BERLIN (Dow Jones)--Bleibt nicht verkaufter Kaffee bei Herstellern oder Händlern übrig, kann er nur schwer für gemeinnützige Zwecke gespendet werden. Das von Olaf Scholz (SPD) geführte Bundesfinanzministerium bleibt dabei, dass auch auf gespendete Ware die Kaffeesteuer gezahlt werden muss. Das geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Till Mansmann und anderer FDP-Bundestagsmitglieder hervor, wie das Nachrichtenmagazin Der Spiegel berichtete.

Wird der Kaffee hingegen vernichtet, fallen die Steuern nicht an. Das Ministerium sieht darin den Angaben zufolge kein Problem; schließlich handle es sich um eine Verbrauchsteuer. Auch aus gemeinnützigen Motiven abgegebener Kaffee werde schließlich konsumiert - würde man hier eine Ausnahme machen, entspräche dies "nicht der etablierten verbrauchsteuerrechtlichen Systematik". Zudem sei Kaffee nicht lebensnotwendig und werde "nicht wegen seines Nährwertes oder zur Sättigung konsumiert". Wie viel Kaffee in den vergangenen Jahren vernichtet und damit von der Kaffeesteuer befreit war, werde nicht flächendeckend erfasst, so die Bundesregierung.

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August 06, 2021 08:25 ET (12:25 GMT)