Telefax: 040 4909-185000 E-Mail: Investor.Relations@Beiersdorf.com

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Gemäß § 1 Abs. 2 S. 3 COVID-19-Gesetz gelten Anträge und/oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 AktG oder § 127 AktG zugänglich zu machen sind, als in der Hauptversammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder der den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.

In der Hauptversammlung zu berücksichtigende Gegenanträge müssen bis spätestens zum Ablauf des 17. März 2021 (24.00 Uhr MEZ) bei der Gesellschaft unter folgender Adresse eingegangen sein:

Beiersdorf Aktiengesellschaft Investor Relations (Bf. 86) Unnastraße 48 20245 Hamburg

Telefax: 040 4909-185000 E-Mail: Investor.Relations@Beiersdorf.com

Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gewahrt sind, wird die Gesellschaft die Gegenanträge einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung unverzüglich auf ihrer Internetseite unter www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung

zugänglich machen. Veröffentlichte Gegenanträge werden in der Hauptversammlung als gestellt behandelt, wenn der den Gegenantrag übermittelnde Aktionär ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist.

Die vorstehenden Ausführungen gelten sinngemäß für Vorschläge eines Aktionärs zur Wahl von Abschlussprüfern oder Aufsichtsratsmitgliedern gemäß § 127 AktG sowie für die Zugänglichmachung solcher Vorschläge. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen jedoch nicht begründet zu werden.

Auf der genannten Internetseite werden auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung zugänglich gemacht.

Veröffentlichung von Stellungnahmen von Aktionären im Vorfeld der Hauptversammlung

Aktionären wird die Möglichkeit eröffnet, der Gesellschaft im Vorfeld der Hauptversammlung zu veröffentlichende Stellungnahmen zu übermitteln. Entsprechende Stellungnahmen müssen einen Bezug zur Tagesordnung der Hauptversammlung aufweisen. Die Stellungnahmen müssen bis spätestens zum Ablauf des 30. März 2021 (24.00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft unter folgender Adresse eingegangen sein:

Beiersdorf Aktiengesellschaft Investor Relations (Bf. 86) Unnastraße 48 20245 Hamburg

Telefax: 040 4909-185000 E-Mail: Investor.Relations@Beiersdorf.com

Die Gesellschaft wird fristgerecht eingehende Stellungnahmen einschließlich des Namens des übermittelnden Aktionärs grundsätzlich auf ihrer Internetseite unter www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung

veröffentlichen, sofern die Stellungnahme in ihrem Umfang 10.000 Zeichen nicht überschreitet. Fragen sowie Gegenanträge gemäß § 126 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG in den eingereichten Stellungnahmen werden dabei jedoch nicht berücksichtigt; diese sind ausschließlich auf den in den Abschnitten 'Fragerecht und Nachfragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation' bzw. 'Gegenanträge und Wahlvorschläge' beschriebenen Wegen einzureichen. Ein Rechtsanspruch auf die Veröffentlichung der Stellungnahme besteht nicht. Die Gesellschaft behält sich insbesondere vor, Stellungnahmen dann nicht zu veröffentlichen, wenn diese keinen Bezug zur Tagesordnung der Hauptversammlung haben oder beleidigende oder anderweitig strafrechtlich relevante, offensichtlich falsche oder irreführende Inhalte aufweisen. Ebenso behält sich die Gesellschaft vor, pro Aktionär nicht mehr als eine Stellungnahme zu veröffentlichen.

Fragerecht und Nachfragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation

Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 COVID-19-Gesetz wird den Aktionären ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Der Vorstand hat vorgegeben, dass Fragen bis spätestens einen Tag vor der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen sind. Der Vorstand wird nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen entscheiden, wie er Fragen beantwortet.

Zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre können der Gesellschaft ihre Fragen bis spätestens zum Ablauf des 30. März 2021 (24.00 Uhr MESZ) über das HV-System unter Nutzung des dort enthaltenen (Online-)Formulars übermitteln.

Über die Konzeption des § 1 Abs. 1, Abs. 2 COVID-19-Gesetz hinaus wird den Aktionären eine Nachfragemöglichkeit eingeräumt. Um von dieser Nachfragemöglichkeit Gebrauch zu machen, können Aktionäre am Tag der Hauptversammlung ihre Nachfragen über das HV-System unter Nutzung des dort bereitgestellten Eingabefelds voraussichtlich in dem Zeitfenster ab der Rede des Vorsitzenden des Vorstands bis zur Beendigung der Beantwortung der bis einen Tag vor der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation eingereichten Fragen übermitteln. Der Versammlungsleiter ist berechtigt, bereits zu Beginn oder während der Hauptversammlung einen angemessenen Zeitraum für die einzelnen Nachfragen oder die Nachfragen insgesamt zu bestimmen. Außerhalb dieses Zeitraums sind Nachfragen nicht möglich. Die Nachfragen müssen in deutscher Sprache übermittelt werden.

Ein Auskunftsrecht im Sinne des § 131 Abs. 1 AktG besteht im Hinblick auf Nachfragen nicht. Der Vorstand wird im Rahmen der Hauptversammlung gleichwohl versuchen, sämtliche Nachfragen zu beantworten. Der Versammlungsleiter kann insbesondere im Interesse einer effizienten Durchführung der Hauptversammlung den zeitlichen Rahmen für die Beantwortung der Nachfragen angemessen beschränken sowie die Anzahl der zu beantwortenden Nachfragen begrenzen, Nachfragen und deren Beantwortung zusammenfassen und unter den übermittelten Nachfragen im Interesse der anderen Aktionäre für die Beantwortung eine geeignete Auswahl treffen.

Der Name des die Frage bzw. die Nachfrage übermittelnden Aktionärs bzw. Aktionärsvertreters wird im Rahmen der Beantwortung nur dann nicht genannt, wenn der Aktionär oder Aktionärsvertreter im Rahmen der Übermittlung seiner Frage bzw. Nachfrage ausdrücklich darum bittet.

Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

Aktionären, die ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Kommunikation oder über Vollmachtserteilung ausgeübt haben, wird die Möglichkeit eingeräumt, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären. Entsprechende Erklärungen können - eine Stimmabgabe vorausgesetzt - ab der Eröffnung der Hauptversammlung über das HV-System abgegeben werden und sind bis zu der Schließung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter möglich.

Übertragung der Hauptversammlung im Internet und Bericht des Vorstands

Alle zur Hauptversammlung angemeldeten Aktionäre können die gesamte Hauptversammlung am 1. April 2021 in unserem HV-System unter www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung

verfolgen. Für den Zugang bedarf es der Zugangskarte, auf der die erforderlichen Login-Daten aufgedruckt sind.

Der wesentliche Inhalt des Berichts des Vorstands wird spätestens am 29. März 2021 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung

veröffentlicht, um den Aktionären eine angemessene Berücksichtigung der Berichtsinhalte im Rahmen ihrer Fragen zu ermöglichen. Unter dieser Internetadresse wird auch der vollständige Bericht des Vorstands noch während der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt.

Zeitangaben in dieser Einberufung

Sämtliche Zeitangaben in dieser Einberufung beziehen sich für Daten bis einschließlich zum 27. März 2021 auf die mitteleuropäische Zeit (MEZ) und für Daten ab einschließlich dem 28. März 2021 auf die mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ). Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MEZ minus eine Stunde bzw. UTC = MESZ minus zwei Stunden.

Veröffentlichung im Bundesanzeiger und Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft

Diese Einberufung der Hauptversammlung wurde im Bundesanzeiger am 19. Februar 2021 veröffentlicht. Die Einberufung mit einer Übersicht mit den Angaben gemäß § 125 AktG in Verbindung mit Artikel 4 und Anhang Tabelle 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212, die zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen, insbesondere weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre können auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung

eingesehen werden.

Auf der Internetseite der Gesellschaft werden nach der Hauptversammlung auch die Ergebnisse der Abstimmungen über die Tagesordnungspunkte veröffentlicht. Dort finden sich dann auch Hinweise, wie über das HV-System innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung über die Stimmenzählung gemäß § 129 Abs. 5 AktG abgerufen werden kann.

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February 19, 2021 09:06 ET (14:06 GMT)