BERLIN (Dow Jones)--Das Bundeswirtschaftsministerium weitet die Überbrückungshilfe III auf große Mittelständler aus. Zu den erweiterten Hilfen für coronabedingt notleidende Unternehmen haben demnach erstmals auch größere mittelständische Betriebe mit einem Jahresumsatz von bis zu 750 Millionen Euro Zugang, wie aus einem Überblickspapier des Ministeriums hervorgeht. Bislang lag die Grenze bei 500 Millionen Euro.

Den höheren und leichter zugänglichen Hilfen hatte am Dienstagabend auch die Ministerpräsidentenkonferenz zugestimmt. Die maximale monatliche Fördersumme verdreifacht sich nun auf 1,5 Millionen Euro pro Unternehmen, die Höhe der Abschlagszahlungen verdoppelt sich auf 100.000 Euro pro Monat. Voraussetzung sind in allen Fällen Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent, auch müssen gegebenenfalls beihilferechtliche Regeln beachtet werden. Als Fördermonate gelten die Monate November bis Juni. Erste Abschlagszahlungen sollen im Februar fließen, die reguläre Auszahlung durch die Länder dann im März starten.

Neu ist, dass nun Wertverluste unverkäuflicher oder saisonaler Ware als erstattungsfähige Fixkosten anerkannt werden. Dazu gehören etwa Weihnachtsartikel, Feuerwerkskörper und Winterkleidung. "Einzelhändler sollen nicht auf den Kosten für Saisonware sitzenbleiben", erklärt das Wirtschaftsministerium dazu. Diese Warenabschreibungen können zu 100 Prozent als Fixkosten zum Ansatz gebracht werden.

Auch der besonders betroffenen Reisebranche will der Bund stärker helfen. Dazu werden externe Vorbereitungs- und Ausfallkosten um eine 50-prozentige Pauschale für interne Kosten erhöht und bei den Fixkosten berücksichtigt. Für die Pyrotechnikindustrie, die sehr stark unter dem Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk gelitten hat, gilt eine branchenspezifische Regelung: Neben der regulären Förderung von März bis Dezember 2020 können die Betriebe Lager- und Transportkosten bis Juni 2021 zum Ansatz bringen.

Für Soloselbständige steigt die einmalige Neustarthilfe um 2.500 Euro auf nun 7.500 Euro. Auch wird die einmalige Betriebskostenpauschale verdoppelt auf 50 Prozent des Referenzumsatzes, für den üblicherweise die Hälfte des Gesamtumsatzes 2019 veranschlagt werden. Damit beträgt die Betriebskostenpauschale 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019.

Auch Investitionen in die Digitalisierung oder den pandemiesicheren Umbau können gefördert werden. Bauliche Maßnahmen werden monatlich bis zu 20.000 Euro pro Monat erstattet, für den Onlineauftritt gibt es einmalig bis zu 20.000 Euro.

Bei den Pachten, Grundsteuern, Versicherungen, Abonnements, Mietkosten für Fahrzeuge und Maschinen, Zinsaufwendungen oder Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter werden bis zu 50 Prozent anerkannt. Der Finanzierungskostenanteil von Leasingraten, Ausgaben für Elektrizität, Wasser und Heizung sowie Personalaufwendungen, die nicht von Kurzarbeitergeld erfasst sind, werden pauschal mit 20 Prozent der Fixkosten gefördert.

Berücksichtigt werden müssen jedoch die Obergrenzen des europäischen Beihilferechts. Für Zuschüsse bis zu 1 Million Euro müssen Unternehmen keine Verluste nachweisen. Bei einer höheren Förderung bis zu 3 Millionen Euro - die auf Basis der Bundesregelung Fixkostenhilfe erfolgt - ist ein solcher Nachweis ungedeckter Fixkosten oder Verluste aber nötig. Maximal erlaubt der EU-Rahmen 4 Millionen Euro für ein Unternehmen. Aus dem Wirtschaftsministerium hieß es, dass sich die Bundesregierung "weiterhin bei der Europäischen Kommission für die Anhebung der beihilferechtlichen Obergrenzen" einsetze.

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January 20, 2021 11:13 ET (16:13 GMT)