LEIPZIG (AFP)--Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am Mittwoch (10.00 Uhr) über das Verbot eines Verlags und einer Musikproduktionsfirma. Beide wurden vom Bundesinnenministerium 2019 als Teilorganisationen der als terroristisch eingestuften Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) verboten. Sie sollen laut Ministerium Propagandamaterial verbreitet und die PKK finanziell unterstützt haben. (Az. BVerwG 6 A 7.19)

Vermögen und Warenbestand der Firmen wurde eingezogen. Gegen das Verbot klagten sie vor dem Bundesverwaltungsgericht, das hier in erster und letzter Instanz zuständig ist, wie es ankündigte. Die Unternehmen machten geltend, keine PKK-Teilorganisationen zu sein.

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January 25, 2022 23:55 ET (04:55 GMT)