Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones)--Der Bundestag hat ein Zweites Sanktionsdurchsetzungsgesetz beschlossen, mit dem strukturelle Verbesserungen für die Sanktionsdurchsetzung in Deutschland erreicht werden sollen. Für das Gesetz stimmten die Koalitionsfraktionen, dagegen Union und AfD, und die Linke enthielt sich, wie Bundestagsvizepräsidentin Yvonne Magwas (CDU) bekanntgab. Das Ende Mai in Kraft getretene Sanktionsdurchsetzungsgesetz I hatte zuvor kurzfristig umsetzbare Maßnahmen enthalten. Mit dem zweiten Gesetz sollen laut Finanzminister Christian Lindner (FDP) Sanktionen "noch effektiver umgesetzt und weitere Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung auf den Weg gebracht werden".

Das Gesetz sieht eine Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung im Geschäftsbereich des Finanzministeriums vor, die zunächst bei der Generalzolldirektion angesiedelt werden soll. Dort soll zudem eine Hinweisannahmestelle eingerichtet werden. Vertreter von Polizeigewerkschaften hatten sich bei einer Anhörung im Bundestag gegen die geplante Einrichtung eines Bundesfinanzkriminalamtes ausgesprochen.

Mit der Schaffung der Zentralstelle will der Bund auch die relevanten Befugnisse für die sanktionsbezogene Vermögensermittlung und die Schaffung eines Registers für Vermögenswerte sanktionierter Personen und Personengesellschaften regeln, einschließlich der Möglichkeit der Erfassung von bestimmten Vermögenswerten, die in einem sanktionsbezogenen Vermögensermittlungsverfahren nicht eindeutig zugeordnet werden können.

Zudem soll insbesondere im Immobilienbereich mehr Transparenz erreicht werden. Bis zu einer bundesweiten elektronischen Abfragemöglichkeit der Grundbücher mit einem Datenbankgrundbuch sollen Immobiliendaten, die zwischen den Grundbuchämtern und Katasterämtern ausgetauscht werden, auch für das Transparenzregister verfügbar sein. Auch sollen zur Geldwäschebekämpfung Barzahlungen beim Erwerb von Immobilien künftig ausgeschlossen werden.

Das Gesetz enthält noch weitere Regelungen, die laut Finanzministerium insgesamt dazu beitragen sollen, die Sanktionsdurchsetzung effektiver zu gestalten und zugleich wichtige Verbesserungen bei der Geldwäschebekämpfung zu erzielen. Betreffen soll dies neben der Einrichtung der Hinweisannahmestelle die Möglichkeit der Bestellung eines Sonderbeauftragten zur Überwachung der Einhaltung von Sanktionen in Unternehmen und die Nutzbarmachung von Eigentums- und Kontrollstrukturübersichten des Transparenzregisters für Behörden und Verpflichtete.

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December 01, 2022 11:14 ET (16:14 GMT)