auch keinen Anteil am Liquidationserlös oder am Gewinn der Gesellschaft gewähren. Zwar kann 
                            vorgesehen werden, dass die Verzinsung vom Vorliegen eines Jahresüberschusses, eines 
                            Bilanzgewinns oder einer Dividende abhängt. Hingegen wäre eine Regelung unzulässig, wonach 
                            ein höherer Jahresüberschuss, ein höherer Bilanzgewinn oder eine höhere Dividende zu einer 
                            höheren Verzinsung führen würden. Daher werden durch die Ausgabe der Genussrechte oder 
                            Gewinnschuldverschreibungen weder das Stimmrecht noch die Beteiligung der Aktionäre an der 
                            Gesellschaft und deren Gewinn verändert oder verwässert. Zudem ergibt sich infolge der 
                            marktgerechten Ausgabebedingungen, die für diesen Fall des Bezugsrechtsausschlusses 
                            verbindlich vorgeschrieben sind, kein nennenswerter Bezugsrechtswert. 

Nach der Ermächtigung darf die Summe der unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien 10 %

des Grundkapitals nicht übersteigen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch - falls dieser

Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Auf diese Grenze werden

Aktien angerechnet, (i) die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund einer anderen Ermächtigung

unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben oder veräußert werden oder (ii) die aufgrund von während der

Laufzeit dieser Ermächtigung auf der Grundlage der Ausnutzung einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss

des Bezugsrechts begebenen Wandel- beziehungsweise Optionsschuldverschreibungen auszugeben sind. Da nach

der vorstehenden Ermächtigung die Möglichkeit des Ausschlusses des Bezugsrechts bereits sehr

eingeschränkt ist, wird durch diese zusätzliche Beschränkung, über die gesetzlichen Einschränkungen

hinausgehend, die Beeinträchtigung der Aktionäre in engen Grenzen gehalten.

Das vorgesehene Bedingte Kapital dient dazu, die mit den Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen

verbundenen Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungspflichten oder Andienungsrechte erfüllen zu

können, soweit dazu nicht eigene Aktien oder andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden.

Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

Gemäß § 120a Abs. 1 AktG in der seit dem 1. Januar 2020 gültigen Fassung beschließt die

Hauptversammlung über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die

Vorstandsmitglieder bei jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems, mindestens jedoch alle vier

Jahre. Nach der Übergangsvorschrift in § 26j Abs. 1 Satz 1 des Einführungsgesetzes zum AktG muss die

erstmalige Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder in der

ordentlichen Hauptversammlung erfolgen, die auf den 31. Dezember 2020 folgt. 9.

Der Aufsichtsrat der Bechtle Aktiengesellschaft hat in seiner Sitzung vom 17. März 2021 ein neues

Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder beschlossen, das den Vorgaben des § 87a Abs. 1 AktG

entspricht und die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember

2019 berücksichtigt. Das vom Aufsichtsrat beschlossene neue System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

der Bechtle Aktiengesellschaft (das "Vergütungssystem") ist in dieser Einladung in Abschnitt III.

abgedruckt.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, das Vergütungssystem zu billigen.

Beschlussfassung über die Änderung von Nr. 11 der Satzung (Aufsichtsratsvergütung) und die Vergütung

der Mitglieder des Aufsichtsrats

Gemäß § 113 Abs. 3 AktG in der seit dem 1. Januar 2020 geltenden Fassung hat die Hauptversammlung

einer börsennotierten Gesellschaft mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der

Aufsichtsratsmitglieder Beschluss zu fassen. Die erstmalige Beschlussfassung hat bis zum Ablauf der

ersten ordentlichen Hauptversammlung, die auf den 31. Dezember 2020 folgt, zu erfolgen.

Die derzeit geltende, in Nr. 11 der Satzung der Gesellschaft geregelte Vergütung der

Aufsichtsratsmitglieder wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 9. Juni 2016 beschlossen. Vorstand

und Aufsichtsrat sind nach eingehender Überprüfung zu der Einschätzung gelangt, dass die derzeitige

Vergütung in einigen Punkten nicht mehr marktkonform ist und daher angepasst sowie sprachlich vereinfacht

werden sollte.


                            Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Nr. 11 der Satzung mit Wirkung zum 1. Januar 2021 
                            wie folgt neu zu fassen: 
                            "11.          Aufsichtsratsvergütung 
                                          Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außer der Erstattung ihrer baren 
                                          Auslagen für jedes volle Geschäftsjahr eine feste, nach Ablauf des 
                            11.1          Geschäftsjahres zahlbare Grundvergütung in Höhe von 50.000 EUR. Davon 
                                          abweichend erhalten der Vorsitzende des Aufsichtsrats 150.000 EUR und seine 
                                          Stellvertreter jeweils 75.000 EUR. 
10.                                       Zusätzlich erhält jedes Mitglied des Prüfungsausschusses und des 
                                          Personalausschusses für jedes volle Geschäftsjahr eine nach Ablauf des 
                                          Geschäftsjahres zahlbare Vergütung von 15.000 EUR. Der Vorsitzende des 
                            11.2          jeweiligen Ausschusses erhält 30.000 EUR. Die Mitgliedschaft und der Vorsitz in 
              a)                          dem nach § 27 Abs. 3 MitbestG gebildeten Ausschuss werden mit Ausnahme des 
                                          Sitzungsgelds nach Abs. 3 nicht gesondert vergütet. 
                                          Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jede persönliche 
                                          Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld von 1.000 EUR. 
                                          Entsprechendes gilt für die Teilnahme an Sitzungen eines Ausschusses. Als 
                                          Teilnahme an einer Sitzung gilt auch die Teilnahme an einer telefonisch oder 
                            11.3          per Videokonferenz abgehaltenen Sitzung sowie die Sitzungsteilnahme per 
                                          Telefon- oder Videokonferenz. Für mehrere Sitzungen, die an einem Tag 
                                          stattfinden, wird das Sitzungsgeld nur einmal gezahlt. Das Sitzungsgeld ist 
                                          nach der jeweiligen Sitzung zu zahlen. 
                                          Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem 
                            11.4          Aufsichtsrat oder einem Ausschuss angehört haben, erhalten eine zeitanteilige 
                                          Vergütung. 
                            11.5          Die auf die Aufsichtsratsvergütung etwa zu zahlende Umsatzsteuer wird von der 
                                          Gesellschaft erstattet." 

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen ferner vor,

b) das in Abschnitt IV. dieser Einladung abgedruckte Vergütungssystem für die Mitglieder

des Aufsichtsrats in der Fassung nach Eintragung der unter lit. a) dargestellten

Satzungsänderung mit Wirkung zum 1. Januar 2021 zu beschließen.

Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungsvertrags zwischen der Bechtle

Aktiengesellschaft und der Bechtle E-Commerce Holding AG

Zwischen der Bechtle Aktiengesellschaft und der Bechtle E-Commerce Holding AG mit Sitz in Neckarsulm,

einer 100 %-igen Tochtergesellschaft der Bechtle Aktiengesellschaft, besteht bereits ein

Ergebnisabführungsvertrag. Die Bechtle Aktiengesellschaft und die Bechtle E-Commerce Holding AG

beabsichtigen, zusätzlich einen Beherrschungsvertrag zu schließen. Der Beherrschungsvertrag hat folgenden

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 05, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)