FRANKFURT (BaFin) -

Die BaFin hat gemäß § 234f Absatz 4 Satz 2 VAG die Erlaubnis zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts der Deutsche Steuerberater-Versicherung - Pensionskasse des steuerberatenden Berufs VVaG mit Bescheid vom 6. Februar 2020 widerrufen. Das Unternehmen konnte die Mindestkapitalanforderung nicht erfüllen und hat einen Finanzierungsplan zur Beseitigung dieser Unterdeckung vorgelegt, der aus Sicht der BaFin unzureichend war.

Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (21.01.2022)