'1. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält neben dem Ersatz seiner Auslagen für jedes volle

Geschäftsjahr seiner Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Jahresvergütung von EUR 6.000,00, der

Vorsitzende erhält den dreifachen Betrag dieser Festvergütung und der stellvertretende Vorsitzende des

Aufsichtsrats erhält den eineinhalbfachen Betrag dieser Festvergütung. Zu den ersetzenden Auslagen gehört

auch die auf Vergütung entfallende Umsatzsteuer.

2. Die Vergütung des Aufsichtsrates ist nach der Feststellung des Jahresabschlusses für das

abgelaufene Geschäftsjahr beziehungsweise nach der Billigung des Konzernabschlusses zur Zahlung fällig. TOP 7

3. Die Gesellschaft kann den Mitgliedern des Aufsichtsrates Versicherungsschutz, insbesondere in Form

einer Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung), zur Absicherung der gesetzlichen Haftpflicht aus der

Aufsichtsratstätigkeit stellen.'

Das Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder ist gemäß §§ 113 Abs. 3 Satz 3, 87a Abs. 1 Satz 2

AktG im Anschluss an den Beschlussvorschlag dargestellt und über die Website der Gesellschaft unter

http://www.bbi-immobilien-ag.de

in dem Bereich Investor Relations/Hauptversammlung verfügbar.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

Die in § 10 der Satzung festgelegte Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder einschließlich des

nachfolgend dargestellten Vergütungssystems für die Aufsichtsratsmitglieder wird bestätigt.

Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats der BBI Immobilien AG

Das Vergütungssystem trägt der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder Rechnung. Der Aufsichtsrat leistet durch die ihm obliegende Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands einen Beitrag zur Förderung der Geschäftsstrategie und zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft.

Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält nach § 10 Abs. 1 der Satzung neben dem Ersatz seiner Auslagen für jedes volle Geschäftsjahr seiner Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Jahresvergütung von EUR 6.000,00, der Vorsitzende erhält den dreifachen Betrag dieser Festvergütung und der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält den eineinhalbfachen Betrag dieser Festvergütung. Zu den ersetzenden Auslagen gehört auch die auf Vergütung entfallende Umsatzsteuer.

Der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder liegt das nachfolgend beschriebene System zugrunde:

Die Gesamtvergütung der Aufsichtsratsmitglieder besteht ausschließlich aus einer fixen Jahresvergütung.

Der Anteil der festen Vergütungsbestandteile an der Vergütung beträgt im vorliegenden System der Aufsichtsratsvergütung 100 %, der variable Anteil 0 %. Die Gesellschaft hält diese fixe Vergütung ohne variable erfolgsbezogene Vergütungskomponente für sachgerecht, nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass die Arbeitsbelastung der Aufsichtsratsmitglieder bei schwierigen Unternehmenslagen steigt und in einer solchen Situation keine Fehlanreize durch eine dann sich gegebenenfalls verringernde Vergütung gesetzt werden sollen. Zudem wird der Anschein vermieden, dass der Aufsichtsrat bei der Erfüllung seiner Kontrollaufgabe nicht unabhängig agiert, was bei einer erfolgsorientierten Vergütung des Aufsichtsrats der Fall sein könnte.

Die Stabilität in der Vergütung des Aufsichtsrats, die in ihrer Beratungs- und Überwachungsfunktion nicht von Schwankungen der Geschäftsentwicklung berührt wird, scheint der Gesellschaft geeignet, die langfristige Entwicklung der Gesellschaft zu fördern.

Die Aufsichtsratsvergütung wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats während ihrer Amtszeit gewährt und gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung nach Feststellung des Jahresabschlusses für das abgelaufen Geschäftsjahr fällig und ausgezahlt. Bei einem unterjährigen Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat ist die für diesen Zeitraum anteilige Jahresvergütung ebenfalls nach Feststellung des Jahresabschlusses für das abgelaufen Geschäftsjahr fällig und zahlbar.

Außer der Fixvergütung werden den Aufsichtsratsmitgliedern gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung ihre Auslagen ersetzt. Zu den zu ersetzenden Auslagen gehört auch die auf die Vergütung entfallende Umsatzsteuer. Außerdem kann nach § 10 Abs. 3 der Satzung die Gesellschaft den Mitgliedern des Aufsichtsrates Versicherungsschutz, insbesondere in Form einer Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung), zur Absicherung der gesetzlichen Haftpflicht aus der Aufsichtsratstätigkeit stellen. Es besteht eine entsprechende D&O Versicherung für die Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft. Weitergehende Entschädigungen oder der Amtszeit nachlaufende Vergütungsregelungen bestehen nicht.

Die Vergütung für den Aufsichtsrat wird regelmäßig bei Bedarf, jedoch mindestens alle vier Jahre vom Aufsichtsratsplenum sowie vom Vorstand überprüft. Bei geplanten Änderungen, sonst spätestens alle vier Jahre, wird der Hauptversammlung die Vergütung (und das Vergütungssystem) für den Aufsichtsrat zur Beschlussfassung vorgelegt.

II. Zu TOP 4 / Lebensläufe der Aufsichtsratskandidaten Rupert Hackl

Geburtsjahr und -ort

1951, Neusäß-OT Hainhofen Beruflicher Werdegang


Seit 07/2015   Geschäftsführer der Rupert Hackl Immoconsult GmbH 
2002 - 06/2015 Leiter Region Süd Eurohypo AG (ab 1.9.2012: Hypothekenbank Frankfurt AG) 
1996 - 2002    Leiter Immobiliencenter Deutsche Bank AG/Eurohypo AG München 
1988 - 1996    Abteilungsdirektor/Bereichsleiter Immobilien Deutsche Bank AG München 
1983 - 1988    Leiter Immobilien Deutsche Bank AG Augsburg 
1974 - 1983    Zweigstellenleiter/Prokurist Deutsche Bank AG Augsburg-Haunstetten 
1972 - 1974    Stv. Zweigstellenleiter Deutsche Bank AG Augsburg-Lechhausen Ausbildung 
1967 - 1970   Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Bayerischen Hypotheken- und Wechsel-Bank AG Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
*             Aufsichtsratsmitglied der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 
*             Aufsichtsratsvorsitzender der Rathgeber AG 
*             Stv. Aufsichtsratsvorsitzender der Herzog von Arenberg'sche Vermögensverwaltung GmbH 
*             Stv. Aufsichtsratsvorsitzender der Baywobau Immobilien AG 
*             Aufsichtsratsmitglied der Hammer AG Prof. Dr. Michaela Regler 

Geburtsjahr und -ort

1970, München Beruflicher Werdegang


Derzeit       Professorin für Wirtschaftsprivatrecht an der Technischen Hochschule Ingolstadt (THI) Business School 
Seit 2005     Lehrbeauftragte für Arbeitsrecht 
              ab 2009 als Hochschulprofessorin 
              Vizepräsidentin für Lehre, Studierende und Alumni an der TH Ingolstadt 
2016 - 2019   Mitglied in der Hochschulleitung, erweiterter Hochschulleitung, Senat und im Hochschulrat der Technischen 
              Hochschule Ingolstadt 
2001 - 2014   Fachanwältin für Steuerrecht in überregional tätiger Steuerkanzlei mit Schwerpunkt Unternehmensberatung 
              für kleinere und mittelständische Unternehmen 
2000/2001     Fachanwältin für Steuerrecht 
1997 - 2014   Zugelassene Rechtsanwältin in Ingolstadt Akademische Ausbildung 
1999          Promotion zur Dr. jur. an der Universität Regensburg 
1996          Zweite juristische Staatsprüfung 
1994          Erste juristische Staatsprüfung 
              Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg Weiterbildung 
2000/2001     Fachanwältin für Steuerrecht Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 

keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

keine Ludwig Schlosser

Geburtsjahr und -ort

1954, Unterbleichen Beruflicher Werdegang


Derzeit       Geschäftsführer der BOSTON Capital GmbH 
2000 - 2016   Vorstand der VIB Vermögen AG (seit 2009 Vorstandsvorsitzender) 
1990 - 2002   Vorstandsvorsitzender Volksbank eG Neuburg/Donau 
1985 - 1990   Vorstand Raiffeisenbank Bachtal eG 
1982 - 1985   Vorstandsassistenz in der Volksbank Günzburg eG Akademische Ausbildung 
1975 - 1981   Studium der Mathematik und Betriebswirtschaftslehre 
              Abschluss Diplom-Mathematiker Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
*             Aufsichtsratsvorsitzender der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG 
*             Aufsichtsratsvorsitzender der VIB Vermögen AG (konzernintern) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 
*             Aufsichtsratsvorsitzender der VR Bank Neuburg-Rain eG 
*             Aufsichtsratsvorsitzender der Gemeinnützigen Bau- und Siedlungsgenossenschaft für den Landkreis 
              Neuburg-Schrobenhausen eG Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 5.200.000,00 EUR und ist eingeteilt in 5.200.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag. Jede Stückaktie vermittelt nach der Satzung der Gesellschaft eine Stimme, so dass die Gesamtzahl der Stimmrechte ebenfalls 5.200.000 beträgt. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.

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May 18, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)