Die Hauptversammlung setzt die Aufsichtsratsvergütung auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat in der Satzung oder durch Beschluss fest. Aktuell ist die Aufsichtsratsvergütung in der Satzung festgesetzt. Die Hauptversammlung beschließt mindestens alle vier Jahre über die Aufsichtsratsvergütung. Zur Vorbereitung des Beschlusses der Hauptversammlung prüfen Vorstand und Aufsichtsrat jeweils, ob die Aufsichtsratsvergütung, insbesondere ihre Höhe und Ausgestaltung, in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben der Mitglieder des Aufsichtsrats und der Lage der Gesellschaft steht. Bei Bedarf schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung eine geeignete Anpassung vor.
Anlage III zu TOP 9 Lebenslauf Rainer-Christian Koppitz Persönliche Daten
Name Rainer-Christian Koppitz Geburtsdatum 1968 Geburtsort München Ausbildung 1988-1990 Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Siemens Corporate University, München (technologie- und vertriebsorientierte Unternehmensführung) Berufliche Tätigkeit Siemens Nixdorf Computersystems AG 1992-1997 - Kaufmännischer Leiter Vertrieb - Leiter der europäischen Taskforce - Leiter Strategisches & Operatives Marketing 1997-2000 Siemens Management Consulting - Projektleiter Strategieberatung 2000-2001 Extracom AG, Vertriebsleiter 2001-2003 Siemens Management Consulting - Vice President & Partner Siemens Business Services GmbH & Co. OHG 2003-2006 - Leiter Sales & Consulting Deutschland , Mitglied der deutschen Geschäftsführung - President Global Sales Unit Siemens Group 2006-2009 Unify/Siemens Enterprise Communications GmbH & Co. KG - MD & EVP Global Services Business & Labour Director 2009-2011 Siemens IT Solutions and Services GmbH (SIS) - Group MD, Global Chief Sales Officer (CSO) & Labour Director 2011-2012 Dell Inc. London, Vice President and General Manager Services EMEA 2012-2015 NFON AG, CEO 2015-2016 BT Germany/Austria, CEO & MD 2016-2018 B2X GmbH, CEO & MD ab 2019 KATEK SE Group, CEO & Vorstandsvorsitzender Sonstige Engagements * Assmann Stiftung für Prävention e.V. - Mitglied des Vorstands * i-pointing Ltd. (Marketing Services & Shoe Retail) - Aktionär und Mitglied des Aufsichtsrates * NFON AG - Vorsitzender des Aufsichtsrates Lebenslauf Prof. Dr. rer. pol. Isabell M. Welpe Persönliche Daten Name Prof. Dr. rer. pol. Isabell M. Welpe Geburtsdatum 1975 Geburtsort Mainz Ausbildung 1994-1999 Ludwig-Maximilians-Universität Studium der Betriebswirtschaftslehre (Dipl.-Kffr.) 1999-2000 London School of Economics Master of Science Studium und Abschluss (MSc) 2000-2003 Universität Regensburg Promotion 'Venture-Capital Geber und ihre Portfoliounternehmen' 2004-2007 Ludwig-Maximilians-Universität Habilitation zu 'Organisation und Innovation' Berufliche Tätigkeit 2007 Ludwig-Maximilians-Universität Privatdozentin für das Fach Betriebswirtschaftslehre 2007-2008 Max-Planck-Institut für Ökonomik, Jena Senior Research Fellow in der Abteilung Entrepreneurship Seit 2009 Technische Universität München (TUM), Deutschland (W3) Vorstand des Lehrstuhls für Strategie und Organisation Seit 2010 Mitglied des Board of Directors des CDTM - Center of DigitalTechnology and Management, seit 2020 Academic Director (TUM) des CDTM Seit 2014 Direktorin des Bayerischen Staatsinstituts für Hochschulforschung und Hochschulplanung (IHF) im Nebenamt Mitgliedschaft in inländischen Kontrollgremien * Deloitte Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Mitglied des Aufsichtsrats) * CANCOM SE (Mitglied des Aufsichtsrats) Lebenslauf Stephan Gier Persönliche Daten Name Stephan Gier Geburtsdatum 1963 Geburtsort Wadgassen, Kreis Saarlouis Ausbildung 1985-1988 Studium der Wirtschaftswissenschaften an der Universität des Saarlandes mit Schwerpunkt: Steuerrecht und Wirtschaftsprüfung, Abschluss: Diplom-Kaufmann 1992 Steuerberaterexamen 1994 Wirtschaftsprüferexamen Berufliche Tätigkeit 1988 Einstieg bei Ernst & Whinney GmbH (Vorgänger der EY) in Frankfurt a.M als Prüfungsassistent 1991 Wechsel zur neuen Niederlassung der Ernst & Young GmbH in Stuttgart 1994-1995 Auslandsaufenthalt bei Ernst & Young in Chicago 2000 Bestellung zum Partner bei Ernst & Young 2001 Übernahme einer Compliance-Funktion für EY Deutschland, ab 2004 auch für GSA 2013 eigene Praxis als selbständiger Wirtschaftsprüfer und Steuerberater mit Beratung rund um die Rechnungslegung und die Jahresabschlussprüfung Seit 2018 Mitglied des Aufsichtsrats und stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der CENIT AG als ausgewiesener Financial Expert im Sinne des §100 Abs. 5 AktG Anlage IV zu TOP 6
Bericht des Vorstands zu der unter Tagesordnungspunkt 6 vorgesehenen Ermächtigung mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts (§ 186 Abs. 4 Satz 2 i.V.m. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG)
Die CENIT AG verfügt derzeit über keine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien mehr. Dieses Instrument soll dem Vorstand künftig wieder durch eine neue Ermächtigung zur Verfügung gestellt werden, und zwar mit der gesetzlich zulässigen Laufzeit von fünf Jahren bis zum 19. Mai 2026.
Die vorgeschlagene Ermächtigung ermöglicht es, im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre eigene Aktien in Höhe von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft auf verschiedenen Wegen zu einem am jeweils aktuellen Börsenkurs orientierten Preis zu erwerben. Neben dem Erwerb über die Börse soll die Gesellschaft auch die Möglichkeit erhalten, eigene Aktien durch ein öffentliches, an die Aktionäre der Gesellschaft zu richtendes Kaufangebot oder durch die öffentliche Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots zu erwerben. Dabei ist der aktienrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten. Bei der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Angebots können die Adressaten der Aufforderung entscheiden, wie viele Aktien und - bei Festlegung einer Preisspanne - zu welchem Preis sie diese der Gesellschaft anbieten möchten. Sofern ein öffentliches Kaufangebot überzeichnet ist bzw. sofern im Falle einer Aufforderung zur Abgabe eines Angebots von mehreren gleichwertigen Angeboten wegen einer Volumenbegrenzung nicht sämtliche angenommen werden können, erfolgt die Repartierung nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquoten). Der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der gebotenen Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) dürfen den Durchschnitt der Schlusskurse im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den drei Börsenhandelstagen vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten.
Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines Kaufangebots bzw. einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots erhebliche Abweichungen des maßgeblichen Börsenkurses, so kann stattdessen auch auf den Durchschnitt der Schlusskurse im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den drei Börsenhandelstagen vor dem Tag der Veröffentlichung einer etwaigen Anpassung abgestellt werden. Das Kaufangebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots kann weitere Bedingungen vorsehen.
Die erworbenen eigenen Aktien dürfen lediglich zu den gesetzlich zulässigen Zwecken verwendet werden, insbesondere zu den folgenden:
Die auf Grund dieses Ermächtigungsbeschlusses erworbenen eigenen Aktien können von der Gesellschaft ohne erneuten Beschluss der Hauptversammlung eingezogen werden. Entsprechend § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG kann die Hauptversammlung der Gesellschaft die Einziehung ihrer voll eingezahlten Stückaktien beschließen, auch ohne dass damit eine Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft erforderlich wird. Die vorgeschlagene Ermächtigung sieht neben der Einziehung mit Kapitalherabsetzung diese Alternative ausdrücklich vor. Durch eine Einziehung der eigenen Aktien ohne Kapitalherabsetzung erhöht sich automatisch der rechnerische Anteil der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft. Der Vorstand soll daher auch ermächtigt werden, die erforderlich werdende Änderung der Satzung hinsichtlich der sich durch eine Einziehung verändernden Anzahl der Stückaktien vorzunehmen.
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April 12, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)