BRÜSSEL (dpa-AFX) - Arbeiterinnen und Arbeiter in der EU sollen einem Vorschlag der Europäischen Kommission zufolge künftig besser vor Asbest geschützt werden. Konkret soll eine EU-Richtlinie angepasst und der Grenzwert für den zulässigen Kontakt mit Asbest am Arbeitsplatz um das Zehnfache gesenkt werden. Allein 2019 seien rund 70 000 Menschen wegen Asbestkontakt am Arbeitsplatz gestorben. Das EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten müssen das Vorhaben noch annehmen.

In Deutschland wurden die Herstellung und die Verwendung von Asbest bereits 1993 verboten. Viele langlebige Asbestprodukte wie Bodenbeläge oder Dachplatten sind nach Angaben des Umweltbundesamtes aber noch immer in Häusern zu finden. Auch Fliesenkleber, Spachtelmassen und Putz können demnach Asbest enthalten./mjm/DP/men