Von Andrea Thomas

BERLIN (Dow Jones)--Der Bundesrat hat der Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze zugestimmt. Damit steigen die Sätze für alleinstehende Bezieher von Arbeitslosengeld II und alleinstehende, bedürftige Rentner ab Januar um 14 Euro auf 446 Euro. Bei Paaren, die in einem Haushalt leben, steigt der Regelsatz der Grundsicherung um 12 Euro auf 401 Euro. Allerdings haben Sozialverbände die neuen Sätze im Vorfeld als viel zu niedrig kritisiert.

Bei Kindern bis fünf Jahre steigt der Satz um 33 Euro auf 283 Euro, bei älteren bis 13 Jahre um 1 Euro auf 309 Euro. Bedürftige Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren sollen ab dem kommenden Jahr 373 Euro erhalten und damit 45 Euro mehr als zuvor.

Die leichten Erhöhungen waren notwendig, weil die aktuellen Zahlen zur Preis- und Lohnentwicklung vorliegen. Die Sätze werden regelmäßig angeglichen, wenn der Regelbedarf aufgrund der neuen Einkommens- und Verbrauchsstichproben des Statistischen Bundesamts neu berechnet werden.

Der Sozialverband VdK hat jedoch kritisiert, dass die Erhöhung der Regelsätze nicht ausreiche, damit die Menschen am Leben teilhaben könnten. Stattdessen sollte es einen monatlichen Corona-Krisen-Aufschlag von 100 Euro geben. Die Corona-Krise treffe die Empfänger von Grundsicherung hart und bedeute für sie höhere Kosten und Ausgaben, so der VdK.

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November 27, 2020 03:48 ET (08:48 GMT)