KARLSRUHE (dpa-AFX) - Welche Klagerechte eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern auch nach einer Gesetzesänderung hat, muss der Bundesgerichtshof (BGH) von Freitag an (9.00 Uhr) prüfen. Es geht um einen Fall aus München, bei dem die neuen Eigentümer von einer Immobilienfirma die Sanierung des schadstoffbelasteten Grundstücks verlangen. Ferner wollen sie, dass die Altlasten als Mangel anerkannt werden. Das Verfahren könnte grundsätzliche Bedeutung für zahlreiche Altfälle haben. Ob der fünfte Zivilsenat in Karlsruhe am Freitag ein Urteil spricht, ist unklar. (Az. V ZR 213/21)

Der BGH muss zunächst klären, ob die Eigentümergemeinschaft überhaupt klagebefugt ist. Im Wohnungseigentumsgesetz gab es in der bis zum 30. November 2020 geltenden Fassung einen Paragrafen, aus dem abgeleitet wurde, dass solche Gemeinschaften Mängelrechte aus individuellen Kauf- oder Werkverträgen der Erwerber durch Beschluss an sich ziehen und durchsetzen können. Bei einer Gesetzesreform entfiel diese Regelung der "Vergemeinschaftung durch Beschluss" aber ersatzlos. Bejaht der Senat die sogenannte Prozessführungsbefugnis dennoch, muss er klären, unter welchen Voraussetzungen Altlasten bei einem Grundstückskaufvertrag einen Sachmangel darstellen./kre/DP/nas