die Parteien in Zukunft möglicherweise           agreements that the Parties may conclude 
             schließen werden, keine rechtliche          in the future. 
             Einheit (§ 139 BGB) bilden soll. 
   3.        Ergänzungen und Änderungen dieses      3.   Additions and amendments to this Agreement 
             Vertrags bedürfen der Schriftform, soweit        must be made in writing, unless another 
             nicht gesetzlich eine andere Form                form is required by law. This applies in 
             vorgeschrieben ist. Dies gilt insbesondere       particular to this clause. Otherwise sec. 
             auch für diese Schriftformklausel. Im            295 AktG shall apply. 
             Übrigen gilt § 295 AktG. 
   4.        Auf die Regelungen dieses Vertrags findet   4.   The provisions of this Agreement shall be 
             ausschließlich das Recht der                governed exclusively by the law of the 
             Bundesrepublik Deutschland Anwendung, ohne       Federal Republic of Germany, without 
             Rückgriff auf die Verweisungsnormen des          recourse to the rules of private 
             internationalen Privatrechts.                    international law. 
   5.        Erfüllungsort für die beiderseitigen        5.   As far as legally permissible, the place 
             Verpflichtungen aus diesem Vertrag und           of performance (_Erfüllungsort_) for the 
             ausschließlicher Gerichtsstand aus          mutual obligations under this Agreement 
             diesem Vertrag ist, soweit rechtlich             and the exclusive place of jurisdiction 
             zulässig, Mülheim an der Ruhr.                   (_ausschließlicher Gerichtsstand_) 
                                                              under this Agreement shall be Mülheim an 
                                                              der Ruhr. 
   6.        Die englische Fassung dieses Vertrags       6.   The English version is for information 
             dient lediglich der Information. Sollte          purposes only. If the English legal 
             die englische Fassung in ihrer Bedeutung         meaning differs from the German legal 
             von der deutschen Fassung abweichen, ist         meaning of this Agreement and its terms, 
             allein die deutsche Fassung rechtlich            the German meaning shall prevail. 
             maßgebend. 
   _[Unterschriftenseiten folgen]_                       _[Signature pages follow]_ 
   *UNTERSCHRIFTEN*                                      *SIGNATURES * 
   *deltus 36. AG *                                      *EASY SOFTWARE AG* 
   vertreten durch / represented by:                     vertreten durch / represented by: 
   Name: Adi Bikic                                       Name: Oliver Krautscheid 
   Position: Mitglied des Vorstands / Member of the      Position: Vorstand / Member of the Management 
   Management Board                                      Board 
   Name: Roman Dominik Brück 
   Position: Mitglied des Vorstands / Member of the 
   Management Board 
2. *Beschlussfassung über die Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Der Aufsichtsrat der EASY SOFTWARE AG setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i. V. m. § 14 
   Abs. 1 der Satzung derzeit aus drei Mitgliedern zusammen, die durch die Hauptversammlung zu wählen sind. 
 
   Sämtliche Aufsichtsratsmitglieder der EASY SOFTWARE AG, namentlich Herr Stefan ten Doornkaat, Herr Armin 
   Steiner und Herr Serkan Katilmis, haben vor dem Hintergrund der durch das vollzogene Übernahmeangebot 
   der deltus 36. AG eingetretenen Veränderung der Mehrheitsverhältnisse an der Gesellschaft und angesichts 
   des von Battery Ventures geäußerten Wunsches, den Aufsichtsrat der Gesellschaft vollständig neu zu 
   besetzen, jeweils ihre Aufsichtsratsmandate mit Wirkung zu dieser Hauptversammlung niedergelegt. 
 
   Es sind daher alle Mitglieder des Aufsichtsrats neu zu wählen. 
 
   An Wahlvorschläge ist die Hauptversammlung nicht gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
    a) Herrn Richard Wiegmann 
       Geburtsjahr: 1970 
       Beruf: President (_Präsident_) und 
       CEO der VertiGIS Gruppe, London, 
       Großbritannien 
       Wohnort: Mörfelden-Walldorf 
 
       gemäß § 15 Abs. 2 der Satzung 
       der Gesellschaft als Nachfolger von 
       Herrn Stefan ten Doornkaat; 
    b) Herrn Zakary Scott Ewen 
       Geburtsjahr: 1989 
       Beruf: Principal (_Direktor_) bei BMC 
       UK Subadvisor Support Ltd., London, 
       Großbritannien 
       Wohnort: London, Großbritannien 
 
       gemäß § 15 Abs. 2 der Satzung 
       der Gesellschaft als Nachfolger von 
       Herrn Armin Steiner; 
    c) Herrn Robert David Tabors 
       Geburtsjahr: 1972 
       Beruf: Private Equity Partner bei 
       Battery Ventures, Boston, 
       Massachusetts, USA 
       Wohnort: Weston, Massachusetts, USA 
 
       gemäß § 15 Abs. 2 der Satzung 
       der Gesellschaft als Nachfolger von 
       Herrn Serkan Katilmis; 
 
   jeweils mit Wirkung ab Beendigung der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 23. 
   Dezember 2020 als Aufsichtsratsmitglieder in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Bestellung erfolgt gemäß 
   § 15 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft als Nachfolger für die jeweilige restliche Amtszeit von Herrn 
   Stefan ten Doornkaat, Herrn Armin Steiner und Herrn Serkan Katilmis, also für eine Amtszeit bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 beschließt. 
 
   Herr Richard Wiegmann hat mitgeteilt, dass er im Fall seiner Wahl für das Amt des Vorsitzenden des 
   Aufsichtsrats zur Verfügung steht. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahlen zum Aufsichtsrat 
   entscheiden zu lassen. 
 
   Unter Abschnitt II. Ziffer 10 dieser Einberufung finden sich die Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen 
   Aufsichtsratskandidaten sowie weitere Angaben. 
3. *Beschlussfassung über die Erweiterung des Aufsichtsrats auf vier Mitglieder sowie entsprechende 
   Änderungen der Satzung* 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht derzeit aus der gesetzlichen Mindestzahl von drei Mitgliedern. 
   Vorstand und Aufsichtsrat sind der Ansicht, dass eine Erweiterung des Aufsichtsrats auf vier Mitglieder 
   sachgerecht ist, um hierdurch im Fall der Verhinderung eines Mitglieds trotzdem weiterhin beschlussfähig 
   zu bleiben. Eine Erweiterung des Aufsichtsrats erfordert es, die Regelungen der Satzung der Gesellschaft 
   betreffend die Zahl der Mitglieder des Aufsichtsrats zu ändern. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: 
 
    § 14 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt 
    geändert: 
    '_Der Aufsichtsrat besteht aus vier 
    Mitgliedern_.' 
4. *Beschlussfassung über die Wahl eines weiteren Aufsichtsratsmitglieds* 
 
   Um die Unterbesetzung des Aufsichtsrats für den Fall zu vermeiden, dass der Beschlussvorschlag von 
   Vorstand und Aufsichtsrat unter Tagesordnungspunkt 3 zur Erweiterung des Aufsichtsrats auf vier Personen 
   angenommen wird, soll die Hauptversammlung ein weiteres Mitglied des Aufsichtsrats für den Fall wählen, 
   dass die entsprechende Satzungsänderung mit Eintragung in das Handelsregister wirksam wird. 
 
   An Wahlvorschläge ist die Hauptversammlung nicht gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
    Herrn Stephen Paul Rowley 
    Geburtsjahr: 1958 
    Beruf: Selbstständiger Berater mit 
    Spezialisierung auf Beteiligungs- und 
    Risikokapital und Mitglied in verschiedenen 
    Gremien von Softwareunternehmen 
    Wohnort: Esher, Großbritannien 
 
   mit Wirkung ab Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 3 zu beschließenden Änderung von § 14 
   Abs. 1 der Satzung im Handelsregister bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2024 beschließt, zum Aufsichtsratsmitglied der EASY SOFTWARE AG zu wählen. 
 
   Unter Abschnitt II. Ziffer 10 dieser Einberufung finden sich der Lebenslauf des zur Wahl vorgeschlagenen 
   Aufsichtsratskandidaten sowie weitere Angaben. 
II. WEITERE INFORMATIONEN UND HINWEISE ZUR HAUPTVERSAMMLUNG 
1.  *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
    Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum 
    Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung 
    der Hauptversammlung im Bundesanzeiger EUR 
    6.442.039,00. Es ist eingeteilt in 6.442.039 
    Stückaktien, die jeweils eine Stimme in der 
    Hauptversammlung gewähren. Die Gesellschaft 
    hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine 
    eigenen Aktien. Die 6.442.039 Stückaktien 
    gewähren damit zum Zeitpunkt der Einberufung 
    der Hauptversammlung insgesamt 6.442.039 
    Stimmen. 
2.  *Durchführung der Hauptversammlung in Form 
    einer virtuellen Hauptversammlung ohne 
    physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
    Bevollmächtigten; Übertragung der 
    Hauptversammlung im HV-Aktionärsportal* 
 
    Der Vorstand hat mit Zustimmung des 
    Aufsichtsrats beschlossen, dass die 
    außerordentliche Hauptversammlung der 
    Gesellschaft ohne physische Präsenz der 
    Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit 
    Ausnahme des von der Gesellschaft benannten 
    Stimmrechtsvertreters) ausschließlich als 
    virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird. 
    Dieser Beschluss erfolgte gemäß § 1 Abs. 1 
    und Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über 
    Maßnahmen im Gesellschafts-, 
    Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und 
    Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der 

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November 16, 2020 09:05 ET (14:05 GMT)