BERLIN (dpa-AFX) - Die in einigen Städten und Gemeinden verbotenen Heizpilze für die Gastronomie sollen in der Corona-Krise nun sogar vom Bund gefördert werden. "Auch in den Herbst- und Wintermonaten ist eine funktionierende Außengastronomie ein Teil der Lösung", sagte der Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung, Thomas Bareiß (CDU), dem "Handelsblatt". "Deshalb möchten wir Heizpilze nicht nur ermöglichen, sondern in den laufenden Überbrückungshilfen II wird die Anschaffung sogar finanziell unterstützt." Damit solle der "stark gebeutelten" Gastronomie in dieser schweren Zeit geholfen werden.

Die bis zum Jahresende laufenden Überbrückungshilfen für Unternehmen sollen nach den jüngsten Plänen des Bundeswirtschaftsministeriums um ein halbes Jahr bis zum 30. Juni 2021 verlängert werden. Aus dem Ministerium hieß es dazu am Samstag, Außengastronomie in den Wintermonaten könne eine Möglichkeit sein, den Betrieb trotz steigender Infektionszahlen aufrechtzuerhalten. "Deshalb fördern wir mit der Überbrückungshilfe II künftig auch Maßnahmen zur temporären Verlagerung des Geschäftsbetriebs in die Außenbereiche. Damit kann die Anschaffung von Außenzelten, Wärmestrahlern, etc. künftig bezuschusst werden."

Die Gefahr, sich mit dem Coronavirus anzustecken, ist nach den bisherigen Erfahrungen in Innenräumen deutlich größer als im Freien. Deshalb sitzen viele Gäste lieber draußen unter Heizpilzen als in der Stube. Gasbetriebene Heizpilze und elektrische Heizstrahler verbrauchen jedoch zusätzliche Energie.

Auch die Grünen plädieren für eine Aussetzung des Heizpilz-Verbots. "Ich bin kein Freund von Heizpilzen, aber in Pandemiezeiten sollte man nicht päpstlicher sein als der Papst", sagte der Grünen-Wirtschaftspolitiker Dieter Janecek dem "Handelsblatt". "Gaststätten, Restaurants und Kultureinrichtungen droht bei steigenden Infektionszahlen diesen Herbst und Winter eine massive Pleitewelle, deshalb sollten wir ganz pragmatisch helfen."/brd/DP/edh