ERFURT (dpa-AFX) - Die "DHV-Die Berufsgewerkschaft" ist nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt nicht tariffähig. Ihr fehle die Durchsetzungsfähigkeit bei Tarifforderungen, entschieden die höchsten deutschen Arbeitsrichter nach Angaben einer Sprecherin am Dienstag (1 ABR 28/20). Sie bestätigten damit ein Urteil des Landgerichts Hamburg. Die DHV ist eine im Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschland (CGB) organisierte Arbeitnehmervereinigung.

Der Abschluss von Tarifverträgen setze voraus, "dass die Vereinigung über eine Durchsetzungskraft gegenüber der Arbeitgeberseite und eine hinreichende organisatorische Leistungsfähigkeit in einem zumindest nicht unbedeutenden Teil des beanspruchten Zuständigkeitsbereichs verfügt", begründete das Bundesarbeitsgericht seine Entscheidung. Diese "soziale Mächtigkeit" werde regelmäßig durch die Zahl der organisierten Arbeitnehmer vermittelt.

Die DHV verstehe sich seit 2002 als eine Gewerkschaft der Arbeitnehmer in Bereichen, die durch kaufmännische und verwaltende Berufe geprägt sind, darunter bei privaten Banken und Bausparkassen, im Groß- und Einzelhandel oder bei Reiseveranstaltern und IT-Dienstleistern, erklärte das BAG. Sie verfüge - nach eigenen Angaben - über rund 67 000 Mitglieder, die in ihrem satzungsmäßigen Zuständigkeitsbereich beschäftigt sind. Dieser erfasse nach Angaben der DHV etwa 6,3 Millionen Arbeitnehmer - was einem Gesamtorganisationsgrad von etwa einem Prozent entspreche.

Mehrere DGB-Gewerkschaften begrüßten die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts. IG Metall, Verdi und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) sähen sich in ihrer Rechtsauffassung bestätigt, erklärten sie in Frankfurt am Main. Nach fast acht Jahren Verfahrensdauer sei die Tarifunfähigkeit der "DHV-Die Berufsgewerkschaft" nun rechtskräftig festgestellt. "Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt im Kampf gegen die Ausweitung von Billigtarifen", sagte die stellvertretende Verdi-Vorsitzende Andrea Kocsis.

Das Bundesarbeitsgericht hatte sich bereits in der Vergangenheit immer wieder mit der Tariffähigkeit von Arbeitnehmervereinigungen beschäftigt, die dem Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschland angehören./rot/DP/fba