BONN (dpa-AFX) - Im Kampf gegen unzulässige Geschäftsmodelle ist die Bundesnetzagentur erneut tätig geworden. Die Bonner Behörde ordnete die Abschaltung der Vermittlungsnummer 118007 an und begründete dies mit Verstößen gegen die Preistransparenz und das Wettbewerbsrecht, wie sie am Donnerstag mitteilte. Beim Geschäft mit der Nummer waren den Angaben zufolge zwei Firmen involviert, die First Telecom GmbH als Netzbetreiber und die New Media License Ltd. aus Singapur als Dienstanbieter.

Rief man die Nummer an, schloss man ein "Spartarif-Abonnement" für 4,99 Euro im Monat ab. Dann konnte man von dort aus weitervermittelt werden an Hotlines, ob von Krankenkassen, Versicherungen oder anderen Institutionen - diese Services waren allerdings gratis und im Internet leicht zu finden. Bei Testanrufen der Bundesnetzagentur war eine Verbindung zu kostenpflichtigen Hotlines hingegen nicht möglich. Den angeblichen "Spartarif"-Vorteil gab es also nicht - damit war das Geschäftsmodell nach Beurteilung der Netzagentur unzulässig.

Bei betroffenen Verbrauchern finden sich auf der Telefonrechnung Kostenpositionen wie "Festentgelt CC099, WA06 Vergünstigte Vermittlung", die Artikel-Leistungsnummer 99714 oder die Produkt-ID GG546. Diese sollte man nicht bezahlen, so die Bundesnetzagentur. Die Behörde schreitet bei fragwürdigen Telefonnummern-Services immer wieder ein, um Schaden vom Verbraucher abzuwenden./wdw/DP/jha