DGAP-News: Dürr Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Dürr Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.05.2021 in www.durr-group.com/hv/ mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2021-03-24 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. =---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Dürr Aktiengesellschaft Stuttgart Carl-Benz-Straße 34, 74321 Bietigheim-Bissingen - Wertpapierkennnummer 556 520 - - ISIN DE0005565204 - Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre, wir laden Sie ein zu unserer 32. ordentlichen Hauptversammlung am 7. Mai 2021, 11.00 Uhr (MESZ). Auf Grundlage des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 in der Fassung des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020 ('COVID-19-Gesetz') findet die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft) (virtuelle Hauptversammlung) statt. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt Weitere Angaben zur Einberufung. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist Carl-Benz-Straße 34, 74321 Bietigheim-Bissingen. Für die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung. Die gesamte Versammlung wird für die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten nach Eingabe ihres Passworts auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.durr-group.com/hv/ in Bild und Ton übertragen; diese Übertragung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung i.S.v. § 118 Absatz 1 Satz 2 Aktiengesetz. I. Tagesordnung Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Dürr Aktiengesellschaft, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der Dürr Aktiengesellschaft und des Dürr-Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2020, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 Handelsgesetzbuch für das Geschäftsjahr 2020 Die vorgenannten Unterlagen sind den Aktionären im Internet unter 1. www.durr-group.com/hv/
zugänglich. Sie werden dort auch während der virtuellen Hauptversammlung zugänglich sein.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist
damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Tagesordnungspunkt
keine Beschlussfassung vorgesehen.
Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der Dürr Aktiengesellschaft
ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von 470.972.307,65 Euro wie folgt zu
verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 0,30 Euro je Stückaktie (ISIN 2. - DE0005565204) 20.760.624,00 Euro auf 69.202.080 Stückaktien - Vortrag auf neue Rechnung 450.211.683,65 Euro
Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, das heißt am Mittwoch, den 12. Mai 2021.
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 3. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 4. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 sowie, für den
Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für unterjährige Finanzberichte für das Geschäftsjahr
2021 sowie für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2022
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die Ernst &
Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer 5. für das Geschäftsjahr 2021 sowie - sofern eine solche erfolgt - für die prüferische Durchsicht
unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2021 sowie für das erste Quartal des Geschäftsjahres
2022 zu wählen.
Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten
Abschlussprüfers auferlegt wurde.
Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner endet mit Ablauf dieser
Hauptversammlung am 7. Mai 2021. Es sind deshalb Neuwahlen erforderlich.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Absätze 1 und 2, 101 Absatz 1 Aktiengesetz und §§ 1, 6, 7
Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 Mitbestimmungsgesetz aus sechs von den Arbeitnehmern und sechs von den Aktionären
zu wählenden Mitgliedern und zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammen.
Da der Aufsichtsrat gemäß § 96 Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz der Gesamterfüllung mit einstimmigem
Beschluss vom 29. Juli 2015 gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden widersprochen hat, müssen im
Aufsichtsrat sowohl auf der Seite der Anteilseigner als auch auf der Seite der Arbeitnehmer mindestens
zwei Sitze mit Frauen und mindestens zwei Sitze mit Männern besetzt sein, um das Mindestanteilsgebot nach
§ 96 Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz zu erfüllen.
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Nominierungsausschusses und unter Berücksichtigung der
vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele sowie des vom Aufsichtsrat erarbeiteten
Kompetenz- und Diversitätskonzepts (zugänglich unter www.durr-group.com/de/unternehmen/aufsichtsrat) vor,
folgende Personen als Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner mit Wirkung zur Beendigung der
Hauptversammlung am 7. Mai 2021 zu wählen.
Die Angaben unter lit. a) beziehen sich jeweils auf die Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten und die Angaben unter lit. b) jeweils auf eine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
1. Herrn Richard Bauer
Aufsichtsrat, wohnhaft in Wentorf bei Hamburg; Mitglied des Aufsichtsrats der Dürr Aktiengesellschaft
seit 2017
a) Vorsitzender des Aufsichtsrats der Körber AG, Hamburg
b) keine Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien
2. Herrn Dr. Rolf Breidenbach
Vorsitzender der Geschäftsführung der HELLA GmbH & Co. KGaA, Lippstadt (börsennotiert), wohnhaft in
Dortmund; Mitglied des Aufsichtsrats der Dürr Aktiengesellschaft seit 2018
a) keine Mitgliedschaft in anderen Aufsichtsräten
b) keine Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien
3. Frau Prof. Dr. Dr. Alexandra Dürr
Professorin für medizinische Genetik an der Sorbonne Université und Leiterin des Forschungsteams
'Basic to translational Neurogenetics' am Paris Brain Institute, Paris, Frankreich, wohnhaft in Paris,
Frankreich; Mitglied des Aufsichtsrats der Dürr Aktiengesellschaft seit 2006
a) keine Mitgliedschaft in anderen Aufsichtsräten
b) keine Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien
4. Herrn Gerhard Federer
Selbstständiger Berater, wohnhaft in Gengenbach; Mitglied des Aufsichtsrats der Dürr 6. Aktiengesellschaft seit 2016
a) Vorsitzender des Aufsichtsrats der Homag Group AG, Schopfloch (börsennotierte
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March 24, 2021 10:05 ET (14:05 GMT)