25.11.2020 | 17:10

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv begrüsst die Absicht des Bundesrats, den BVG-Mindestumwandlungssatz auf 6,0% zu senken. Er spricht sich auch für geeignete Abfederungsmassnahmen aus, um Renteneinbussen auszugleichen. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Rentenzuschläge lehnt der sgv hingegen mit aller Entschiedenheit ab. Die daraus resultierenden Lohnprozenterhöhungen sind in der heutigen wirtschaftlichen Lage untragbar. Die systemfremde Umverteilung, die den Erwerbstätigen Vorsorgevermögen in Milliardenhöhe entzieht, würde mit Rentenzuschlägen aus- statt abgebaut. BVG-Rentenzuschläge sind mit dem bewährten 3-Säulen-Prinzip unvereinbar. Mit seiner Botschaft missachtet der Bundesrat den Volkswillen und die Ergebnisse der Vernehmlassung.

Die Botschaft basiert weitgehend auf dem Gewerkschaftsmodell, das von einer schwachen Mehrheit des Arbeitgeberverbands unterstützt wird. Die Vorlage ist mit über CHF 3 Milliarden teuer und weist gravierende Systemmängel auf. Der sgv lehnt insbesondere Rentenzuschläge, welche über zusätzliche Lohnprozente finanziert werden sollen kategorisch ab. In der 2. Säule, welche auf dem Kapitaldeckungsverfahren basiert, darf es keine systemfremde Umverteilung geben. Sie verletzt das 3-Säulen-Prinzip und ist gerade in der Folge der Corona-Krise untragbar.

Keine Erhöhung der Lohnprozente
Zur Finanzierung der Rentenzuschläge müsste ein zusätzliches halbes Lohnprozent eingefordert wer-den. Und das, obwohl die Lohnnebenkosten mit der STAF-Vorlage bereits per Anfang 2020 erhöht wurden und die Wirtschaft noch lange Zeit schwer unter den Corona-Folgen leiden wird. Gerade im Niedriglohnbereich, der speziell sensibel auf Kostensteigerungen reagiert, wären weitere Arbeitsplätze gefährdet.
Mit seinem Reformvorschlag missachtet der Bundesrat den Volkswillen. Die Nachwahlbefragung zur Altersvorsorge 2020 hat ergeben, dass der dort vorgesehene AHV-Rentenzuschlag von 70 Franken der wichtigste Grund für die Ablehnung war. Eine Reform, die Rentenzuschläge von 200 Franken ein-führen will, die im Giesskannenprinzip ausgeschüttet werden, ist deshalb für den sgv inakzeptabel. Es ist auch festzuhalten, dass die Rentenzuschläge in der Vernehmlassung mehrheitlich abgelehnt wurden.

sgv für bürgerliches Alternativmodell
Der sgv spricht sich für ein bürgerliches Alternativmodell aus, das auf dem Lösungsvorschlag des Pensionskassenverbandes ASIP aufbaut und dieses in wesentlichen Punkten verbessert. Der Min-destumwandlungssatz wird auf sechs Prozent gesenkt. Ausgewogene Abfederungsmassnahmen verhindern Rentenkürzungen. Gleichzeitig werden Teilzeitbeschäftigte und Versicherte aus dem Niedriglohnbereich bessergestellt. Die Generation ü55 wird bei den Beiträgen entlastet, was deren Arbeitsmarktchancen erhöht. Das bürgerliche Alternativmodell respektiert das 3-Säulen-Prinzip und ist mit jährlichen Mehrkosten von knapp zwei Milliarden Franken erheblich günstiger als die Botschaftsvorlage des Bundesrats.

Weitere Auskünfte
Hans-Ulrich Bigler

Direktor


T+41 31 380 14 14
M+41 79 285 47 09
vCard herunterladen
Kurt Gfeller

Vize-Direktor


T+41 31 380 14 31
M+41 77 525 27 87
vCard herunterladen
Dokumente zum Herunterladen

PDF Datei öffnen
Zurück zur Übersicht

SGV - Swiss Trade Association veröffentlichte diesen Inhalt am 25 November 2020 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 25 November 2020 17:08:05 UTC.

Originaldokumenthttps://www.sgv-usam.ch/news-medien/medienmitteilungen/bvg-reform-sgv-sagt-dezidiert-nein-zu-hoeheren-lohnprozenten-und-zu-noch-mehr-umverteilung-mittels-rentenzuschlaegen

Public permalinkhttp://www.publicnow.com/view/42202011FA04D035DBC6790B0E9272E4F0B81123