Berlin hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2030 80 % des Stroms aus erneuerbaren Energien zu erzeugen, aber die Bürokratie behindert Deutschlands Bemühungen, dieses Ziel zu erreichen.

Das Kabinett verabschiedete ein Paket von Dringlichkeitsverordnungen der Europäischen Union, die im vergangenen Jahr vereinbart wurden, um die Genehmigungsverfahren für Wind- und Solaranlagen zu beschleunigen und die Fristen für Umwelt- und Netzgenehmigungen zu klären, die die Genehmigungsbehörden für solche Projekte einhalten müssen.

Das Maßnahmenpaket, über das das Parlament noch abstimmen muss, schafft die rechtliche Grundlage für die zuständigen Behörden, die Genehmigungen für Windkraftanlagen zu beschleunigen.

Nach den neuen Maßnahmen, die für alle Projekte ab Juni 2024 gelten werden, können die Umweltverträglichkeitsprüfungen für Windkraftanlagen und Stromleitungen in bestimmten Gebieten entfallen.

Die neuen Maßnahmen begrenzen auch die Genehmigungsverfahren für Solarstromprojekte in bestimmten Gebieten, wie z.B. Mülldeponien, auf drei Monate und für kleinere Wärmepumpen auf einen Monat.