Die aktuellen Entwicklungen rund um die Corona-Pandemie in kompakter Form:


Griechenland verordnet Impfpflicht für über 60-Jährige 

Griechenland wird Bürger über 60 Jahren, die sich nicht gegen das Coronavirus impfen lassen, mit einer monatlichen Geldstrafe belegen, um die Ausbreitung und die Auswirkungen der Pandemie einzudämmen. Der griechische Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis erklärte, dass die Impfung gegen das Coronavirus von nun an für die Gruppe der über 60-Jährigen obligatorisch sein wird. Bürger über 60 sollten bis zum 16. Januar einen Termin für die erste Impfung vereinbart haben. Wenn sie dies nicht tun, müssen sie mit einer monatlichen Geldstrafe von 100 Euro rechnen, sagte er. "Dies ist eine Entscheidung, mit der ich persönlich sehr gerungen habe. Ich hatte jedoch das Gefühl, dass die Verantwortung, denen zur Seite zu stehen, die am meisten gefährdet sind, größer ist", sagte Mitsotakis. In Griechenland gebe es 580.000 ungeimpfte Bürger über 60 Jahre, sagte er.


Omikron ist Herausforderung für Covid-19-Antikörper-Medikamente 

Das Covid-19-Antikörper-Medikament von Regeneron Pharmaceuticals ist vorläufigen Tests zufolge weniger wirksam gegen Omikron, teilte der Konzern mit. Das deutet darauf hin, dass einige Produkte in einer wichtigen Klasse von Therapien möglicherweise geändert werden müssen, wenn sich die neue Covid-19-Variante verbreitet. Auch beim Covid-19-Antikörper-Medikamentencocktail von Eli Lilly & Co. deuten separate Tests externen Wissenschaftlern zufolge auf eine verminderte Wirksamkeit gegen Omikron hin. Lilly testet derzeit sein Antikörpermedikament auf Omikron, der Konzern wollte sich zu möglichen Ergebnissen nicht äußern. Wissenschaftlern zufolge richten einige Antikörpertherapien wahrscheinlich besonders wenig gegen Omikron aus, da Omikron Mutationen des Spike-Proteins enthält, auf das die Medikamente von Regeneron und Lilly abzielen. Andere Medikamente dürften gut wirken, da sie Elemente des Virus angreifen, die in der Variante unverändert auftreten.


Kubicki enttäuscht über Verfassungsurteil, fordert Länder zu Handeln auf 

FDP-Vize Wolfgang Kubicki hat sich enttäuscht über das jüngste Verfassungsgerichtsurteil zur Bundesnotbremse gezeigt und die Länder aufgefordert, jetzt rasch die Möglichkeiten des aktuellen Infektionsschutzgesetzes zu nutzen. "Die Länder müssen jetzt in eigener Zuständigkeit die Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes nutzen, statt Schwarzer Peter zu spielen", sagte der Bundestagsvizepräsident der Rheinischen Post. Er warf der amtierenden Bundesregierung vor, mit der Aufhebung der Kostenfreiheit bei den Corona-Tests und der Schließung der Impfzentren die aktuelle Welle hauptsächlich mit verursacht zu haben. "Damit haben wir jegliche Übersicht und Kontrolle über das laufende Infektionsgeschehen verloren", so Kubicki. "Und auch Markus Söder und Michael Kretschmer müssen sich vorwerfen lassen, viel zu spät auf die Lage reagiert zu haben", sagte der FDP-Politiker mit Blick auf den bayerischen und den sächsischen Ministerpräsidenten.


Mercks Covid-19-Pille wird von FDA-Beratern geprüft 

Das experimentelle orale Covid-19-Virostatikum von Merck & Co. und Ridgeback Biotherapeutics wird am Dienstag Thema beim externen Gremium wissenschaftlicher Berater der US-Arzneimittelaufsicht FDA, dem Antimicrobial Drugs Advisory Committee, sein. Das Gremium wird darüber abstimmen, ob es der FDA empfiehlt, dem Medikament namens Molnupiravir die Notfallzulassung für Menschen mit hohem Risiko zu erteilen. Fällt das Votum positiv aus, könnte Molnupiravir noch vor Ende des Jahres in den USA erhältlich sein. Molnupiravir senkt den Unternehmen zufolge das Risiko von Krankenhausaufenthalten und Todesfällen bei Covid-19-Hochrisikopatienten um etwa 30 Prozent, ist also weniger wirksam als die 50 Prozent, die im Oktober nach einem vorläufigen Blick auf die Studiendaten angekündigt worden war.


Arbeitgeberpräsident: Impfen statt bundesweiten Lockdown 

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger setzt in der aktuellen Corona-Welle auf Impfen statt auf einen bundesweit umfassenden Lockdown des Wirtschaftslebens. Die Unterstützung des Bundesverfassungsgerichts für die sogenannte Bundesnotbremse vom Frühjahr sei nachvollziehbar, weil es zu dem Zeitpunkt noch nicht genügend Impfstoff gab. Diese Situation habe sich aber verändert. "Zwar ist die Bedrohungslage durch das Corona-Virus nicht geringer geworden, mit dem Impfen besteht jedoch die Möglichkeit, die Auswirkungen von Infektionen mit dem Corona-Virus deutlich abzumildern", so Dulger. "Ein möglicherweise bundesweiter umfassender Lockdown des Wirtschaftslebens wäre unangemessen und würde weitere schwere Schäden in der Volkswirtschaft verursachen." Sinnvoll können weiterhin regionale Einzelmaßnahmen sein, die der Situation vor Ort angemessen sind. Vor allem aber gelte es, die Pandemie durch Impfen, Impfen, Impfen und Boostern einzudämmen.


Kretschmer fordert "deutliche Warnung an die Bevölkerung" 

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) sieht nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts den Bund am Zug und forderte eine drastische Einschränkung der Kontakte. "Das Urteil fordert geradezu das beherzte Handeln zum Schutz der Bevölkerung. Der Bund muss das Infektionsschutzgesetz schnell ändern und alle Instrumente zur Krisenbekämpfung für die Länder ermöglichen", sagte Kretschmer zur Bild. Die Länder seien bereit zu handeln. Man habe bereits Fans in den Stadien verboten und alle Weihnachtsmärkte abgesagt. Kretschmer verlangte außerdem, dass "von der heutigen Bund-Länder-Schalte eine deutliche Warnung an die Bevölkerung ausgehen" müsse. "Alle unnötigen Kontakte müssen in den kommenden Wochen unterbleiben", sagte Kretschmer.


Söder fordert nach Karlsruher Urteil neue Bundesnotbremse 

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Bundesnotbremse eine schnelle Rückkehr zu diesem Instrument der Pandemiebekämpfung gefordert. "Das ist die Grundlage für eine neue Bundesnotbremse", schrieb Söder bei Twitter über die Karlsruher Entscheidung. "Wir müssen jetzt schnell handeln." Söder wertete die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als "Bestätigung auf ganzer Linie". Alle zentralen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung seien rechtens gewesen. Auch alle bayerischen Regelungen seien im Einklang mit den Grundrechten.


Altmaier: Karlsruher Urteil macht Handeln in Corona-Krise möglich 

Der amtierende Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit der Corona-Maßnahmen als "staatspolitisch klug" und "rechtlich überzeugend" gelobt. Auf dem Kurznachrichtendienst Twitter schrieb Altmaier, die Billigung der Bundesnotbremse gebe der alten und neuen Regierung "die Chance zur Gemeinsamkeit: Wir durften im Frühjahr handeln & wir dürfen/müssen es auch jetzt". Nun liege der Ball liegt bei Parlament und Regierung. Das Bundesverfassungsgericht hat zuvor geurteilt, dass die nächtlichen Ausgangssperren und Schulschließungen vom vergangenen Frühjahr verfassungsgemäß waren.


Verfassungsbeschwerden gegen Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen gescheitert 

Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen der sogenannten Bundesnotbremse zurückgewiesen. Sie seien "in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie" mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen, teilte das Gericht in Karlsruhe mit. Trotz der Eingriffe in Grundrechte seien die Regelungen verhältnismäßig gewesen. Die Bundesnotbremse galt seit Ende April und lief Ende Juni aus. Sie musste bundesweit gezogen werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Neuinfektionen stabil über 100 lag.


Braun: Keine Beschlüsse beim Bund-Länder-Treffen geplant 

Vor dem heutigen Bund-Länder-Treffen hat der geschäftsführende Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) die Erwartungen gedämpft. Es handle sich nur um ein rein informelles Treffen handele. "Beschlüsse sind für heute nicht geplant. Das war die Vorbedingung für das Treffen", sagte Braun in der Sendung Frühstart der Sender RTL und ntv. Er forderte erneut eine formelle Ministerpräsidentenkonferenz, bei der eine Notbremse vereinbart wird. Der geschäftsführende Kanzleramtschef wies daraufhin, dass es für eine Notbremse zwei Möglichkeiten gäbe, eine gemeinsame Vereinbarung des Bundes mit allen Ländern oder eine bundesgesetzliche Regelung. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts werde die Richtung weisen, welche von beiden Wegen man bestreiten solle.

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November 30, 2021 06:39 ET (11:39 GMT)