BERLIN (dpa-AFX) - Von der Coronakrise schwer getroffene Unternehmen sollen auch weiter keine Insolvenzanträge stellen müssen. Die Bundesregierung will die Antragspflicht weiter aussetzen - und zwar für Firmen, bei denen die Auszahlung von Staatshilfen noch aussteht. Nach dem Kabinettsbeschluss vom Mittwoch sollen die Koalitionsfraktionen einen entsprechenden Entwurf in den Bundestag einbringen. Verbraucherschutzministerin Christine Lambrecht (SPD) erklärte, man wolle Firmen helfen, die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzufedern und Arbeitsplätze zu erhalten.

Durch die Coronakrise gerieten auch Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten, die eigentlich tragfähige Geschäftsmodelle hätten, sagte Lambrecht. Sie könnten zwar staatliche Hilfen beantragen - es dauere aber oft eine Weile, bis diese ausgezahlt würden. "Wir dürfen diesen Unternehmen nicht die Gelegenheit nehmen, durch die staatlichen Hilfen wieder finanziell auf die Beine zu kommen", betonte Lambrecht.

Normalerweise muss ein Insolvenzantrag spätestens drei Wochen nach Eintritt eines Insolvenzgrunds gestellt werden. Wegen der Pandemie hatte die Bundesregierung im vergangenen Frühjahr die Meldepflichten für Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit außer Kraft gesetzt. Für Zahlungsunfähigkeit gilt die Antragspflicht seit Oktober wieder, für überschuldete Firmen soll sie nun bis Ende April ausgesetzt bleiben. Die Regelung gilt, wenn Staatshilfen bis zum 28. Februar beantragt werden und deren Summe ausreicht, um dem Unternehmen auf die Beine zu helfen. Das Unternehmen muss glaubhaft machen, dass es durch die Coronakrise in Schwierigkeiten geriet./tam/DP/jha