KARLSRUHE (dpa-AFX) - Auch im Onlinehandel müssen Verkäufer ihre Kunden über Garantien informieren. Ob ein Link auf eine Produktinformation des Herstellers mit einem Garantiehinweis ausreicht, klärt jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Donnerstag, 10.00 Uhr). Vorausgegangen ist eine gerichtliche Auseinandersetzung zweier Onlinehändler, die Taschenmesser anbieten, vor dem Landgericht (LG) Bochum und dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm.

Das OLG gab dem klagenden Händler Recht, der moniert hatte, dass der andere Händler keine ausführlichen Garantieangaben gemacht, sondern nur auf das Produktinformationsblatt des Herstellers verwiesen hatte. Nach dem Urteil des OLG muss jedoch der Hinweis erfolgen, dass die gesetzlichen Rechte der Verbraucher durch die Garantie nicht eingeschränkt werden. Außerdem müsse der räumliche Geltungsbereich des Garantieschutzes angegeben werden./moe/DP/nas