Vorschlag zu Basel III mit Licht und Schatten
Berlin (ots) - Mit dem heute von der EU-Kommission veröffentlichten
Gesetzgebungsvorschlag sollen die vom Baseler Ausschuss überarbeiteten
aufsichtsrechtlichen Regelungen Basel III für Banken in der Europäischen Union
umgesetzt werden. "Wir begrüßen den erkennbaren Willen der Kommission, die
Gegebenheiten des europäischen Bankenmarktes zu berücksichtigen", so Gerhard
Hofmann, Vorstandsmitglied beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und
Raiffeisenbanken (BVR). "Allerdings hätte ich mir mehr Mut gewünscht, die in
anderen Ländern wie der Schweiz, der USA oder nunmehr auch im Vereinten
Königreich praktizierten Erleichterungen für kleine Banken auch in der Union
einzuführen. Die EU-Kommission hat eine Chance nicht genutzt, mehr
Proportionalität vorzuschlagen."

Positiv sieht der BVR die Verschiebung des Inkrafttretens der neuen Regelungen
um zwei Jahre auf 2025. "Damit wird den Banken und ihren Rechenzentren die
erforderliche Zeit zur Umsetzung der neuen Regelungen eingeräumt, vorausgesetzt
die EU schließt ihr Gesetzgebungsverfahren innerhalb der geplanten Zeit ab",
begrüßt Hofmann dieses bewusste Abweichen von den Vorgaben des Baseler
Ausschusses. Auch die vorgesehene Beibehaltung von bewährten europäischen
Vorgaben wie die niedrige Eigenmittelunterlegung bei der Finanzierung des
Mittelstandes und des bisherigen Risikogewichts bei strategischen Beteiligungen
in Bankengruppen und -verbünden befürwortet der BVR. Anderenfalls wäre es
nicht
nur zu einer massiven Belastung der Banken, sondern auch der Gesamtwirtschaft
gekommen.

Die künftige Eigenmittelunterlegung von Kreditzusagen, die von den Banken
jederzeit und bedingungslos widerrufen werden können, mit teurem Eigenkapital zu
unterlegen, schießt dagegen übers Ziel hinaus, denn Banken werden sich gezwungen
sehen, den Finanzierungsrahmen für ihre Kunden zu überprüfen und
gegebenenfalls
abzubauen. Letztlich enttäuschend ist aus Sicht des BVR insbesondere der
weitgehende Verzicht der Kommission, administrative regulatorische
Erleichterungen für kleine und mittelgroße Banken vorzusehen. Nach der seit
Jahren geführten Diskussion über Proportionalität wäre mehr von der
EU-Kommission zu erwarten gewesen. "Da kleine und mittelgroße Banken bereits
durch die bestehenden aufsichtlichen Regelungen disproportional belastet werden,
ist es dringend notwendig, mit Blick auf die Proportionalität von Regeln in der
Basel-III-Umsetzung nachzubessern. Andere Länder wie das Vereinigte Königreich
und die Schweiz können dabei als Referenz dienen", unterstreicht Hofmann.

Pressekontakt:

Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR)
Melanie Schmergal, Abteilungsleiterin Kommunikation und
Öffentlichkeitsarbeit / Pressesprecherin
Telefon: (030) 20 21-13 00, mailto:presse@bvr.de, http://www.bvr.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/40550/5057510
OTS:               BVR Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenban
ken