LUXEMBURG (AFP)--Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg befasst sich am Donnerstag (09.30 Uhr) mit dem Verbot der Doppelbestrafung. Der oberste Gerichtshof Österreichs will wissen, ob auch in Österreich Geldbußen gegen Unternehmen verhängt werden können, die in einem anderen Land wegen kartellrechtswidriger Absprachen zahlen mussten. Konkret geht es um zwei deutsche Zuckerhersteller. (Az. C-151/20)

Die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde beantragte beim österreichischen Kartellgericht Geldbußen gegen die Südzucker AG und die Feststellung der verbotenen Teilnahme an einem Kartell gegen die Nordzucker AG. Gegen Südzucker hatte aber schon das deutsche Bundeskartellamt eine Geldbuße in dreistelliger Millionenhöhe verhängt. Das Kartellgericht wies den Antrag darum unter Verweis auf das Verbot der Doppelbestrafung ab, woraufhin die österreichische Behörde vor Gericht zog. Am Donnerstag legt der zuständige Generalanwalt sein Gutachten vor.

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September 01, 2021 23:55 ET (03:55 GMT)