KARLSRUHE (dpa-AFX) - Verbraucherinnen und Verbrauchern steht beim Kauf eines maßangefertigten Treppenlifts ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe entschieden. (Az. I ZR 96/20) Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte gegen die Firma AP+ Treppenlifte geklagt, die zur Kölner Liftstar Gruppe gehört. Diese hatte bei passgenau produzierten Kurvenliften ein Widerrufsrecht der Kunden verneint. Gerichte in Deutschland hatten in solchen Rechtsstreitigkeiten die Vertragslage bisher unterschiedlich bewertet. Die Karlsruher Richter und Richterinnen schafften nun Klarheit, was beide Seiten nach der Urteilsverkündung begrüßten./kre/sem/DP/eas