BERLIN (dpa-AFX) - Für einen Corona-Schnelltest müssen die meisten Menschen jetzt selbst zahlen. Kostenlose "Bürgertests" gibt es ab diesem Donnerstag nur noch für Risikogruppen, für Menschen, die mit besonders gefährdeten Gruppen zu tun haben und für diejenigen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Das sieht eine neue Testverordnung vor.

Weiterhin Anspruch haben etwa Frauen im ersten Schwangerschaftsdrittel, Kinder bis fünf Jahre, Haushaltsangehörige von Infizierten, pflegende Angehörige, Menschen mit Behinderung und deren Betreuer oder Bewohner und Besucher von Pflegeheimen, Kliniken oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.

Für Tests anlässlich von Familienfeiern, Konzerten und anderen Innenveranstaltungen werden drei Euro Zuzahlung fällig. Das gilt auch bei roter Corona-Warnapp oder vor privaten Treffen mit Menschen ab 60 oder mit Vorerkrankung außerhalb von Kliniken oder Pflegeeinrichtungen.

Hintergrund für die Einschränkungen sind die Kosten: Für die Bürgertests wurden zuletzt nach Angaben des Gesundheitsministeriums eine Milliarde Euro pro Monat ausgegeben./jr/DP/zb