Wettbewerbskommission

Bern, 24.11.2020 - Die Wettbewerbskommission (WEKO) bekämpft Abreden im Beschaffungswesen. 2020 ermittelt sie erstmals wegen einer Submissionsabrede im IT-Bereich. Alle Unternehmen kooperierten. Von der Abrede betroffen war die Schweizerische Nationalbank (SNB).

Die SNB betreibt für ihre Datenkommunikation teilweise ein eigenes Datennetz (optisches Netzwerk). Dafür kauft die Notenbank bei IT-Unternehmen Netzwerkkomponenten ein. Bei einer Beschaffung koordinierten die offerierenden Lieferanten (dacoso, InfoGuard, IT District) und die Herstellerin (ADVA) dieser Komponenten die Preise. Solche Submissionsabreden sind volkswirtschaftlich schädlich und verstossen gegen das Kartellgesetz. Sie wirken preistreibend und innovationshemmend. Entsprechend büsste die WEKO die Unternehmen mit insgesamt CHF 55'000.

Die Wettbewerbsbehörde führte Anfang Jahr vor Auftragsvergabe Hausdurchsuchungen durch. Im Laufe des Verfahrens kooperierten alle Unternehmen, was eine einvernehmliche Lösung und eine starke Reduktion der Busse ermöglichte.

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Competition Commission veröffentlichte diesen Inhalt am 24 November 2020 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 24 November 2020 06:34:05 UTC.

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