Das Grundgehalt berücksichtigt die Position als Mitglied der Geschäftsführung und die damit verbundene gemeinsame Verantwortung der Geschäftsführung. Außerdem wird der Seniorität des Mitglieds der Geschäftsführung Rechnung getragen, indem bei der Wiederbestellung eines Mitglieds der Geschäftsführung ein höheres Grundgehalt festgelegt werden kann. Darüber hinaus orientiert sich die Höhe an den jeweiligen Marktgegebenheiten. Dabei wird aufgrund regulatorischer Vorgaben - wie unter D beschrieben - eine Obergrenze der variablen Vergütung von 200 % der fixen Vergütung beachtet und daher die fixe Vergütung so bemessen, dass auch unter Berücksichtigung dieser Vorgaben eine wettbewerbsfähige und marktgerechte Gesamtvergütung sichergestellt werden kann.

2. Sonstige Leistungen

Allen Mitgliedern der Geschäftsführung stehen sogenannte 'sonstige Leistungen' zu.

Diese umfassen zum einen vertraglich zugesicherte regelmäßig wiederkehrende Leistungen, wie Beiträge zu Versicherungen, die Kostenübernahme für die Teilnahme an medizinischen Vorsorgeuntersuchungen und - für in Deutschland ansässige Mitglieder der Geschäftsführung - eine Firmenwagenoption auf Basis der Firmenwagenrichtlinie des Deutsche Bank Konzerns. Darüber hinaus können anlassbezogen den Mitgliedern der Geschäftsführung, die nicht in Deutschland ansässig sind, z.B. die Kosten zur Erstellung der Einkommensteuererklärung erstattet oder bei einem auf Wunsch der Gesellschaft erforderlichen Arbeits- und Wohnortwechsel Mietzuschüsse gewährt werden.

Die Verfügbarkeit und individuelle Inanspruchnahme dieser Leistungen kann je nach Standort und persönlicher Situation variieren, weshalb die Höhe der sonstigen Leistungen zu Beginn des Jahres nicht genau bestimmbar ist. Die Höchstgrenze der Vergütung gemäß § 87a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AktG darf insgesamt durch diese Leistungen jedoch nicht überschritten werden.

Die Mitglieder der Geschäftsführung sind in die Absicherung einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D& O-Versicherung) des Deutsche Bank Konzerns einbezogen. Diese Versicherung sieht für die Mitglieder der Geschäftsführung einen durch § 93 Absatz 2 Satz 3 AktG gesetzlich vorgeschriebenen Selbstbehalt vor.

3. Betriebliche Altersvorsorge

Zusätzlich erhalten die Mitglieder der Geschäftsführung eine Zusage auf eine Altersversorgungsleistung im Rahmen des für alle Mitarbeiter der DWS in Deutschland geltenden beitragsorientierten Pensionsplans.

Für die Mitglieder der Geschäftsführung wird ein fester jährlicher Betrag in den Pensionsplan eingezahlt (jährlicher Beitrag). Der jährliche Beitrag wird in ausgewählte Investmentfonds investiert. Außerdem wird ein zusätzlicher Risikobeitrag zur Absicherung vorzeitiger Versorgungsfälle bereitgestellt. Die Marktwerte der Investitionen bilden zusammen das Versorgungskapital, das im Versorgungsfall (Altersgrenze, Invalidität oder Tod) zur Verfügung steht.

Mitglieder der Geschäftsführung, die außerhalb Deutschlands ihren Wohnsitz haben und ihr Einkommen auch im Ausland versteuern, können statt der Versorgungszusage eine Pensionszulage wählen, die in der Höhe dem jährlichen Beitrag zu der betrieblichen Altersvorsorge entspricht.

II. Erfolgsabhängige Komponente

Die gesamte variable Vergütung wird erfolgsabhängig gewährt ('Pay for Performance').

Die variable Vergütung ist an vorab definierte und vereinbarte finanzielle und nicht-finanzielle Ziele geknüpft. Mit der Festlegung der Ziele durch die Gesellschafterversammlung zu Beginn eines Geschäftsjahres startet der jährliche Zielvereinbarungsprozess. Für alle Leistungskriterien werden klare Kennziffern und Bemessungsparameter festgelegt, aus denen sich der Erreichungsgrad der Ziele transparent ableitet. Nach Ablauf des relevanten Geschäftsjahres erfolgt die Bewertung jedes Ziels und die Bestimmung des Erreichungsgrades auf der Grundlage der festgelegten Finanzkennziffern und /oder Kriterien sowie der Bemessungsparameter. Die festgelegten Kennziffern und/oder Kriterien verändern sich während des Jahres nicht.

Die Struktur sieht vor, dass sowohl individuelle und bereichsbezogene Ziele als auch gemeinschaftlich zu erreichende Ziele jeweils finanzieller und nicht-finanzieller Art in einem ausgewogenen Verhältnis vereinbart werden. Die folgenden Parameter spielen eine entscheidende Rolle bei der Messung des Erfolgs:


-             der individuelle Beitrag jedes Mitglieds der Geschäftsführung, 
-             die Ergebnisse des jeweiligen Verantwortungsbereichs, 
-             die Geschäftsentwicklung des DWS Konzerns sowie 
-             die Geschäftsentwicklung des Deutsche Bank Konzerns. 

Die Gesellschafterversammlung stellt sicher, dass die Ziele anspruchsvoll und ambitioniert sind. Werden die Ziele nicht erreicht, so kann die variable Vergütung bis auf Null sinken. Wenn die Ziele deutlich übertroffen werden, so ist die maximal mögliche Zielerreichung sowohl bei den langfristigen als auch bei den kurzfristigen Zielen auf 150% begrenzt.

Um klar zwischen kurzfristigen und langfristig orientierten Zielen zu unterscheiden, umfasst die erfolgsabhängige Vergütung die im Folgenden beschriebenen zwei Bestandteile: Short-Term Award und Long-Term Award.

1. Short-Term Award (STA)

Mit dem STA wird der individuelle Beitrag eines Mitglieds der Geschäftsführung während eines Geschäftsjahres honoriert. Die dem STA zugrunde liegenden Leistungskriterien sind deshalb kurzfristige auf das Jahr bezogene Ziele. Die vereinbarten Ziele unterstützen die geltenden geschäftspolitischen und strategischen Ziele der DWS und stehen im Einklang mit dem Verantwortungsbereich des einzelnen Mitglieds der Geschäftsführung und den damit verbundenen spezifischen Herausforderungen.

Der STA bestimmt sich zum einen aus Zielen der individuellen Balanced Scorecard und zum anderen aus bis zu drei weiteren individuellen Zielen. Der die Balanced Scorecard umfassende Teil des STA fließt mit einem Anteil von 20 % in die Leistungsbemessung der Mitglieder der Geschäftsführung ein. Zu gleichem Teil fließen die zusätzlichen individuellen Ziele in den STA ein. Die Summe der Balanced Scorecard und der zusätzlichen individuellen Ziele beträgt 40 % der Zielgröße der gesamten variablen Vergütung. 1.1. Individuelle Balanced Scorecard

Die Balanced Scorecard ist ein Instrument zur Steuerung und Kontrolle zentraler Leistungsindikatoren und ermöglicht es, strategische Ziele messbar zu machen. Gleichzeitig schafft sie einen Überblick über die Prioritäten im gesamten DWS Konzern. Die Balanced Scorecard enthält Finanzkennzahlen sowie nicht finanzielle Erfolgskennzahlen. Dabei finden im Einklang mit den strategischen Prioritäten auch Aspekte aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung Berücksichtigung, wie etwa nachhaltige Finanzierungen und Produkte, regulatorische Anforderungen und Unternehmenskultur.

Diese zentralen Leistungsindikatoren werden in den folgenden fünf am Geschäftsmodell eines Vermögensverwalters ausgerichteten Kategorien gebündelt: Die Kategorien werden unter Berücksichtigung der jeweiligen Verantwortungsbereiche der Mitglieder der Geschäftsführung mit einer individuellen Gewichtung versehen. Für alle Leistungskennziffern werden klare finanzielle oder nicht-finanziellen Zielgrößen gesetzt, die anhand definierter Messparameter jederzeit überprüft und am Jahresende transparent gemessen werden können. Die Zielerreichung in den jeweiligen Kennziffern und Kategorien führt zu einem Leistungsband mit vordefinierten Unter- und Obergrenzen zwischen 0 % und 150 %. Abhängig von der individuellen Gewichtung der fünf Kategorien und der jeweiligen Zielerreichung errechnet sich der Grad der gesamten Zielerreichung.

1.2. Individuelle Ziele

Bis zu drei zusätzliche individuelle Ziele werden von der Gesellschafterversammlung im Rahmen des jährlichen Zielvereinbarungsprozesses für das jeweilige Geschäftsjahr mit jedem Mitglied der Geschäftsführung vereinbart. Die Ziele berücksichtigen den jeweiligen Verantwortungsbereich der einzelnen Mitglieder der Geschäftsführung und können direkt durch sie beeinflusst werden. Sie tragen somit in Abhängigkeit von der konkreten strategischen und operativen Herausforderung jedes einzelnen Mitglieds der Geschäftsführung gezielt zur Umsetzung der Gesamtstrategie des DWS Konzerns bei.

Bei den Zielen handelt es sich um finanzielle und nicht-finanzielle Ziele, die in einem ausgewogenen Verhältnis stehen, wobei mindestens eines der Ziele auf die ESG-Strategie einzahlt. Die Ziele können neben strategischen Projekten und Initiativen auch operative Maßnahmen sein, wenn sie wesentliche Grundlagen für die Struktur und Organisation sowie die langfristige Entwicklung der DWS schaffen. Sie sollen im Einklang stehen mit den übergeordneten Zielen der DWS auf dem Weg in die nächste Phase nach dem Börsengang - Transformation, Wachstum und Branchenführerschaft. Es sollen wiederum keine Ziele gesetzt werden, die bereits Teil der Balanced Scorecard sind, so dass eine mehrfache Berücksichtigung und Bewertung derselben Ziele vermieden wird.

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 29, 2021 09:07 ET (13:07 GMT)