in § 135 AktG diesen gleichgestellten Rechtsträger bevollmächtigen möchten, sollten sich

deshalb mit diesen über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen.

Bevollmächtigungen, Vollmachtsnachweise sowie die Erteilung oder Änderung von Weisungen

an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft bis

spätestens Montag, 14. Juni 2021, 18.00 Uhr, unter der folgenden Adresse zugehen:

Bechtle Aktiengesellschaft

c/o HV-Management GmbH

Pirnaer Straße 8

68309 Mannheim

oder Telefax: +49 (0) 621 718592-40

Aktionäre können außerdem über die oben unter I. angegebene Internetseite unter Nutzung

des Online-Portals Vollmachten an Dritte und den von der Gesellschaft benannten

Stimmrechtsvertreter erteilen. Bevollmächtigungen, Vollmachtsnachweise sowie die Erteilung

von Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können über das

Online-Portal - auch über den 14. Juni 2021, 18.00 Uhr, hinaus - noch bis zum Beginn der

Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung übermittelt oder geändert werden.

Stimmabgabe durch Briefwahl

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch Briefwahl ausüben. Auch im Fall der

Briefwahl ist eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.

Bevollmächtigte Intermediäre (z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen,

b) Stimmrechtsberater oder diesen nach § 135 AktG gleichgestellte bevollmächtigte Rechtsträger

können sich ebenfalls der Briefwahl bedienen.

Briefwahlstimmen können ausschließlich im Wege elektronischer Kommunikation über die

oben unter I. angegebene Internetseite unter Nutzung des Online-Portals abgegeben werden.

Briefwahlstimmen können über das Online-Portal bis zum Beginn der Abstimmungen in der

virtuellen Hauptversammlung übermittelt oder geändert werden.

Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 AktG und Fragerecht im Wege der

elektronischen Kommunikation


                            Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit 
                            Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
                            Grundkapitals (dies entspricht 2.100.000 Aktien der Bechtle Aktiengesellschaft) oder den 
                            anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die 
                            Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
                            Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss schriftlich an den 
                            Vorstand gerichtet werden und bei der Gesellschaft spätestens am Samstag, 15. Mai 2021, 
                            24.00 Uhr, eingehen. Wir bitten, derartige Verlangen schriftlich an 
                            Bechtle Aktiengesellschaft 
                            Investor Relations 
                            Bechtle Platz 1 
                            74172 Neckarsulm 
                            oder per E-Mail unter Hinzufügung des Namens des oder der verlangenden Aktionäre mit 
                            qualifizierter elektronischer Signatur an 
              a)            ir@bechtle.com 

zu übersenden.

Rechtzeitig eingehende Ergänzungsanträge, die den gesetzlichen Anforderungen genügen,

werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich

nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur

Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die

Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der

Internetseite der Gesellschaft unter


                            www.bechtle.com/hv2021 

bekannt gemacht.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Aktionäre können zudem gemäß § 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge gegen Vorschläge von

Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung stellen sowie

Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern gemäß § 127 AktG

übersenden. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich zu richten

an: 3.

Bechtle Aktiengesellschaft

Investor Relations

Bechtle Platz 1

74172 Neckarsulm

oder Telefax: +49 (0) 7132 981 4116

oder E-Mail: ir@bechtle.com

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge müssen nicht zugänglich gemacht

werden.

b)

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft unter der

vorstehend angegebenen Adresse spätestens am Montag, 31. Mai 2021, 24.00 Uhr, zugegangen

sind, werden nach Maßgabe von §§ 126, 127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs,

einer zugänglich zu machenden Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung

unverzüglich über die Internetseite


                            www.bechtle.com/hv2021 

zugänglich gemacht.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 AktG oder § 127 AktG

zugänglich zu machen sind, gelten als in der Hauptversammlung gestellt, wenn der den Antrag

stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur

Hauptversammlung angemeldet ist.

Fragerecht der Aktionäre im Wege der elektronischen Kommunikation

Den Aktionären wird nach Maßgabe von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 des

COVID-19-Gesetzes ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Der

Vorstand hat vorgegeben, dass ein Fragerecht der Aktionäre in der virtuellen

c) Hauptversammlung selbst nicht besteht. Vielmehr sind Fragen von Aktionären bis spätestens

13. Juni 2021, 24.00 Uhr, ausschließlich über das Online-Portal unter der oben unter I.

angegebenen Internetseite einzureichen. Später eingehende Fragen werden nicht

berücksichtigt. Ein Recht zur Einreichung von Fragen besteht nur für ordnungsgemäß

angemeldete Aktionäre, die den erforderlichen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben.

Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet.

Möglichkeit des Widerspruchs gegen Hauptversammlungsbeschlüsse

Den Aktionären wird nach Maßgabe von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 des COVID-19-Gesetzes die

d) Möglichkeit zum Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung eingeräumt. Ein

Widerspruch kann ausschließlich über das Online-Portal unter der oben unter I. angegebenen

Internetseite und nur durch diejenigen Aktionäre erklärt werden, die ihr Stimmrecht im Wege

der Briefwahl oder Vollmachtserteilung ausgeübt haben, und ist ab dem Beginn der virtuellen

Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter möglich.

Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft und die dort nach § 124a AktG zugänglichen

Informationen

Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung finden sich auf der Internetseite der 4. Gesellschaft unter


              www.bechtle.com/hv2021 

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 5. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 42.000.000,00 und ist in 42.000.000 Stückaktien

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May 05, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)