Von Andrea Thomas

BERLIN (Dow Jones)--Ab Januar wird es nach Ansicht von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier wohl nicht nötig sein, erneut finanzielle Unterstützung in Form der November- und Dezemberhilfen an die vom Teil-Lockdown betroffenen Unternehmen und Selbständige zu zahlen. Weitere Hilfen für die von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen würden dann in Form der Überbrückungshilfe III bereitgestellt, so der CDU-Politiker.

"Wir werden uns die Entwicklung alle anschauen. Aber wir haben ganz bewusst, ganz bewusst die Novemberhilfe und die Dezemberhilfe als eine einmalige Maßnahme konzipiert. Das hängt damit zusammen, dass wir eben zu diesem Zeitpunkt die Überbrückungshilfe III noch nicht einsatzfähig hatten", so Altmaier nach Beratungen mit seinen Kollegen aus den Bundesländern. Die Überbrückungshilfe werde nun ab dem 1. Januar greifen. Für einige Unternehmen gebe es sogar einen rückwirkenden Effekt für die Monate November und Dezember. Auch würden dann wesentlich mehr Fixkosten erstattet werden als bisher.

Ab Januar gebe es ein "sehr wirksames Instrument", das nicht nur solchen Unternehmen helfe, die geschlossen wurden, sondern auch solchen, die aufgrund der Corona-Situation keinen Umsatz oder nur ganz wenig Umsatz machten, so Altmaier. "Das ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass diese Unternehmen durchhalten können, bis die wirtschaftlichen Zeiten besser werden."


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Altmaier wollte sich zudem nicht direkt dazu äußern, ob die Bundesländer ab Januar stärker an der Finanzierung der Corona-Kosten beteiligt werden sollten, wie dies etwa Kanzleramtsminister Helge Braun oder Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus gefordert hatten.

Die Bremer Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt hingegen wies das Ansinnen klar von sich. Wenn die Bundesregierung und das Kanzleramt auf der Ministerpräsidentenkonferenz forderten, dass bei einer Corona-Inzidenz von 50 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tagen Branchen geschlossen werden müssten, dann gehe es um einen "Entschädigungsanspruch".

"Und das können nicht die Länder machen. Da bin ich relativ klar", so Vogt. Auch betonte sie, dass die Länder bereits vor Ort den Unternehmen und Branchen zusätzlich mit Corona-Hilfen unter die Arme gegriffen hätten.

Im November und Dezember bekommen Unternehmen, Selbstständige und Einrichtungen, die vom Teil-Lockdown betroffen sind, bis zu 75 Prozent des Umsatzes vom Bund ersetzt. Die Bundesregierung rechnet mit Kosten von rund 15 Milliarden Euro monatlich.

Für die bis Ende Juni 2021 laufende Überbrückungshilfe III wird die Grenze, bis zu der Betriebsausgaben von pandemiebedingt notleidenden Betrieben erstattet werden, von bisher 50.000 Euro auf 200.000 Euro erhöht. Antragsberechtigt sind künftig Unternehmen bis maximal 500 Millionen Euro Jahresumsatz.

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November 30, 2020 11:00 ET (16:00 GMT)