SAARBRÜCKEN (dpa-AFX) - An Feiertagen sollen künftig im Saarland keine Geschäfte Läden mehr geöffnet werden dürfen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU und SPD hat das Landesparlament am Mittwoch in erster Lesung gutgeheißen. Demnach dürfen Geschäfte in Zukunft an jährlich "höchstens vier Sonntagen, sofern sie nicht auf einen Feiertag fallen", geöffnet sein. Das bisher geltende Gesetz sah noch eine Öffnung an jährlich "höchstens vier Sonn-und Feiertagen" vor.

Die Adventssonntage, der Ostersonntag, der Pfingstsonntag, der Volkstrauertag und der Totensonntag werden jedoch von der Erlaubnis zur Öffnung an vier Sonntagen pro Jahr ausgenommen. Die Feiertage sollten "generell von der Ladenöffnungsmöglichkeit ausgeschlossen werden", heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Feiertage seien keine Konsumstage, sondern "Tage der Ruhe und der Besinnung". Dies sei gerade im Saarland mit mehr als 10 000 Vereinen sehr wichtig.

Anlass für den Beschluss ist ein sogenanntes "Shoppingduell", das sich die saarländische Stadt Homburg am Feiertag Mariä Himmelfahrt (15.8.) mit der rheinland-pfälzischen Stadt Zweibrücken geliefert hatte - wo Mariä Himmelfahrt kein Feiertag ist. Mit einem verkaufsoffenen Feiertag reagierten die Geschäftsleute in Homburg darauf, dass an diesem Tag viele Saarländer zum Einkaufen über die Landesgrenze fahren./eb/DP/men