Verschmelzungsvertrag zwischen der Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt 
              -             Aktiengesellschaft als übertragender Gesellschaft und der Umicore International AG als 
                            übernehmender Gesellschaft vom 14. Juni 2021; 
                            die Jahresabschlüsse der Umicore International AG, jeweils für die Geschäftsjahre 2018, 
              -             2019 und 2020; 
                            der nach § 8 UmwG vorsorglich erstattete gemeinsame Verschmelzungsbericht der Vorstände der 
              -             Umicore International AG und der Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt 
                            Aktiengesellschaft vom 14. Juni 2021 einschließlich seiner Anlagen; und 
                            der nach § 60 i. V. m. § 12 UmwG vorsorglich erstattete Prüfungsbericht des vom Landgericht 
                            Mannheim ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfers Ebner Stolz GmbH & Co. KG 
                            Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, für beide an der 
              -             Verschmelzung beteiligten Rechtsträger über die Prüfung des Verschmelzungsvertrags zwischen 
                            der Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft als übertragender 
                            Gesellschaft und der Umicore International AG als übernehmender Gesellschaft vom 14. Juni 
                            2021. 

Allgemeine Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten; Übertragung in Bild und Ton

Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von der Möglichkeit des COVID-19-Gesetzes Gebrauch zu machen und die ordentliche Hauptversammlung am 28. Juli 2021 ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Eine Teilnahme im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG ist nicht vorgesehen.

Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) können daher nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können die gesamte Hauptversammlung jedoch per Bild- und Tonübertragung unter der Internetadresse www.agosi.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung

über das passwortgeschützte HV-Online-Portal (nachfolgend 'HV-Online-Portal') verfolgen. Die Stimmrechtsausübung der ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten wird ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Schließlich können ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, über elektronische Kommunikation Widerspruch gegen einen oder mehrere Beschlüsse der Hauptversammlung zur Niederschrift des Notars erklären.

Den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären wird anstelle der herkömmlichen Eintrittskarte ein HV-Ticket mit weiteren Informationen zur Rechtsausübung zugeschickt. Das HV-Ticket enthält unter anderem die individuellen Zugangsdaten (HV-Ticket-Nummer und PIN), mit denen die Aktionäre das unter der Internetadresse www.agosi.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung

zugängliche passwortgeschützte HV-Online-Portal nutzen können.

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2021 als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-Gesetzes führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der Aktionäre.

Wir bitten die Aktionäre im Hinblick auf die Besonderheiten der virtuellen Hauptversammlung um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung, zur Ausübung des Stimmrechts und zu den weiteren Aktionärsrechten sowie zur Möglichkeit der Verfolgung der Hauptversammlung in Bild und Ton.

Sämtliche Zeitangaben in dieser Einberufung beziehen sich auf die mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ). Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MESZ minus zwei Stunden. MESZ entspricht demnach UTC+2.

Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts

Zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der virtuellen Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, nachweisen. Die Anmeldung muss in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Für den Nachweis der Berechtigung ist ein Nachweis des Anteilsbesitzes in Textform (§ 126b BGB) durch den Letztintermediär erforderlich, der sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das ist der 7. Juli 2021 (0:00 Uhr - ' Nachweisstichtag'), zu beziehen hat. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse (Anmeldestelle) bis spätestens zum Ablauf des 21. Juli 2021 (24:00 Uhr) zugehen:

Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft c/o HV-Management GmbH Pirnaer Straße 8 68309 Mannheim Telefax: +49 (0) 621 718592-40 E-Mail: anmeldestelle@hv-management.de

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, und die Zuschaltung zur Hauptversammlung über das HV-Online-Portal als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes rechtzeitig erbracht hat. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Ausübung von Aktionärsrechten, den Umfang des Stimmrechts und die Zuschaltung zur Hauptversammlung über das HV-Online-Portal ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben mithin keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Ausübung von Aktionärsrechten, den Umfang des Stimmrechts sowie zur Zuschaltung zur Hauptversammlung über das HV-Online-Portal. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur berechtigt (insbesondere stimmberechtigt), soweit sie sich von dem Veräußerer der Aktien bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären HV-Tickets für die Ausübung der Rechte in Bezug auf die Hauptversammlung einschließlich der Zugangsdaten für das HV-Online-Portal zur Ausübung der Aktionärsrechte hinsichtlich der virtuellen Hauptversammlung übermittelt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Details zum HV-Online-Portal

Ab dem 7. Juli 2021 (0:00) Uhr steht auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.agosi.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung

das HV-Online-Portal zur Verfügung. Nutzen Sie dort bitte die Schaltfläche 'HV-Online-Portal', mit der Sie direkt zum Portal gelangen. Über das HV-Online-Portal können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (bzw. ihre Bevollmächtigten) gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren die Hauptversammlung in Bild und Ton verfolgen, ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Briefwahl ausüben und elektronisch Vollmacht und Weisung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilen, Fragen einreichen und Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung einlegen, jeweils wie in den nachfolgenden Abschnitten näher beschrieben. Um das HV-Online-Portal nutzen zu können, müssen Sie sich mit den individuellen Zugangsdaten, die Sie mit Ihrem HV-Ticket erhalten, einloggen.

Verfahren für die Stimmabgabe

a) Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte

Aktionäre können ihr Stimmrecht und sonstige Rechte in der virtuellen Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

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June 17, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)