten durch / represented by: vertreten durch / represented by: Name: Adi Bikic Name: Oliver Krautscheid Position: Mitglied des Vorstands / Member of the Position: Vorstand / Member of the Management Management Board Board Name: Roman Dominik Brück Position: Mitglied des Vorstands / Member of the Management Board 2. *Beschlussfassung über die Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrats* Der Aufsichtsrat der EASY SOFTWARE AG setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i. V. m. § 14 Abs. 1 der Satzung derzeit aus drei Mitgliedern zusammen, die durch die Hauptversammlung zu wählen sind. Sämtliche Aufsichtsratsmitglieder der EASY SOFTWARE AG, namentlich Herr Stefan ten Doornkaat, Herr Armin Steiner und Herr Serkan Katilmis, haben vor dem Hintergrund der durch das vollzogene Übernahmeangebot der deltus 36. AG eingetretenen Veränderung der Mehrheitsverhältnisse an der Gesellschaft und angesichts des von Battery Ventures geäußerten Wunsches, den Aufsichtsrat der Gesellschaft vollständig neu zu besetzen, jeweils ihre Aufsichtsratsmandate mit Wirkung zu dieser Hauptversammlung niedergelegt. Es sind daher alle Mitglieder des Aufsichtsrats neu zu wählen. An Wahlvorschläge ist die Hauptversammlung nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, a) Herrn Richard Wiegmann Geburtsjahr: 1970 Beruf: President (_Präsident_) und CEO der VertiGIS Gruppe, London, Großbritannien Wohnort: Mörfelden-Walldorf gemäß § 15 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft als Nachfolger von Herrn Stefan ten Doornkaat; b) Herrn Zakary Scott Ewen Geburtsjahr: 1989 Beruf: Principal (_Direktor_) bei BMC UK Subadvisor Support Ltd., London, Großbritannien Wohnort: London, Großbritannien gemäß § 15 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft als Nachfolger von Herrn Armin Steiner; c) Herrn Robert David Tabors Geburtsjahr: 1972 Beruf: Private Equity Partner bei Battery Ventures, Boston, Massachusetts, USA Wohnort: Weston, Massachusetts, USA gemäß § 15 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft als Nachfolger von Herrn Serkan Katilmis; jeweils mit Wirkung ab Beendigung der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 23. Dezember 2020 als Aufsichtsratsmitglieder in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Bestellung erfolgt gemäß § 15 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft als Nachfolger für die jeweilige restliche Amtszeit von Herrn Stefan ten Doornkaat, Herrn Armin Steiner und Herrn Serkan Katilmis, also für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 beschließt. Herr Richard Wiegmann hat mitgeteilt, dass er im Fall seiner Wahl für das Amt des Vorsitzenden des Aufsichtsrats zur Verfügung steht. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. Unter Abschnitt II. Ziffer 10 dieser Einberufung finden sich die Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten sowie weitere Angaben. 3. *Beschlussfassung über die Erweiterung des Aufsichtsrats auf vier Mitglieder sowie entsprechende Änderungen der Satzung* Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht derzeit aus der gesetzlichen Mindestzahl von drei Mitgliedern. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Ansicht, dass eine Erweiterung des Aufsichtsrats auf vier Mitglieder sachgerecht ist, um hierdurch im Fall der Verhinderung eines Mitglieds trotzdem weiterhin beschlussfähig zu bleiben. Eine Erweiterung des Aufsichtsrats erfordert es, die Regelungen der Satzung der Gesellschaft betreffend die Zahl der Mitglieder des Aufsichtsrats zu ändern. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: § 14 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt geändert: '_Der Aufsichtsrat besteht aus vier Mitgliedern_.' 4. *Beschlussfassung über die Wahl eines weiteren Aufsichtsratsmitglieds* Um die Unterbesetzung des Aufsichtsrats für den Fall zu vermeiden, dass der Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat unter Tagesordnungspunkt 3 zur Erweiterung des Aufsichtsrats auf vier Personen angenommen wird, soll die Hauptversammlung ein weiteres Mitglied des Aufsichtsrats für den Fall wählen, dass die entsprechende Satzungsänderung mit Eintragung in das Handelsregister wirksam wird. An Wahlvorschläge ist die Hauptversammlung nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Stephen Paul Rowley Geburtsjahr: 1958 Beruf: Selbstständiger Berater mit Spezialisierung auf Beteiligungs- und Risikokapital und Mitglied in verschiedenen Gremien von Softwareunternehmen Wohnort: Esher, Großbritannien mit Wirkung ab Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 3 zu beschließenden Änderung von § 14 Abs. 1 der Satzung im Handelsregister bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 beschließt, zum Aufsichtsratsmitglied der EASY SOFTWARE AG zu wählen. Unter Abschnitt II. Ziffer 10 dieser Einberufung finden sich der Lebenslauf des zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten sowie weitere Angaben. II. WEITERE INFORMATIONEN UND HINWEISE ZUR HAUPTVERSAMMLUNG 1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger EUR 6.442.039,00. Es ist eingeteilt in 6.442.039 Stückaktien, die jeweils eine Stimme in der Hauptversammlung gewähren. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Die 6.442.039 Stückaktien gewähren damit zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung insgesamt 6.442.039 Stimmen. 2. *Durchführung der Hauptversammlung in Form einer virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten; Übertragung der Hauptversammlung im HV-Aktionärsportal* Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, dass die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters) ausschließlich als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird. Dieser Beschluss erfolgte gemäß § 1 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der
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November 16, 2020 09:05 ET (14:05 GMT)