DGAP-News: ATOSS Software AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung ATOSS Software AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.04.2021 in http://www.atoss.com/de-de/ Investor-Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2021-03-19 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. =---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- ATOSS Software AG München Wertpapier-Kenn-Nummer 510 440 ISIN Nr. DE0005104400 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung (virtuelle Hauptversammlung) Wir laden unsere Aktionäre zu der am Freitag, den 30. April 2021, 11:00 Uhr (MESZ), in Form einer virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Die Hauptversammlung wird in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der Rosenheimer Str. 141 h, 81671 München, abgehalten. Für Aktionäre, die sich frist- und formgerecht zur Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben, oder deren Bevollmächtigte, wird über das von der Gesellschaft zur Verfügung gestellte passwortgeschützte Aktionärsportal die Hauptversammlung in Bild und Ton in voller Länge live im Internet übertragen. Die Stimmrechtsausübung erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Die Erläuterungen hierzu sowie zu den weiteren Aktionärsrechten sind im Abschnitt III. näher ausgeführt. I. TAGESORDNUNG Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ATOSS Software AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020, der Lageberichte der ATOSS Software AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2020, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a sowie 315a HGB Diese Unterlagen können auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.atoss.com/de-de/Investor-Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung 1.
eingesehen werden.
Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom
Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 am 10. März 2021 gemäß §§ 171, 172 AktG
gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen
gemäß § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses zu beschließen
hat, liegen nicht vor.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 in
Höhe von Euro 17.300.160,68 wie folgt zu verwenden:
a) Ausschüttung einer Dividende von Euro 1,67 je Stückaktie, d. h. in Höhe von insgesamt Euro
13.281.737,12
b) Vortrag des verbleibenden Betrags auf neue Rechnung in Höhe von Euro 4.018.423,56 2.
Bis zur Hauptversammlung am 30. April 2021 kann sich durch den Erwerb eigener Aktien, die gemäß § 71b
AktG nicht dividendenberechtigt sind, die Zahl der dividendenberechtigten Aktien vermindern. In diesem
Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von Euro 1,67 je dividendenberechtigter Stückaktie der
Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet
werden.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 05. Mai 2021, fällig.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 3. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für ihre Tätigkeit im
Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 4. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im
Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 5. Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt a.M. - Zweigniederlassung München, zum Abschlussprüfer und zum
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen.
Beschlussfassung über die Wahlen zum Aufsichtsrat
Mit Ablauf dieser Hauptversammlung endet die Amtszeit sämtlicher derzeitiger Mitglieder des
Aufsichtsrats. Aus diesem Grund ist die Neuwahl des Aufsichtsrats erforderlich.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 8 Absatz (1) der Satzung der Gesellschaft aus drei
Mitgliedern. Alle Aufsichtsratsmitglieder sind als Vertreter der Aktionäre von der Hauptversammlung zu
wählen (§§ 96 Absatz (1) letzter Fall, 101 Absatz (1) AktG).
Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung folgende Personen bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, in den
Aufsichtsrat zu wählen:
a) Moritz Zimmermann, wohnhaft in München, General Partner der 42CAP Manager GmbH
Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG
Herr Zimmermann erfüllt aufgrund seines beruflichen Hintergrundes die Qualifikation eines
Finanzexperten im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG.
Persönliche und geschäftliche Beziehungen zur ATOSS Software AG
Herr Zimmermann hält 10.928 Aktien an der Gesellschaft. Außer in seiner Tätigkeit als Mitglied des
Aufsichtsrats der Gesellschaft steht er in keinen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum
Unternehmen, zu Organen der Gesellschaft oder zu wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionären.
Der Aufsichtsrat sieht Herrn Zimmermann als unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex
an.
Im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat soll Herr Zimmermann als Kandidat für den
Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden.
Ergänzende Informationen zu Herrn Zimmermann
Persönliche Daten: Geburtsdatum: 29.09.1976 Geburtsort: Köln
Ausbildung:
- Wirtschaftsstudium an der Hochschule für Wirtschafts-, Rechts- und Sozialwissenschaften in St.
Gallen (Bachelor of Economics)
- Masterstudium der Betriebswirtschaftslehre an der Ludwig-Maximilians Universität in München
Beruflicher Werdegang:
1998 - 2014 Hybris AG, Mitgründer und Geschäftsführer
2014 - 2017 SAP SE, Senior Vice President Global Presales für SAP Hybris
2017 - 2020 SAP SE, Chief Technology Officer (CTO) für SAP Customer Experience
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
- ATOSS Software AG (seit 2019)
Weitere Informationen zu Herrn Zimmermann stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.atoss.com/de-de/Investor-Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung
bereit.
b) Dipl. Kfm. Rolf Baron Vielhauer von Hohenhau, wohnhaft in München, Präsident des Bundes der
Steuerzahler in Bayern e.V.
Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG
Baron Vielhauer von Hohenhau erfüllt aufgrund seines beruflichen Hintergrundes die Qualifikation eines
Finanzexperten im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG.
Persönliche und geschäftliche Beziehungen zur ATOSS Software AG
Baron Vielhauer von Hohenhau hält keine Aktien an der Gesellschaft und steht außer in seiner Tätigkeit
als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft in keinen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen
zum Unternehmen, zu Organen der Gesellschaft oder zu wesentlich an der Gesellschaft beteiligten
Aktionären. Der Aufsichtsrat sieht Baron Vielhauer von Hohenhau als unabhängig im Sinne des Deutschen
Corporate Governance Kodex an.
Ergänzende Informationen zu Baron Vielhauer von Hohenhau:
Persönliche Daten: Geburtsdatum: 12.10.1944 Geburtsort: Sagan
Ausbildung:
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 19, 2021 10:05 ET (14:05 GMT)