FRANKFURT (BaFin) -

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Black Manta Capital Partners, angeblicher Sitz Berlin, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (30.11.2021)