Bestandteile der Erfolgsfaktoren erreicht werden müssen, um so anteilig zum Bonus beizutragen. Als individuelle Ziele kommen insbesondere in Betracht: Investitionsvolumen p.a. liegt mehr als 10 % über dem Wert in - der Planungsrechnung Stärkere Fokussierung auf Nachhaltigkeitsaspekte, bspw. durch 2.1. - Etablierung bzw. Ausbau eines Nachhaltigkeitsmanagements - Abschluss von wesentlichen Verträgen zur weiteren Geschäftsentwicklung (z.B. Asset Management Agreements)
Dabei werden im Rahmen dieses Bausteins die individuellen Ziele
kurzfristig ausgerichtet. Der Aufsichtsrat legt für die Vorstandsmitglieder
individuelle Zielbeträge bei Erreichung von 100% des Zielergebnisses sowie
Maximalbeträge für das jeweilige Geschäftsjahr (Bonus-Cap) fest.
Die Ziele der Vorstandsmitglieder werden jährlich vom Aufsichtsrat zu
Beginn des Geschäftsjahres festgelegt und der Grad der Zielerreichung wird
nach Ablauf des Geschäftsjahres durch den Aufsichtsrat festgestellt.
Langfristige variable Vergütung
Den Mitgliedern des Vorstandes wird im Rahmen einer Long-Term-Incentive
(LTI) eine langfristige variable Vergütung gewährt. Bemessungsgrundlage für
die Langfristvergütung im Allgemeinen ist die nachhaltige Steigerung des
Unternehmenswertes.
Die Berechnung des jährlichen Auszahlungsbetrags ergibt sich aus der
Erreichung des EBITDA gemäß einer Dreijahresplanung und dem Erreichungsgrad
von mit den Vorstandsmitgliedern individuell vereinbarten persönlichen
Zielen. Die individuellen Ziele können auch hier ähnliche Themengebiete wie
bei der kurzfristigen Vergütung umfassen, sind aber jeweils langfristig
auszugestalten. Wie im Rahmen der kurzfristigen variablen Vergütung wird auch
für die langfristige Vergütung ein low case, ein base case und ein best case
festgelegt, im Rahmen dessen dann einzelne Bestandteile der Erfolgsfaktoren
erreicht werden müssen, um so anteilig zum Bonus beizutragen. Der
Aufsichtsrat legt auch hier für die Vorstandsmitglieder individuelle
Zielbeträge bei Erreichung von 100% des Zielergebnisses sowie Maximalbeträge
für das jeweilige Geschäftsjahr (Bonus-Cap) fest.
Das Erreichen der Jahresziele wird in jedem Geschäftsjahr von dem
2.2. Aufsichtsrat binnen 30 Kalendertagen nach Feststellung des Jahresabschlusses
evaluiert und dem Vorstand mitgeteilt. Sofern die Voraussetzungen für eine
Bonifizierung vorliegen, wird dem Vorstand in den ersten beiden Jahren der
Laufzeit binnen 30 Tagen nach der Mitteilung der Zielerreichung ein Betrag in
Höhe von 50% des festgesetzten LTI ausgezahlt.
Die im Unternehmen verbleibenden restlichen 50% des LTI dem
Vorstandsmitglied werden durch Zuteilung von sogenannten LTI Units gewährt.
Die LTI Units gewähren am Ende der Laufzeit des LTI einen Anspruch auf eine
Leistung gemäß dem Wert der der Anzahl der Units entsprechenden Anzahl an
Aktien der Gesellschaft ('LTI-Anspruch'). Die Anzahl der LTI Units errechnet
sich, indem der Betrag von 50% des LTI durch den Referenzkurs am Tag der
Fälligkeit des LTI geteilt und auf die nächste ganze Zahl aufgerundet wird.
Der Referenzkurs entspricht dem Durchschnitt der Schlusskurse der Aktien der
Gesellschaft im XETRA-Handel in dem Kalenderjahr, das vor dem Jahr liegt, in
das der Tag der Fälligkeit des LTI fällt.
Die Gewährung von LTI Units trägt zur langfristigen Entwicklung der
Gesellschaft bei und fördert die Geschäftsstrategie, indem die Vorstände ein
mit den Aktionären parallel laufendes Interesse an einer langfristig über
mehrere Jahre laufenden positiven Entwicklung des Unternehmenswertes und der
Geschäftsaussichten haben und somit eine Förderung dieser langfristigen
Perspektive positiv incentiviert wird.
Festlegung der Maximalvergütung
Die Maximalvergütung beträgt EUR 600.000,00 je Vorstandsmitglied und orientiert sich an
den jeweils maximal möglichen erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen
Vergütungsbestandteilen.
E.
Um dem Aufsichtsrat in besonderen Fällen wie wesentlichen M&A-Transaktionen die
Möglichkeit zu geben, einem oder mehreren Vorstandsmitgliedern eine besondere Anerkennung
in Form weiterer variabler Vergütungsbestandteile zu gewähren, kann die vorgenannte
jährliche Maximalvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder aufgrund einer Sondervergütung
in solchen Fällen um weitere bis zu EUR 600.000,00 je Vorstandsmitglied erhöht werden.
Laufzeit der Dienstverträge und Kündigungsfristen
Die jeweiligen Dienstverträge sind befristet abgeschlossen und enden automatisch, wenn
die Befristung abläuft. Im Übrigen sind die Dienstverträge an die organschaftliche
Bestellung des Vorstandsmitglieds gekoppelt und enden, ohne dass es einer besonderen
hierauf gerichteten Erklärung eines der Vertragspartner bedarf, wenn auch die
organschaftliche Bestellung als Vorstandsmitglied endet. Im Falle der Wiederbestellung des
Vorstandsmitglieds gilt der jeweilige Dienstvertrag für die Dauer der Verlängerung der
F. Amtsperiode fort.
Die aktuellen Dienstverträge sowie die Bestellung zum Vorstandsmitglied sind wie folgt
festgelegt:
* Sven Meißner bis 31. Januar 2024 * Tobias Aulich bis 31. Januar 2025
Abfindungs-Cap bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit
Entsprechend dem Deutschen Corporate Governance Kodex sollen die Dienstverträge aller
Vorstandsmitglieder eine generelle Begrenzung einer etwaigen Abfindung (Abfindungs-Cap)
vorsehen, nach der Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der
G. Vorstandstätigkeit den Wert von zwei Jahresvergütungen einschließlich variabler
Vergütungsbestandteile nicht überschreiten, keinesfalls aber mehr als die Restlaufzeit des
Dienstvertrags vergüten dürfen. Für den Fall einer Vertragsbeendigung aus einem von dem
Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grund sehen die Dienstverträge keine Abfindung
vor. Bei der Berechnung dieses Abfindungs-Caps ist auf die Gesamtvergütung einschließlich
Nebenleistungen des abgelaufenen Geschäftsjahres und gegebenenfalls auch auf die
voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr abzustellen.
Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
Nach § 113 Abs. 3 Satz 1 AktG ist bei börsennotierten Gesellschaften mindestens alle vier Jahre über
die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Beschluss zu fassen. Die Bestimmung ist durch das Gesetz zur
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July 06, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)