Möglichkeit eingeräumt, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zur Niederschrift des Notars zu

erklären. Entsprechende Erklärungen können ab der Eröffnung der Hauptversammlung bis zu deren Schließung

durch den Versammlungsleiter ausschließlich über das InvestorPortal auf der Internetseite der

Gesellschaft unter der Adresse 10.

https://aktie.bvb.de/Hauptversammlung/Hauptversammlung-2021

abgegeben werden. Widerspruch kann auch durch einen Bevollmächtigten erklärt werden; die von der

Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter stehen hierfür jedoch nicht zur Verfügung. Für den Zugang zum

InvestorPortal bedarf es der Anmeldebestätigung, auf der die persönlichen Zugangsdaten aufgedruckt sind.

Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung und zum InvestorPortal

Zur Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung und zur Nutzung des InvestorPortals zwecks Ausübung von

bestimmten Aktionärsrechten benötigen Sie ein internetfähiges Endgerät und eine Internetverbindung. Um

die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile

Internetverbindung mit einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen. Nutzen Sie zum Empfang

der Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung einen Computer, so benötigen Sie einen

Browser und Lautsprecher oder Kopfhörer. Für den Zugang zum InvestorPortal der Gesellschaft benötigen Sie

Ihre Anmeldebestätigung, auf der die persönlichen Zugangsdaten aufgedruckt sind. Um das Risiko von

Einschränkungen bei der Ausübung von Aktionärsrechten durch technische Probleme während der virtuellen

Hauptversammlung zu vermeiden, wird empfohlen - soweit möglich - Aktionärsrechte (insbesondere das

Stimmrecht) bereits vor Beginn der Hauptversammlung auszuüben. 11. Die Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung und die Verfügbarkeit des InvestorPortals

kann nach dem heutigen Stand der Technik aufgrund von Einschränkungen der Verfügbarkeit des

Telekommunikationsnetzes und der Einschränkung von Internetdienstleistungen von Drittanbietern

Schwankungen unterliegen, auf welche die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Die Gesellschaft kann daher

keine Gewährleistung und Haftung für die Funktionsfähigkeit und ständige Verfügbarkeit der in Anspruch

genommenen Internetdienste, der in Anspruch genommenen Netzelemente Dritter, der Bild- und Tonübertragung

sowie den Zugang zum InvestorPortal und dessen generelle Verfügbarkeit übernehmen. Die Gesellschaft

übernimmt auch keine Verantwortung für Fehler und Mängel der für die Durchführung der Hauptversammlung

über das Internet eingesetzten Hard- und Software einschließlich solcher der eingesetzten

Dienstleistungsunternehmen, soweit nicht Vorsatz vorliegt. Die Gesellschaft empfiehlt aus diesem Grund,

frühzeitig von den oben genannten Möglichkeiten zur Rechtsausübung, insbesondere zur Ausübung des

Stimmrechts, Gebrauch zu machen. Sofern es Datenschutz- oder Sicherheitserwägungen zwingend erfordern,

muss sich der Versammlungsleiter der Hauptversammlung vorbehalten, die Durchführung der Hauptversammlung

zu unterbrechen.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung

Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 110.396.220 auf den Inhaber lautende Stammaktien

ohne Nennbetrag (Stückaktien), von denen jede Stückaktie in der Hauptversammlung eine Stimme gewährt. Die 12. Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich mithin auf 110.396.220 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält im

Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 18.900 Stück eigene Aktien, aus denen ihr gemäß § 71b AktG

keine Stimmrechte zustehen. Diese Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser

Einberufung im Bundesanzeiger.

Unterlagen, Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft

Ab dem Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung liegen in den Geschäftsräumen der Borussia

Dortmund GmbH & Co. KGaA, Abteilung Investor Relations, Rheinlanddamm 207 - 209, 44137 Dortmund, während

der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage, je von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr)

folgende Unterlagen zur Einsichtnahme durch Kommanditaktionäre aus:


              -             die Unterlagen zu Punkt 1 der Tagesordnung; 
              -             zu Punkt 8 der Tagesordnung der Bericht der persönlich haftenden Gesellschafterin. 

Auf Verlangen wird jedem Kommanditaktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen

erteilt.

Die Einladung zu dieser Hauptversammlung nebst Tagesordnung, die zu den Punkten 1 und 8 der

Tagesordnung genannten Unterlagen sowie sonstige Veröffentlichungen im Sinne von § 124a AktG und weitere 13. Informationen (z.B. zu dem in Punkt 4 der Tagesordnung vorgeschlagenen Kandidaten, zur Briefwahl, zur

Erteilung von Vollmachten an Stimmrechtsvertreter und andere Bevollmächtigte, außerdem die in der

Hauptversammlung festgestellten Abstimmungsergebnisse im Sinne von § 130 Abs. 6 AktG) sind im Internet

unter der Adresse

https://aktie.bvb.de/Hauptversammlung/Hauptversammlung-2021

zugänglich.

Der aktuelle Wortlaut der Satzung der Gesellschaft steht im Internet unter der Adresse

https://aktie.bvb.de/Corporate-Governance/Satzung

zum Download bzw. zur Einsichtnahme bereit.

Sonstige Hinweise

Zu Punkt 1 der Tagesordnung soll nur der Beschluss der Hauptversammlung mit Zustimmung der persönlich

haftenden Gesellschafterin zur Feststellung des Jahresabschlusses gefasst werden (§ 16 Ziffer 2 der

Satzung, § 286 Abs. 1 AktG). Ansonsten soll zu den insoweit vorgelegten Unterlagen kein Beschluss gefasst

werden. Die Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung den Konzernabschluss

zu billigen hätte, liegen nicht vor. Die Zuständigkeit der Hauptversammlung beschränkt sich im Übrigen

nach § 283 Nrn. 9 und 10 in Verbindung mit § 175 Abs. 1 AktG auf die Entgegennahme des Lageberichts sowie

des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Zum erläuternden Bericht

der persönlich haftenden Gesellschafterin zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 bzw. § 315a Abs. 1 HGB in der

gemäß Art. 83 Abs. 1 Satz 2 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch (EGHGB) anwendbaren Fassung (§

176 Abs. 1 Satz 1 AktG) und zum Bericht des Aufsichtsrates (§ 171 Abs. 2 AktG) bedarf es ebenfalls keiner

Beschlussfassung durch die Hauptversammlung. Ein Beschluss über die Gewinnverwendung steht auf der

Grundlage des Jahresabschlusses zum 30. Juni 2021 nicht an.

Der oben angegebene Nachweisstichtag (Record Date) im Sinne von § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG hat die 14. Bedeutung, dass nur diejenigen Personen, die zu diesem Zeitpunkt Kommanditaktionäre der Gesellschaft

sind, bei Erfüllung der weiteren satzungsmäßigen und gesetzlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an der

Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind. Der Nachweisstichtag hat hingegen

keine Bedeutung für eine etwaige Dividendenberechtigung. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für

die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen

Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des

Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Kommanditaktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich;

Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur

Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien

nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach

Kommanditaktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und stimmberechtigt,

soweit sie sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.

Die in diesem Abschnitt IV. vorgenannten, im Ersten Buch des Aktiengesetzes über die

Aktiengesellschaft stehenden Vorschriften sind jeweils über § 278 Abs. 3 AktG auch auf die Rechtsform der

Kommanditgesellschaft auf Aktien und damit auf unsere Gesellschaft anwendbar.

Zeitangaben 15. In dieser Einladung erfolgte Zeitangaben beziehen sich auf die zum jeweiligen Datum am Sitz der

Gesellschaft geltende Zeit.

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October 21, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)