Vorstandsdienstverträge sowie bei der Verlängerung bestehender Vorstandsdienstverträge Anwendung findet

und der Hauptversammlung hiermit zur Billigung vorgelegt wird.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, dass von ihm beschlossene und nachfolgend dargestellte Vergütungssystem

für die Vorstandsmitglieder mit Wirkung für alle anstehenden Vertragsänderungen oder neuen

Vorstandsdienstverträge zu billigen. Der Vorstand schließt sich dem Vorschlag des Aufsichtsrats an.


                            a) Zielsetzung des Vergütungssystems 
                            Das neue Vergütungssystem für den Vorstand orientiert sich an der Unternehmensstrategie der 
                            Gesellschaft und soll die Verfolgung und Verwirklichung der vom Vorstand im Rahmen seiner 
                            Leitungskompetenzen entwickelten langfristigen, nachhaltigen und erfolgsorientieren 
                            Unternehmensziele unter Vermeidung unverhältnismäßiger Risiken vorantreiben. Ziel ist daher 
                            den Gesamtvorstand sowie dessen einzelne Mitglieder durch die Setzung von angemessenen 
                            Anreizen zu einer nachhaltigen und langfristigen Unternehmensentwicklung anzuhalten, auch 
                            individuelle Leistungen zu honorieren und die Identifikation eines jeden Vorstandsmitglieds 
                            mit der Gesellschaft zu fördern. Gleichzeitig soll den Vorstandsmitgliedern eine 
                            marktübliche und wettbewerbsfähige Vergütung gewährt werden, damit die Gesellschaft 
                            weiterhin die besten Kandidaten für die Arbeit im Vorstand gewinnen kann. 
                            Die Gesellschaft plant und ist bereits dabei neben ihrem derzeitigen Kerngeschäft der 
                            Privatisierung die Geschäftsfelder Wohninvestor, Bestandshalter und Dienstleister weiter 
                            auszubauen. Diese Ziele sollen, sobald sie messbar werden, insbesondere bei dem variablen, 
                            langfristigen Vergütungsbestandteil berücksichtigt werden, sodass sich die Erfolge dieser 
                            Strategie unmittelbar bei der Vergütung der Vorstandsmitglieder niederschlägt und so 
                            Anreize zu einer effektiven Umsetzung gesetzt werden; dies wird voraussichtlich nicht vor 
                            2023 der Fall sein. Mit der (voranschreitenden) stärkeren Diversifizierung des 
                            Geschäftsmodells wird der Aufsichtsrat stets auch über die Auswahl geeigneter 
                            Steuerungskennzahlen entscheiden. Diese Kennzahlen sollen die Performance und 
                            Leistungsfähigkeit der Gesellschaft bzw. des Konzerns generell, aber auch der einzelnen 
                            Geschäftsbereiche adäquat widerspiegeln und eine faire Bewertung der Gesellschaft bzw. des 
                            Konzern ermöglichen. Das Vergütungssystem bietet dem Aufsichtsrat daher die notwendige 
                            Flexibilität, auf eine geänderte Diversifizierung, organisatorische Änderungen und sich 
                            ändernde Marktgegebenheiten zu reagieren. 
                            Die Gesellschaft will ihren Aktionären eine attraktive und nachhaltige Rendite gewähren 
                            können und somit am Erfolg des Konzern beteiligen. Da sich diese Rendite aus den 
                            ausgeschütteten Dividenden und dem Aktienkurs zusammensetzt, sollen auch diese Komponenten 
                            bei der variablen Vergütung des Vorstands hinreichend berücksichtigt werden. 
                            Gleichzeitig will die Gesellschaft ihr stetig wachsendes Immobilienportfolio weiter 
                            ausbauen. Bei den in diesem Rahmen häufig anstehenden Sanierungen der Immobilien verfolgt 
                            die Gesellschaft gemeinsam mit ihren Tochtergesellschaften eine Nachhaltigkeitsstrategie, 
                            bei der es unter anderem darum geht, im Asset und Property Management bei der Umsetzung und 
                            Bewertung zukünftiger Projekte verstärkt auf ESG-Maßnahmen, wie Arbeitssicherheit und 
                            Gesundheitsschutz, zu achten und die Energieeffizienz durch die Durchführung energetischer 
                            Sanierungsmaßnahmen (Einbau von neuen Heizungsanlagen und energiesparenden Fenstern etc.) 
                            zu steigern. Ebenso will die Gesellschaft über ihre operativen Tochtergesellschaften soweit 
                            möglich zukünftig bevorzugt Firmen beauftragen, die überwiegend regionale Bauprodukte 
                            verwenden bzw. die zur Verwendung kommenden Baustoffe im Hinblick der ökologischen 
                            Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit auswählen. Darüber hinaus legen die Gesellschaft 
                            bzw. ihre Tochtergesellschaften bei den jeweiligen Bauprojekten Wert darauf, nicht nur die 
                            Immobilie selbst, sondern auch ihre unmittelbare Umgebung für die Mieter und potentiellen 
                            Käufer so attraktiv und lebenswert wie möglich zu gestalten. Die Umsetzung dieser 
                            Nachhaltigkeitsstrategie soll zum Gegenstand eines variablen Vergütungsbestandteils gemacht 
                            werden, um eine stetige Verfolgung und Weiterentwicklung dieser Strategie zu honorieren. 
                            Das Vergütungssystem ist nach Ansicht des Aufsichtsrats so gestaltet, dass die 
                            Gesamtvergütung (einschließlich Nebenleistungen) in einem angemessenen Verhältnis zu den 
                            jeweiligen Aufgaben und Leistungen eines jeden Vorstandsmitglieds sowie zur Entwicklung und 
                            Lage der Gesellschaft steht. 
                            b) Verfahren zur Festsetzung des Vergütungssystems 
                            Die Mitglieder des Aufsichtsrats erarbeiten und beschließen das Vorstandsvergütungssystem 
                            gemeinsam, wobei bei Bedarf - wie beispielweise im Kontext der Neuerungen durch ARUG II - 
                            externe Berater hinzugezogen werden können. Ausschüsse, die mit der Vorbereitung betraut 
                            werden können, bestehen aufgrund der Größe des Aufsichtsrats derzeit nicht. Soweit 
                            Interessenkonflikte innerhalb des Aufsichtsrats bestehen sollten, werden diese unverzüglich 
                            dem Aufsichtsratsvorsitzenden mitgeteilt, welcher entscheidet, ob das Aufsichtsratsmitglied 
                            einem Stimmverbot unterliegt. Im äußersten Fall kann das Aufsichtsratsmitglied von der 
                            Beschlussfassung ausgeschlossen werden oder muss das Amt - bei unauflöslichen dauerhaften 
                            Interessenkonflikten - niederlegen. In diesem Fall rückt ein Ersatzmitglied nach bzw. ist 
                            ein neues Aufsichtsratsmitglied zu bestellen, um die Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrats 
                            zu gewährleisten. Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Vorstandsvergütung sind in 
                            der Vergangenheit nicht aufgetreten. 
                            Die Vorstandsvergütung wird regelmäßig durch den Gesamtaufsichtsrats überprüft und 
                            insbesondere bei außerordentlichen Entwicklungen angepasst. In außergewöhnlichen 
                            Ausnahmefällen kann der Aufsichtsrat vom Vergütungssystem abweichen, wenn dies im Interesse 
                            der Gesellschaft ist. Bei Bedarf wird das Vergütungssystem als solches angepasst. In diesen 
                            Fällen, spätestens allerdings alle vier Jahre wird das aktuelle Vergütungssystem erneut der 
                            Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt. 
                            c) Vergütungskomponenten 
                            Neben einer Festvergütung sieht das Vergütungssystem variable Vergütungskomponenten vor, 
                            die auf anhand der vorgenannten Ziele und Strategien ausgewählten finanziellen und nicht 
                            finanziellen Kennzahlen beruhen. Im Rahmen der Festvergütung werden den 
                            Vorstandsmitgliedern in marktüblicher Weise weitere Nebenleistungen, wie beispielweise eine 
                            Pauschale für dienstliche Fahrten, Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung und eine 
                            Unfallversicherung gewährt. Zudem können während des Jahres der Bestellung angemessene 
                            Zuschüsse zu solchen Kosten, die aufgrund einer nicht unerheblichen Wegstrecke zwischen 
                            Arbeitsort und Wohnort entstehen, gewährt werden; dies können z.B. Zuschüsse aufgrund 
                            doppelter Haushaltsführung oder Pendlerkosten sein. Eine betriebliche Altersversorgung 
                            besteht nicht, es können allerdings Zuschüsse zu einer privaten Altersversorgung bewilligt 
                            werden. Auf Basis des Vergütungssystems legt der Aufsichtsrat zu Beginn eines jeden Jahres 

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May 12, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)